Neuer Plan fürs Bürgergeld: Erste Stadt will Leistungsempfänger zum Gesundheitscheck zwingen
Das Bürgergeld wird aktuell heiß diskutiert. Jetzt wagt die Stadt Essen einen neuen Vorstoß. Das Bürgergeld soll weg und arbeiten, wer kann.
Essen – Das Bürgergeld sorgt in Deutschland immer wieder für Diskussionen. Während einige es als notwendig ansehen, ist es vielen anderen ein Dorn im Auge und sollte möglichst schnell abgeschafft werden. Für die Zukunft des Bürgergelds dürfte die Bundestagswahl 2025 von großer Bedeutung sein. Denn während Grüne und SPD am Bürgergeld festhalten wollten, planen CDU und AfD, die Leistung abzuschaffen. Mitten im Wahlkampf wagt die Stadt Essen in Nordrhein-Westfalen nun einen weiteren Vorstoß. Auf dem Städtetag NRW wurden nun konkrete Pläne für die Zukunft der Leistung diskutiert.
Essen plant Arbeitslosenhilfe statt Bürgergeld: Stadt will Empfänger zu gemeinnütziger Arbeit zwingen
Das Konzept, welches unter anderem vorsieht, das Bürgergeld in Arbeitslosenhilfe umzubenennen, stammt von Essens Sozialdezernenten Peter Renzel. Sein Plan: Die Arbeitslosenhilfe soll diejenigen, die mindestens beschränkt erwerbsfähig sind, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Täglich drei Stunden für das Gemeinwohl sollen dabei abgeleistet werden.

Seine Begründung: Das Bürgergeld werde von der Allgemeinheit finanziert. Da sei es nur recht und billig, dass die Menschen, die es bekommen und die arbeiten können, der Allgemeinheit etwas zurückgeben. Auch Asylbewerber sollen demnach zur Arbeit verpflichtet werden, im Idealfall in Kombination mit einem Sprachkurs. Nur für diejenigen, die zum Beispiel wegen Krankheit nicht arbeiten können, soll es Ausnahmen geben.
Neuer Bürgergeld-Plan: Stadt Essen will Leistungsempfänger zum Gesundheitscheck holen
Um zu überprüfen, ob jemand erwerbsfähig ist, sollen Leistungsempfänger einmal im Jahr zum Gesundheitscheck vorgeladen werden. Dort soll der örtliche Gesundheitsdienst dann feststellen, wer arbeiten kann – und wer nicht. Dies gelte für alle Leistungsempfänger unter 65 Jahren, so Essens Stadtsprecherin Silke Lenz zu Bild.
Ob der Essener Plan zum Bürgergeld rechtlich umsetzbar wäre, ist allerdings nicht eindeutig geklärt. Karl-Josef Laumann, NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, sagte dazu im WDR-Interview: „Das Sozialgesetzbuch II erlaubt es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Arbeitsgelegenheiten zuzuweisen. Allerdings gilt, dass die Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit im Rahmen der Integrationsstrategie für die jeweilige Kundin oder den Kunden notwendig und zielführend sein muss. Leitendes Ziel ist dabei stets der Erhalt oder die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit.“
Debatte ums Bürgergeld: Vorbild Schwerin stimmte schon für Arbeitspflicht – Kritik wird lauter
Vorbild der Pläne aus Essen dürfte die Stadt Schwerin sein. Dort hatte der Stadtrat im Dezember 2024 eine Arbeitspflicht für Asylsuchende und Bürgergeld-Empfänger beschlossen. Als Rechtsgrundlage dienen hier ebenfalls die von Laumann angesprochenen Arbeitsgelegenheiten, die umgangssprachlich auch 1-Euro-Jobs genannt werden.
Meine news
Doch es gibt auch Kritik an dem Modell der Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende. Joachim Wolff vom Forschungsbereich Grundsicherung und Aktivierung am IAB hält die Verpflichtung zu Arbeit für nicht angemessen. Die Maßnahme sei lediglich für Personen geeignet, die sonst nicht bereit seien, zu arbeiten, erklärte er IPPEN.MEDIA. Auch die Linken warnten kürzlich im Gespräch mit dem RND vor den immensen Kosten, die eine Arbeitspflicht verursachen würde. (nmr)