Achtung, Polizeikontrolle: So reagieren Sie als Autofahrer richtig und vermeiden Ärger
Polizeikontrollen können nervenaufreibend sein, selbst wenn man nichts zu verbergen hat. Erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren und welche Rechte Sie haben.
Geraten Verkehrsteilnehmer in eine Polizeikontrolle, reagieren sie gänzlich unterschiedlich: Manche bleiben völlig unbeeindruckt, andere verspüren ein mulmiges Gefühl im Bauch – selbst, wenn sie nichts Unrechtes getan haben. Einige verlieren komplett die Nerven – wie es vor einiger Zeit bei einer Audi-Fahrerin der Fall war. Letzteres ist natürlich nicht ratsam. Aber wie verhält man sich korrekt bei einer Polizeikontrolle – und welche Vorschriften müssen die Beamten einhalten?
Richtige Verhaltensweise bei einer Polizeikontrolle als Autofahrer
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Polizeikontrollen: die stationäre und die mobile Kontrolle. Bei der stationären Kontrolle wird man in der Regel direkt von der Polizei zu einem Halteplatz geleitet, während die mobile Kontrolle (also im fließenden Verkehr) etwas anders abläuft. Wichtig zu beachten: Selbst wenn ein Blaulicht vor einem oder im Rückspiegel erscheint, begleitet vom leuchtenden Schriftzug „Stopp! Polizei“, sollte man nicht sofort eine Vollbremsung einleiten. Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und bei der nächsten Gelegenheit anzuhalten und dies den Beamten durch langsames Fahren und Blinken zu signalisieren.
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Pflicht zur Angabe der Personalien bei einer Polizeikontrolle
Wer die Anweisung, einem Polizeifahrzeug zu folgen, missachtet, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Automobilclub empfiehlt Autofahrern, sich stets so zu verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen – zum Beispiel, indem sie bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto warten, bis der Beamte den Fahrer anspricht. Es ist sicherlich kein Fehler, den Polizisten gegenüber immer ruhig, höflich und freundlich zu bleiben.

Autofahrer sind verpflichtet, ihre Personalien gegenüber der Polizei anzugeben, wenn sie dazu aufgefordert werden. Auch Fahrzeugpapiere und Führerschein müssen vorgelegt werden. Gegenstände, die im Auto mitgeführt werden müssen – wie etwa Warndreieck, Verbandskasten oder Warnwesten – müssen ebenfalls auf Verlangen gezeigt werden.
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Im Zweifelsfall sollten Verkehrsteilnehmer bei bestimmten Fragen besser schweigen
Über die Angaben zur Person hinaus sollte man sorgfältig überlegen, wie man auf Fragen der Beamten antwortet – oder ob man nicht lieber schweigt. Bestimmte Aussagen können unter Umständen als Schuldeingeständnis interpretiert werden und später zu erheblichen Problemen führen. Es könnte ratsam sein, darauf hinzuweisen, dass man zunächst rechtlichen Rat einholen möchte.
Sehr wichtig: Wenn die Polizisten den Fahrer eines Vergehens verdächtigen, müssen sie ihn in einer Belehrung auf sein Schweigerecht hinweisen. Andernfalls kann die Aussage später nicht (oder nur sehr eingeschränkt) vor Gericht verwendet werden. Ein solcher Fall ereignete sich vor einiger Zeit nach einer Unfallflucht: Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied in seinem Urteil aufgrund der fehlenden Belehrung zugunsten der mutmaßlichen Verursacherin.