Merz versprach Milliarden - so gering fallen Einsparungen beim Bürgergeld wirklich aus

Die Bundesregierung benennt das Bürgergeld um. Künftig heißt es nur noch "Grundsicherung". Dabei sind auch zahlreiche Verschärfungen für die Empfänger vorgesehen. Doch das versprochene Sparpotential bleibt offenbar aus.

Darüber berichtet die "Süddeutsche Zeitung", welcher der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorliegt. Demnach lassen sich nicht einmal 0,2 Prozent von insgesamt 52 Milliarden Euro beim Bürgergeld einsparen. „Der Betrag wird sehr klein sein“, hatte Bas bereits kurz nach dem Koalitionsausschuss gesagt.

Merz versprach fünf Milliarden Euro - doch Bürgergeld-Reform spart viel weniger

So sollen 2026 lediglich 86 Millionen Euro eingespart werden, 2027 sogar nur noch 69 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2028 wird es sogar wieder teurer: Zehn Millionen Euro Mehrkosten entstehen im Vergleich zu heute aufgrund steigenden Vermittlungsaufwands. 2029 sind es ebenfalls neun Millionen Euro mehr als aktuell.

Die Union hatte im Wahlkampf noch Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich versprochen. Erst kürzlich hatte Bundeskanzler Friedrich Merz von fünf Milliarden Euro gesprochen. Der Gesetzentwurf von Ministerin Bas ging am Freitag in die regierungsinterne Abstimmung. Bis zum Jahresende soll er beschlossen werden ehe in 2026 der Bundestag zustimmen muss.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will das Bürgergeld reformieren – und bringt eine Umbenennung in „Grundsicherung“ ins Spiel. Kay Nietfeld/dpa

Schonvermögen, Mieten, Sanktionen: Reform zieht die Zügel deutlich an

Dennoch bringt die neue Grundsicherung für Bezieher gravierende Änderungen mit. Bei Mieten, Schonvermögen und Sanktionen zieht die Reform die Zügel deutlich an. 

Bislang durften die Empfänger 15.000 Euro pro Person im Haushalt an Vermögen behalten. Nun wird diese Summe nach dem Alter gestaffelt. Bis 20 Jahre sind es 5000 Euro, zwischen 21 und 40 Jahren 10.000 Euro, von 41 bis 50 Jahren 12.5000 Euro. Erst ab 51 Jahren gilt die bisherige Summe. Auch die Ausnahmeregel fürs erste Jahr, die Arbeitslosen einen Behalt von 40.000 Euro erlaubt, wird gestrichen. Jährliche Ersparnis: 75 Millionen pro Jahr.

Auch beim Wohnen werden die Regeln strenger. Durften Bezieher bis dato im ersten Jahr mietenunabhängig in ihrer Wohnung bleiben, wird die zulässige Miete nun auf das 1,5-fache der am Wohnort gültigen Höchstgrenze gedeckelt. So sollen jährlich 58 Millionen Euro gespart werden.

Bei Kürzungen können Jobcenter laut des neuen Gesetzentwurfs radikaler sein. Wer Fördermaßnahmen abbricht oder keine Bewerbungen schreibt, also seine Pflichten verletzt, riskiert eine Kürzung von 30 Prozent für drei Monate. Wer ohne Grund einen Job ablehnt, verliert die Grundsicherung für mindestens einen, maximal aber zwei Monate. Die Miete bleibt davon aber unberührt.

Wer seine Termine verpasst, riskiert den Verlust der kompletten Grundsicherung

Neu sind auch Konsequenzen für Empfänger, die Termine verpassen. Ab dem zweiten verpassten Termin wird die Grundsicherung um 30 Prozent gekürzt. Erscheint der Bezieher auch zum nächsten Termin nicht, wird der monatliche Satz komplett gestrichen. Erfolgt auch dann keine Rückmeldung, entfällt im Folgemonat die Mietzahlung. Ausnahme: Es leben Kinder im Haushalt - diese sollen nicht auf der Straße landen.

Bevor eine komplette Streichung erfolgt, muss ein Empfänger aber die Möglichkeit der persönlichen Anhörung erhalten. So soll geprüft werden, ob nicht etwa eine psychische Krankheit vorliegt, die das Erscheinen verhinderte. Auch eine verspätete Rückmeldung kann Geld bringen: Meldet sich ein Empfänger innerhalb eines Monats nach der Komplettstreichung der Leistung, bekommt er 70 Prozent seines Satzes zurück.

Totalentzug für Totalverweigerer: Das wollen CDU und SPD mit ihrer neuen Grundsicherung durchsetzen. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch.
Totalentzug für Totalverweigerer: Das wollen CDU und SPD mit ihrer neuen Grundsicherung durchsetzen. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch. Getty Images

Reform bringt neue Pflichten für Eltern, Kinderlose und Langzeitarbeitslose

Weitere Pflichten gibt es für spezielle Gruppen von Grundsicherungs-Empfängern. Eltern müssen ein Jahr nach der Geburt eine Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahme annehmen, wenn es für den Nachwuchs einen Kita-Platz gibt. Bisher konnten sie die ersten drei Jahre zuhause bleiben. Kinderlose Empfänger sind zur Vollzeitarbeit verpflichtet. Für Langzeitarbeitslose weitet der Staat die Lohnzuschüsse aus.

Die zusätzliche Vermittlung hat aber auch Konsequenzen: 80 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch wird ein beträchtlicher Teil der Einsparungen wieder aufgefressen.