Neue Quote für die Asyl-Verteilung - wo leben derzeit wie viele Flüchtlinge?

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Blick in das Wohnzelt, das am Freizeitpark in Mammendorf errichtet wurde. © weber

Immer wieder wird um die Eröffnung neuer Flüchtlingsheime erbittert gerungen. Dabei geht es auch um eine gerechte Verteilung der Plätze über die Gemeinden und Städte im Landkreis. Eine Quote soll Orientierung bieten.

In den Jahren der Flüchtlingskrise 2014 und 2015 gab es im Landkreis bereits eine Asyl-Verteilerquote. Diese hatte aber eher symbolischen Charakter, war freiwillig, und wurde später wieder fallen gelassen.

Wie entsteht die Gemeinde-Quote?

Nicht geändert hat sich seither die Art, wie die Verteilung insgesamt organisiert wird. Sie orientiert sich in Bayern nach wie vor am sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Demnach werden dem Landkreis Fürstenfeldbruck weiterhin Geflüchtete zugewiesen (Quote: 4,7 Prozent in Oberbayern). Neu ist nun aber: Nach baurechtlichen Hinweisen des Bauministeriums zu Beginn des Jahres 2024 ist es nun verpflichtend, ein Verteilungskonzept für die Kommunen aufzustellen, berichtet eine Sprecherin des Landratsamts. Entscheidend ist hierbei die Möglichkeit, einen dringenden Bedarf feststellen zu können, der seinerseits baurechtliche Folgen haben kann.

Das Landratsamt orientiert sich hierbei für die Unterbringung in den Landkreiskommunen an einer Fortschreibung des bisherigen Konzepts. Der Verteiler-Schlüssel beruht auf der Flächenverteilung (20 Prozent Relevanz), die Zahl der Einwohner 70 Prozent) und am Ausländeranteil (zehn Prozent Relevanz).

Wie sind die Prognosen?

Aktuell geht man davon aus, dass 3500 Flüchtlinge im Landkreis in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen sind. Die Referenzzahl 3500 ergebe sich aus der Überlegung, dass derzeit mehr als 2200 Bewohner in den Landkreis-Unterkünften leben (aktuell sind es 2314) und man von einer Zuweisung von 50 Personen alle zwei Wochen ausgehen muss.

Im Hintergrund gab es auch schon Überlegungen, von 5000 Unterzubringenden auszugehen. Bei dieser Zahl stand eine Schließung des Ankerzentrums am Fliegerhorst im Hintergrund (1000 Plätze). Von dieser Schließung geht man im Moment aber nicht mehr aus.

Was heißt „rechtlich erlaubte Belegung“?

Der Begriff „rechtlich erlaubte Belegung“ bezeichnet den Unterschied real verwendbarer Plätze zur tatsächlich vorhandenen Platzzahl. Letztere kann wesentlich höher sein kann als die erlaubte Belegung. Hat man etwa eine Stube mit sechs Plätzen und eine vierköpfige Familie zur Unterbringung, entsteht eine Diskrepanz von zwei Plätzen. Denn man kann zu einer Familie ja nicht wildfremde dazu unterbringen. Als vorhanden, aber nicht belegbar gelten außerdem Zimmer, die renoviert werden müssen.

Was bedeuten die Sternchen?

Das Ankerzentrum am Brucker Fliegerhorst (Sternchen bei Fürstenfeldbruck) ist in die Liste nicht aufgenommen. Die 1000 Plätze der großen Unterkunft, betrieben von der Regierung von Oberbayern, werden auf die Landkreis-Quote aber angerechnet. Das Ankerzentrum entlastet die Kommunen also rein von der vorhandenen Platzzahl her betrachtet. Ohne Ankerzentrum müssten 1000 neue Plätze wo auch immer im Landkreis geschaffen werden.

Verteilung der Flüchtlinge im Landkreis Fürstenfeldbruck Anfang November 2024.
Verteilung der Flüchtlinge im Landkreis Fürstenfeldbruck Anfang November 2024. © mm

Sehr wohl in die Brucker Zahl eingerechnet werden 181 Plätze in der neuen Landkreis-Unterkunft direkt neben dem Ankerzentrum. Hier entstehen weitere 299 Plätze. Die Anlaufstelle (80) auf dem Appellplatz ist nicht eingerechnet. Hier werden Menschen nur kurzfristig untergebracht.

Im Falle Gröbenzells sind 42 neue Plätze an der Alpenstraße (alte Villa) berücksichtigt. Mehr sind dort baurechtlich bisher nicht genehmigt. Das Zelt in Mammendorf am Freizeitzentrum ist in den Zahlen nicht mehr berücksichtigt. Es wird aufgelöst. In Olching sind zwölf vorhandene Plätze nicht aufgenommen, da das Objekt zum Jahresende zurückgegeben wird.

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