Haus- und Grundbesitzerverein Schongau Stadt und Land: Mitgliederzuwachs im Jubiläumsjahr

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Schongau
  4. Schongau

Kommentare

Sie gaben Rechenschaft und informierten die Hauseigentümer: (v.l.) Vorstand Josef Hutter, Rechtsanwältin Lucia Hatz und zweiter Vorstand Heinz Messarosch. © Gerhard Heiß

Auf sein 70-jähriges Bestehen hat der Haus- und Grundbesitzerverein Schongau Stadt und Land bei seiner Jahreshauptversammlung in der Peitinger Zechenschenke zurückgeblickt. Dabei legten Josef Hutter und Heinz Messarosch eine positive Bilanz für 2024 vor.

Schongau/Peiting – Als private Eigentümer wird den Hausbesitzern allerhand abverlangt. Da ist es gut, in einem starken Verband zusammengeschlossen zu sein. Erfreut konnte Vorstand Josef Hutter den Mitgliedern des Haus- und Grundbesitzervereins mitteilen, dass die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland zum „Verband des Jahres 2024“ ausgezeichnet hat. „Dies ist eine besondere Wertschätzung der Arbeit unserer gesamten Organisation“, zeigte sich Hutter hoch erfreut.

Bei der Entstehung des Heizungsgesetzes habe sich Haus & Grund in erheblichem Maße für die Rechte seiner Mitglieder engagiert und die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst. Das Heizungsgesetz habe seinen Schrecken für Immobilieneigentümer weitgehend verloren und ist deutlich planbarer, finanzierbarer sowie praxistauglicher geworden.

Zum 70-jährigen Bestehen Mitgliedern Essen ausgegeben

Dies war nicht die einzige positive Nachricht an diesem Abend. Der Verein ließ es sich nicht nehmen, anlässlich seines 70-jährigen Bestehens alle zu einem Essen einzuladen. Josef Hutter, inzwischen auch schon 36 Jahre an der Spitze des Vereins, verlas dazu einige Dokumente aus der „Schatztruhe“ seines Vorgängers Alfons Fiebiger. Beispielsweise den Artikel in den „Schongauer Nachrichten“ über den Zusammenschluss der Haus- und Grundbesitzer aus dem Jahre 1955.

Darin war zu lesen, dass im Januar auf Initiative einiger Schongauer Bürger der „Haus- und Grundbesitzerverein Stadt Schongau und Land“ wieder ins Leben gerufen wurde, der bereits im Jahre 1908 gegründet worden war. Für die Vorstand㈠schaft stellten sich zur Verfügung als Vorsitzende Wilhelm Köhler und Balthasar Hafenmeier. Als Kassier Hans Wörnle und als Schriftführer Georg Schillinger. Der Mitgliedsbeitrag betrug monatlich 50 Pfennig.

219 Frauen, 425 Männer und 21 Gesellschaften

Interessant auch die erste Rechnung über vier Matrizen, 100 Blatt Papier, 100 Umschläge und der Lohn fürs Abziehen, insgesamt 9,40 D-Markt.

Im zurückliegenden Jahr 2024 hat sich die Zahl der Mitglieder von 644 auf 665 (219 Frauen, 425 Männer und 21 Gesellschaften) erhöht. Seit Corona sind auch die Beratungen deutlich angestiegen, wie aus den Rechenschaftsberichten hervorging. Bei Josef Hutter waren dies über Telefon, per Mail, bei Besuchen zu Hause und bei Sprechtagen insgesamt über 250. Sein Stellvertreter Heinz Messarosch wickelte 140 Beratungen ab. Und auch bei den monatlichen Sprechtagen mit Rechtsanwalt Manfred Nikui war ein deutlicher Zulauf zu verzeichnen. Bei ihm nutzten allein in der Stunde vor der Versammlung zwölf Bürger diese Möglichkeit. Dabei ging es vom Vererben über das Mietrecht bis hin zu Nachbarstreitigkeiten.

Viele Infos rund um Balkonkraftwerke

Hutter appellierte an alle, den Mustermietvertrag zu verwenden und die Betriebskostenabrechnung klar zu regeln. Auch die CO2-Abgabe müsse berücksichtigt werden. „Hinter Vertrag steht das Wort vertragen“, so Hutter. Lieber verzichte man bei Leerstand auf eine Monatsmiete und habe keinen Verdruss. Positiv könne zudem festgestellt werden, dass durch die Beratungen die Amtsgerichte enorm entlastet würden.

Ausführlich informierte Rechtsanwältin Lucia Hatz vom Landesverband „Haus und Grund Bayern“ bei der Jubiläumsfeier über die Möglichkeit zur Installation von Balkonkraftwerken, auf die Mieter und Wohnungseigentümer jetzt einen Anspruch haben. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sei es sinnvoll, sich im Vorfeld gegenseitig abzustimmen. Selbstverständlich müssen auch alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie Denkmalschutz, Bebauungspläne oder Ortsgestaltungssatzungen eingehalten werden. „Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Installation durch eine qualifizierte Fachfirma erfolgt“, so Hatz.

Appell an Kämmerer

Wegen des enormen Haftungsrisikos sei auch eine Haftpflichtversicherung für den Betreiber angesagt, um nicht in Regress genommen zu werden. Ein wichtiger Punkt war auch die Grundsteuerreform. „Zwar hat der Gesetzgeber versprochen, dass die Reform aufkommensneutral durchgeführt werden soll, dennoch kann es in Einzelfällen zu Mehr- oder Minderbelastungen führen“, so die Expertin. „Die Gemeinden sollten das Grundsteueraufkommen vor und nach der Reform vergleichen und bei deutlich erkennbarer Erhöhung den Mut haben, den Hebesatz zu mindern“, appellierte Hutter an alle Kämmerer. Wie in den „Schongauer Nachrichten“ zu lesen war, ist dies bereits bei einigen Gemeinden erfolgt.

Auch interessant

Kommentare