Verkehrsminister wollen einheitliche Regelung: Verkehrssündern droht EU-weites Fahrverbot

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Wer in einem EU-Land gegen die Regeln verstößt, könnte bald europaweit die Fahrerlaubnis verlieren. Darauf haben sich die Verkehrsminister geeinigt. Doch es gibt Ausnahmen.

Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, riskiert, dass er seinen Führerschein abgeben muss. Aktuell gilt das Fahrverbot aber meist nur in dem EU-Land, in dem das Verkehrsvergehen begangen wurde. Doch das soll sich nun ändern: Die EU-Verkehrsminister planen ein Gesetz, das den Führerscheinentzug bei schweren Verkehrsdelikten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wirksam macht.

Der Vorschlag sieht vor, dass ein Fahrverbot, das in einem EU-Mitgliedsstaat verhängt wird, automatisch in allen anderen EU-Ländern Gültigkeit erlangt. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean betonte: „Verkehrssünder sollen sich nirgendwo in der EU ihrer Strafe entziehen können.“

EU-weite Fahrverbote sollen für mehr Sicherheit sorgen

Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Reform des EU-Verkehrsrechts. Neben dem EU-weiten Fahrverbot sind weitere Änderungen geplant, wie zum Beispiel die Einführung eines digitalen Führerscheins. Dieser soll das Fahren ohne physischen Führerschein ermöglichen und den Austausch von Informationen zwischen den Behörden erleichtern. Und auch eine Eignungsprüfung für Senioren wurde diskutiert.

Ein deutscher EUFüherschein mit der Aufschrift ungültig.
Wer sich in Deutschland nicht an die Regel hält soll künftig in der ganzen EU nicht mehr fahren dürfen. © Bihlmayerfotografie/Imago

Das Hauptziel der geplanten Änderungen ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit in der gesamten EU. Durch die einheitliche Durchsetzung von Fahrverboten soll ein klares Signal an Verkehrssünder gesendet werden. Die Verkehrsminister erhoffen sich davon eine abschreckende Wirkung und letztlich weniger schwere Verkehrsverstöße. So soll die Vision Zero erreicht werden. Diese sieht vor, dass es bis 2050 keine Verkehrstoten mehr in der EU gibt. Beim ADAC kommt diese Maßnahme gut an, wie Bernd Gstatter, Auslandsrechts-Experte in der Juristischen Zentrale des Automobilclubs betonte: „Dass ein gravierendes Fehlverhalten im Ausland auch im Wohnsitzstaat nicht mehr länger folgenlos bleiben soll, kann eine verkehrserzieherische Wirkung entfalten.“

Fahrverbote gelten bald in der ganzen EU – mit Ausnahmen

Autofahrer müssen somit künftig damit rechnen, bei schweren Verkehrsverstößen ihre Fahrerlaubnis in der ganzen EU zu verlieren. „Das ist für uns als großes Transitland in Deutschland besonders wichtig“, betont Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Betroffen wären Verkehrssünder, die Delikte wie Fahren unter Alkohol oder Drogen, Geschwindigkeitsübertretungen oder Verkehrsdelikte mit Todesfolge begangen haben. Auch auf Fahrverbote ab drei Monaten sollen die Regeln angewendet werden. Bei Verboten unter drei Monaten soll die geplante Richtlinie dem Willen der Minister zufolge nicht greifen.

Für deutsche Autofahrer bedeutet dies, dass ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot künftig auch im EU-Ausland gelten würde. Umgekehrt müssten deutsche Behörden Fahrverbote anerkennen und durchsetzen, die in anderen EU-Ländern ausgesprochen wurden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, „muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde“, erklärte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums der dpa.

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In Fällen, in denen im Aussteller-Mitgliedstaat kein Führerscheinentzug vorgesehen ist, soll aber ein Fahrverbot verhängt und die Eignung des Verkehrssünders überprüft werden. Daraufhin können „etwaige für angemessen befundene Maßnahmen“ ergriffen werden. Wenn der Führerschein jedoch entzogen wurde, muss ein neuer Antrag auf Erteilung des Führerscheins im Herkunftsland oder in dem Staat gestellt werden, in dem der Führerschein ausgestellt wurde, und nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Verstoß begangen wurde. Darüber hinaus kann die unionsweite Wirkung der Fahrerlaubnisentziehung in Deutschland angefochten werden, wenn Deutschland die entsprechende Fahrerlaubnis erteilt hat.

EU-Parlament muss Fahrverbots-Plan absegnen

Bisher haben sich aber lediglich die EU-Verkehrsminister sich auf eine gemeinsame Position geeinigt. Der endgültige Beschluss steht noch aus. Das Europäische Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt jedoch als wahrscheinlich, da sich die Abgeordneten Anfang des Jahres bereits für eine solche Reglung aussprachen. Erst dann können die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission beginnen.

Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung steht noch nicht fest. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen und die anschließende Implementierung noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Bis zur endgültigen Einführung des EU-weiten Fahrverbots könnten noch mehrere Monate oder sogar Jahre vergehen.

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