Hitzefrei am Arbeitsplatz? Wie Ihr Chef Sie vor der Hitze schützen muss
Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz können zur Belastung werden. Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer bei extremer Hitze?
Bei steigenden Temperaturen fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie einen Anspruch auf Hitzefrei haben. Die Antwort ist eindeutig: Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es nicht. Dennoch haben Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz steigen. Erfahren Sie hier, welche Rechte Sie bei Hitze am Arbeitsplatz haben.
Welche Temperaturregeln gelten am Arbeitsplatz?
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber zu einer „gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur“. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren diese Vorgabe: Ab 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz soll der Chef eingreifen, ab 30 Grad wird dies sogar zur Pflicht. Räume mit über 35 Grad sind ohne besondere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsräume geeignet.

Arbeitgeber können verschiedene Maßnahmen ergreifen: Arbeitszeitverlagerung, Gleitzeitregelungen nutzen, effektive Sonnenschutzsteuerung, frühes Lüften, Lockerung der Bekleidungsregeln oder Bereitstellung von Ventilatoren und Getränken. Eine Klimaanlage ist übrigens nicht vorgeschrieben - lediglich Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung durch Blenden oder Vorhänge kann unter Umständen Pflicht sein.
Besondere Regelungen für Homeoffice und Außenarbeitsplätze
Im Homeoffice haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Hitzefrei, da sie für die Temperaturen in den eigenen vier Wänden selbst verantwortlich sind. Mit diesen Tricks kann jeder die eigene Wohnung abkühlen. Wenn es zu warm wird, können sie ins kühlere Büro wechseln oder sich einen anderen Arbeitsplatz suchen. Auch für Beschäftigte, die draußen arbeiten, gibt es kein Hitzefrei. Der Arbeitgeber muss jedoch Schutzmaßnahmen ergreifen: mit Sonnensegel für Verschnaufpausen, kühlen Getränken, Sonnenschutz und entsprechender Kleidung kann er die Mitarbeiter bei Hitze schützen.
Die Kleidungsvorschriften können bei großer Hitze gelockert werden, das liegt allerdings im Ermessen des Arbeitgebers. In manchen Berufsfeldern ist aus Sicherheitsgründen bestimmte Kleidung vorgeschrieben. Von diesen Vorgaben darf auch im Hitzefall nicht abgewichen werden.
Wichtig zu wissen: Selbst bei extremen Temperaturen dürfen Arbeitnehmer nicht eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen. Das wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag und könnte zu Abmahnung oder Kündigung führen. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn der Arbeitgeber trotz Aufforderung nichts unternimmt, kommt eine andere Regelung in Betracht. Auch interessant: Wieso einige Regionen in Deutschland nun Trinkwasser rationieren.