Wildpoldsried: Lars Schellheimer sieht Landschaftsgärtner bei der neuen LKW-Maut benachteiligt
Seit dem 1. Juli wurde die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Während Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen tzGm von der Mautpflicht befreit sind, gilt dies nicht für Fahrzeuge aus dem Garten- und Landschaftsbau.
Wilpoldsried – Eine Ausnahme gilt für Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen tzGm: Diese sind von der Mautpflicht befreit, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und dieses Materialien, Ausrüstungen und Maschinen oder handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Betrieb genutzt, hergestellt oder bearbeitet werden. Die Regelung gilt für alle Handwerksberufe, die in einer vom Bundesamt für Logistik und Mobilität veröffentlichten Liste zu finden sind.
Lars Schellheimer, Geschäftsführer der gleichnamigen Garten- und Landschaftsbau GmbH in Wilpoldsried, zeigt in seiner Stellungnahme auf, dass die starre Verwendung dieser Liste zu Wettbewerbsverzerrung und zur Ungleichbehandlung von Betrieben führen kann:
Die Stellungnahme
„Seit dem 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für Fahrzeuge ab 3,5 t tzGm. Für Handwerker hat das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen von der Mautpflicht vorgesehen, um sie nicht noch weiter zu belasten. Allerdings verweigert das Ministerium trotz Vorlage eines eindeutigen Rechtsgutachtens und der Unterstützung aus Politik und Wissenschaft dem Garten- und Landschaftsbau die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe ‚mit dem Handwerk vergleichbar‘. Das ist völlig realitätsfern: verlegt der Fliesenleger eine Terrasse, ist er von der Maut befreit – verlegt sie der Landschaftsgärtner, muss er Maut bezahlen. Begrünt der Dachdecker ein Dach, ist er von der Maut befreit, der GaLaBau bezahlt dafür aber Maut.
Dies ist für meinen Berufsstand enttäuschend, wettbewerbsverzerrend und verstößt eindeutig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Umsetzung des geänderten Mautgesetzes ist nicht rechtskonform erfolgt. Leider sind alle Bemühungen auf politischer Ebene im Vorfeld gescheitert, sodass meinem Berufsstand nur noch der zeit- und kostenintensive Klageweg bleibt. Nur wenn das FDP-geführte Ministerium endlich zur Vernunft kommt und uns rechtskonform in die Ausnahme mit einbezieht, bleibt uns dieser Weg erspart. Die Hoffnung stirbt zuletzt!“
kb
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