Heizungszuschuss kann jetzt beantragt werden – so viel ist möglich

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Staatliche Hilfe zum Umstieg auf klimafreundliches Heizen: Ab dem 27. Februar kann der Heizungszuschuss für neu eingebaute Heizungen beantragt werden.

München – „Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme!“ wirbt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Mit dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gebäudeenergiegesetz soll die Energiewende im Gebäudebereich in Deutschland eingeleitet werden. Die Ziele des sogenannten Heizungsgesetztes sind, den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucher vor plötzlichen Kostenanstiegen zu schützen.

Das Gesetz sieht vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Bei einem Verstoß gegen das neue Heizungsgesetz droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Ab dem 27. Februar: Heizungszuschuss für neu eingebaute Heizungen trifft in Kraft

So können Hauseigentümer ab dem 27. Februar für einen Heizungstausch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Heizungszuschuss beantragen. Dieser kann laut Energie-Experte Alexander Steinfeldt „satte 70 Prozent betragen“, wie er bei Bild zitiert wird. „Vermieter müssen weiterhin warten - bis Mai oder gar August 2024“.

Klimafreundliche Wärme – Diese Möglichkeiten stehen zur Wahl:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung
  • Stromdirektheizung
  • Heizung auf Basis von Solarthermie
  • Gas- oder Ölheizung, sofern mit erneuerbaren Energien betrieben
  • Hybridheizungen aus Basis von hauptsächlich Erneuerbaren Energien und anteilig fossilen Brennstoffen
  • Jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzt

Grundförderung, Einkommensbonus, Geschwindigkeitsbonus: Wie sehen die Fördersätze aus?

Doch um welche Fördersätze handelt es sich konkret? Zuerst ist die Grundförderung von 30 Prozent zu nennen. Diese gilt für die Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue, energiesparende Heizungen. Private Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen können davon profitieren.

Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienzbonus von fünf Prozent, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz berichtet. Für Biomasseheizungen gibt es einen weiteren Zuschlag von 2500 Euro, falls diese einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 einhalten.

Ab dem 27. Februar können Hauseigentümer in Deutschland bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Heizungszuschuss beantragen.
Ab dem 27. Februar können Hauseigentümer in Deutschland bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Heizungszuschuss beantragen. © onemorepicture / Thorsten Wagner/Imago

Des Weiteren ist ein Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten vorgesehen. Diesen dürfen Hauseigentümer, mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro beziehen. Das Haus muss dabei selbst genutzt werden.

Zu guter Letzt kommt ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten hinzu. Und schnell sein lohnt sich: Denn von 2029 an soll dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent fallen, bis er im Jahr 2037 nicht mehr vorhanden ist.

Alle wichtigen Details im Überblick

Zuschuss-Förderung für Heizungsaustausch Prozent der Kosten
Grundförderung 30
Einkommensabhängiger Bonus 30
Geschwindigkeitbonus 20 (ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozent fallend)
Innovationsbonus 5
Zuschlag 2500 Euro

Statt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss der Zuschuss bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Arbeiten, die vor dem 27. Februar begonnen haben, können rückwirkend ebenfalls berücksichtigt werden. Ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag ist bei jeder Antragstellung vorzuweisen. Ein generelles Verbot für Heizen mit fossilen Brennstoffen gilt übrigens erst ab 2045.

Der Ansturm auf den Heizungszuschlag soll sehr groß gewesen sein. So kam es auf dem KfW-Portal zu langen Warteschlangen. Und weitere Förderpläne werden auf der Website schon vorgestellt: Ab Mai 2024 startet die Antragstellung für Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Beantragung für Vermieter, Kommunen und Unternehmen sind im August 2024 geplant. (mg)

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