„Für eine Person kurios, für andere selbstverständlich“: Was in München als Baudenkmal gelten kann
Denkmäler müssen nicht unbedingt spektakuläre Bauten sein. Auf der langen Liste für München sind auch einige Überraschungen verzeichnet.
München – Welches das erste Baudenkmal in München war, ist nicht mehr nachzuvollziehen. „Die Inventarlisten wurden immer wieder überarbeitet und neu gegliedert“, erklärt Lea Kramer, Pressesprecherin des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Heute sollten Stadtspaziergänger genau hinschauen. Insgesamt 6843 Baudenkmäler (Stand Januar 2024) führt der öffentlich einsehbare Bayerische Denkmal-Atlas für München auf. Dazu kommen 81 Ensembles, „also eine Mehrheit von baulichen Anlagen, bei denen vor allem das Erscheinungsbild schützenswert ist“.
Für viele überraschend: Nicht nur Gebäude können Baudenkmäler sein
Angefangen hat alles mit König Ludwig I. Der erteilte im Jahr 1835 den Auftrag, ein Verzeichnis der Denkmäler seines Königreichs zu erstellen – samt Fotografien. „Von Beginn an waren kirchliche Bauten wie die Frauenkirche sowie königliche Bauwerke, zum Beispiel die Residenz, oder städtische Bauten wie das Münchner Stadtmuseum (Zeughaus am Jakobsplatz), verzeichnet“, berichtet Pressesprecherin Kramer. Dazu kamen Reste der Stadtbefestigung (Isartor und Sendlinger Tor), aber auch Privathäuser oder Skulpturen wie die Mariensäule auf dem Marienplatz.
„Was viele Menschen vielleicht nicht wissen“, sagt Kramer, „nicht nur Gebäude können Baudenkmäler sein. Was eine Person als kurioses Bauwerk empfindet, mag die andere selbstverständlich als prägenden Teil des Ortsbildes und ihrer Umgebung wahrnehmen.“
Was in München ebenfalls als Baudenkmal gelistet wird
- Skulpturen (etwa der Berliner Bär an der A9)
- Garten- und Friedhofsanlagen (zum Beispiel der Friedhof am Perlacher Forst und der Luitpoldpark)
- Brunnen (etwa der Gänsebrunnen am Winthirplatz)
- Brücken (zum Beispiel die Braunauer Eisenbahnbrücke)
- Anlagen von Industrie, Verkehr und Technik (unter anderem das ehemalige Trambahngebäude am Scheidplatz 1a, in dem heute die Gaststätte „Zum Holzwurm“ untergebracht ist)
Mit archäologischen Methoden erfassbare Zeugnisse der bayerischen Geschichte sind als Bodendenkmäler geschützt. „Diese reichen von den im Boden befindlichen Überresten der Stationen urgeschichtlicher Wildbeuter bis hin zu den unterirdisch verborgenen Strukturen der Täter- und Opferorte der NS-Zeit“, erläutert Pressesprecherin Kramer. Einige mobile Kunst- und Kulturdenkmäler werden als bewegliche Denkmäler definiert: unter anderem Archivbestände, Ausstattungsstücke wie historische Möbel, Verkehrsmittel wie Lokomotiven oder Flugzeuge sowie einige Münzhorte und Grabinventare.
Welche Eigenschaften ein Denkmal besitzen muss, definiert Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes:
„Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege prüft, ob die Kriterien erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird das Objekt in die Denkmalliste eingetragen. Im Jahr 2023 sind 36 „Neuzugänge“ aufgenommen worden. Unter anderem das einstige Pfanni-Werk am Ostbahnhof. „Denkmäler müssen nicht unbedingt spektakuläre Bauten sein, denn Ziel des Denkmalschutzgesetzes ist es, das historische Erbe in seiner Vielfalt darzustellen“, stellt die Pressesprecherin des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege klar.
Mit dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz von 1973 wurde die Arbeit der staatlichen Denkmalpflege in Bayern gesetzlich geregelt. Es fordert unter anderem die Führung einer Denkmalliste, die öffentlich einsehbar sein sollte. Der Bayerische Denkmal-Atlas ist online abrufbar.
Meine news
„Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden kann“, führt Pressesprecherin Kramer aus. Es sei sogar wünschenswert, dass Baudenkmäler genutzt werden. Zum Beispiel als Wohn-, Gewerbe- oder Kulturraum. Freilich sollten dabei „die historischen Besonderheiten des Gebäudes bewahrt und die ursprüngliche Zweckbestimmung berücksichtigt werden.“
Mehr News finden Sie in unserer Merkur.de-App, jetzt im verbesserten Design mit mehr Personalisierungs-Funktionen. Direkt zum Download, mehr Informationen gibt es hier. Sie nutzen begeistert WhatsApp? Auch dort hält Sie Merkur.de ab sofort über einen neuen Whatsapp-Kanal auf dem Laufenden. Hier geht‘s direkt zum Kanal.