Gesundheitsfragebogen vom Jobcenter: Experte erklärt, worauf Bürgergeld-Empfänger achten sollten

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Wer den Gesundheitsfragebogen des Jobcenters ausfüllt, sollte dabei bestimmte Aspekte beachten. Fehler können zu Kürzungen der Leistungen führen.

Kassel – Bei der Agentur für Arbeit lassen sich etliche Anträge stellen. Auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld beispielsweise, auf Bürgergeld, aber auch Vermittlungsgutscheine, Verträge für Au-Pair-Gasteltern, Eingliederungskurse, Ferienbeschäftigungen oder auch das Insolvenzgeld gehören zum Angebot des Amtes. Stets müssen die Antragssteller viele Formulare ausfüllen, um eine Leistung zu erhalten. Bei Drittanbieter-Services, die Hilfe bei den Formularen versprechen, sollten Antragssteller allerdings vorsichtig sein.

Wer krank ist und gesundheitliche Probleme hat, kann als Leistungsempfänger seine gesundheitliche Eignung überprüfen lassen. Darauf weist das Verbraucherportal gegen-hartz.de hin. Sie müssen dazu nur den Gesundheitsfragebogen des Amtes ausfüllen.

Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, kann Bürgergeld beantragen.
Bereitet der Gesundheitszustand Probleme bei der Jobsuche, kann es für Bürgergeld-Empfänger sinnvoll sein, das Amt mit dem Gesundheitsfragebogen darüber zu informieren. (Symbolbild) © Bode/imago

Gesundheitsfragebogen der Agentur ist ein freiwilliges Instrument

Der Gesundheitsfragebogen des Jobcenters diene dazu, die Erwerbsfähigkeit eines Leistungsbeziehers auf ihre gesundheitliche Eignung hin zu überprüfen, berichtet das Online-Portal. Er wird vom Jobcenter verschickt, sofern Zweifel bestehen, ob eine Person in dem vorgesehenen Umfang arbeiten kann oder nicht. Im Anschluss daran beurteilt der ärztliche Dienst der Behörde die Arbeitstauglichkeit eines jeden Einzelnen im Hinblick auf folgende Fragen:

  • Gibt es gesundheitliche Einschränkungen?
  • Wie steht es um die Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit?
  • Besteht eine Eignung für bestimmte Berufe?
  • Kann eine Reha bei einer Erkrankung oder nach einem Unfall helfen?

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Eine Unterstützung durch einen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens darf nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vonseiten des Leistungsempfängers erfolgen, heißt es im „Informationsblatt zur Vorstellung im ärztlichen Dienst“. Wer einen Antrag stellt, der ausdrücklich als freiwilliges Instrument bezeichnet wird, kann dies online tun und alle erforderlichen Dokumente wie ärztliche Befunde und die Schweigepflichtentbindung an die Agentur übermitteln. Die neue Regierung plant, eine Arbeitspflicht für die Empfänger von Bürgergeld einzuführen. Denn offenbar senkt die Leistung den Anreiz, arbeiten zu gehen.

Bild zeigt Gesundheitsbogen des Jobcenters.
Der Gesundheitsfragebogen vom Jobcenter dient dazu, festzustellen, in welchem Maß Bürgergeld-Empfänger erwerbsfähig sind. (Screenshot) © Screenshot/Bundesagentur für Arbeit

Gesundheitsfragebogen freiwillig, Mitwirkung für Bürgergeld-Empfänger aber verpflichtend

Wer einen Gesundheitsbogen ausfüllt, sollte aber bedenken, dass er anschließend auch zum Mitwirken verpflichtet ist. Wer sich weigert, muss mit Sanktionen rechnen. „Sofern Sie weder die erforderliche Schweigepflichtentbindungserklärung erteilen, noch bereits vorhandene medizinische Befunde zur Verfügung stellen und die Aufklärung des Sachverhaltes dadurch erheblich erschwert ist, kann dies bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 66 SGB I zu einer vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen führen“, so die Mitteilung der Arbeitsagentur.

Weiter heißt es dazu: „Die Aufklärung des Sachverhalts ist zum Beispiel dann erheblich erschwert, wenn eine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst erforderlich wird, die ansonsten entbehrlich wäre und die von Ihnen vorgebrachten Gründe zur Verweigerung der Mitwirkung keine erneute Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit rechtfertigen.“

Das sagen Experten dazu: Widerspruch zwischen Praxis und rechtlicher Auslegung

Es gibt zwar eine rechtliche Grundlage bei der Mitwirkung einer ärztlichen Untersuchung, Antragsteller seien aber nicht verpflichtet, „zum Einreichen eines aufgefüllten Fragebogens“, darauf weist der Bericht ausdrücklich hin. Denn das bloße Nicht-Ausfüllen des Fragebogens sei juristisch umstritten und werde von einigen Juristen nicht als Verstoß angesehen. Sie gingen davon aus, dass die Behörde den Fragebogen als Teil der Mitwirkungspflicht betrachte, obwohl das Sozialgesetzbuch (SGB I) lediglich zur ärztlichen Untersuchung verpflichte. Damit ist ihrer Ansicht aber nicht gemeint, dass Antragsteller sämtliche Gesundheitsdetails preisgeben müssen.

Jobcenter bestehen aber anscheinend oftmals darauf, den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt zurückzugeben. Das berichtet Anwalt Utz Anhalt gegenüber dem Verbraucherportal aus seiner beruflichen Erfahrung. Ansonsten drohte das Amt mit Leistungssperren.

Allerdings gibt es auch Antragsteller, die freiwillig den Bogen ausfüllen. Schließlich geht es ihnen darum, ihre eingeschränkte Erwerbsfähigkeit nachvollziehbar zu machen. Wer also will, dass der Antrag rasch bearbeitet wird, sollte abwägen, ob und inwieweit er mitwirkt. Fest steht jedenfalls, dass Antragssteller an einer ärztlichen Untersuchung teilnehmen müssen; sie müssen aber nicht alle persönlichen Gesundheitsdaten offenlegen. (sthe)

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