Leser helfen Lesern 2023: Caritas hilft Menschen mit wenig Geld, ihre Energiekosten zu senken

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Energieschulden sind ein häufiges Problem in der Allgemeinen Sozialen Beratung der Caritas, die Svitlana Kraft (l.) und Andrea Schneider anbieten. © Thomas Plettenberg

Mit der Aktion „Leser helfen Lesern“ unterstützen wir heuer unter anderem das Projekt „EnergiePlus“ der Caritas. Dabei handelt es sich um ein Beratungsangebot für Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener mit hohen Energiekosten.

Miesbach – Die Caritas will im Rahmen dieses Projekts Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen den Austausch von alten Stromfressern durch neue energieeffiziente Elektrogeräte finanzieren. Darüber sprachen wir mit den beiden Sozialarbeiterinnen der Caritas, Andrea Schneider (52) und Svitlana Kraft (43).

Frau Schneider, Frau Kraft, wie kamen Sie auf die Idee, Geringverdienern mit einer Energieberatung und einem Geräteaustausch beim Energiesparen zu helfen?

Andrea Schneider: Das Thema Energie war schon immer sehr präsent in unserer Allgemeinen sozialen Beratung. Menschen, die Energieschulden haben, kommen ja seit langer Zeit schon zu uns. Allerdings wurde das Thema jetzt im Zuge der Energiepreissteigerungen noch eklatanter. Dass es nun zu dem Projekt kam, liegt daran, dass uns viele Leute angerufen haben, die ihre Energiepreispauschale spenden wollten für Menschen, die diese nötiger haben. Mit diesen Spenden konnten wir die aufsuchende Energieberatung in den Haushalten vor Ort finanzieren.

Was passiert in der aufsuchenden Beratung genau?

Svitlana Kraft: Ein Berater mit technischem Hintergrund besucht die Haushalte und misst mit einem Energiemessgerät den Stromverbrauch von Kühlschrank und anderen Elektrogeräten. Er prüft, ob Steckdosen mit Kippschaltern vorhanden sind, die den Standby-Strom zum Beispiel von Fernsehern reduzieren. Er schaut, welche Leuchtmittel vorhanden sind, um nur ein paar der Maßnahmen zu nennen. Dann sensibilisiert er die Klienten für energiesparende Verhaltensweisen.

Jetzt brauchen Sie weitere Spenden, um Haushalten mit wenig Geld und hohen Energiekosten den Austausch stromfressender Elektrogeräte zu ermöglichen.

Schneider: Genau. Denn Energiesparmaßnahmen allein reichen nicht. Gerade Menschen mit geringem Einkommen haben oft sehr alte Geräte, die sie meist schon gebraucht gekauft haben. Die verbrauchen deutlich mehr Strom. Das zeigt auch das neue EU-Energielabel. Die EU hatte es 2021 für bestimmte Produktgruppen überarbeitet, weil es technische Innovationen gab, die zu erheblichen Verbesserungen der Energieeffizienz führten. Je nach Effizienzklasse können Verbraucher mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Wir wollen mit den Spenden aus der Aktion „Leser helfen Lesern“ aber nicht nur stromfressende Geräte austauschen. Sondern zum Beispiel auch Kippschalter, LED statt Glühbirnen, Dichtgummis für Fenster und Türbesen anschaffen. Manchmal können solche Kleinigkeiten viel bewirken.

Wie stellen Sie sicher, dass wirklich nur Bedürftige von dem Angebot profitieren?

Schneider: Die Mitarbeiter der sozialen Beratung prüfen die sozialrechtlichen Voraussetzungen. Berechtigt sind Bürger des Landkreises Miesbach, die Sozialleistungen bekommen oder ein geringes Einkommen haben und einen überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch haben. Statistisch liegt der durchschnittliche Stromverbrauch eines Zwei-Personen-Haushaltes jährlich bei 2500 Kilowattstunden, eines Vier-Personen-Haushaltes bei 4250 Kilowattstunden. Wer darüber liegt, kann eine Gerätemessung bei uns anfragen.

Aber Sozialhilfeempfänger bekommen die Stromkosten doch erstattet ...

Kraft: Nein, das ist nicht richtig. Die Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen. Aber die Stromkosten müssen aus dem Regelbedarf bezahlt werden. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind hierfür 40 Euro vorgesehen. Das reicht natürlich nicht.

Was ist mit Menschen, deren Einkommen nur knapp über Sozialhilfeniveau liegt?

Kraft: Auch die haben wir im Blick. Denn sie trifft es besonders hart. Sie bekommen keine Heizkosten bezahlt und fallen aus allen Hilfen raus. In diesen Zeiten – die Lebensmittelpreise haben ja auch extrem angezogen – ist das ein Riesenproblem. Als Geringverdiener gelten Einkommen bis zum 1,25-fachen Regelsatz. Wer nicht weiß, ob er dazu zählt, kann sich gerne bei uns melden. Wir vereinbaren dann einen Termin und berechnen das für die Ratsuchenden.

Welche Menschen sind besonders oft betroffen?

Schneider: Häufig kommen Senioren zu uns, die eine nur geringe Rente haben. Außerdem kinderreiche Familien, weil die natürlich von allem mehr brauchen. Und Alleinerziehende.

Armut ist schambehaftet. Trauen sich Betroffene überhaupt zu Ihnen?

Kraft: Leider kommen viele tatsächlich erst, wenn schon die Stromsperre angedroht ist. Dann haben wir nur noch wenig Handlungsspielraum. Aber wir bieten eine anonyme Online-Beratung an, bei der Ratsuchende keinen Namen, sondern nur ihre Postleitzahl nennen müssen. Dadurch bekommen wir Zugang zu Betroffenen. Außerdem haben wir Flyer an die Sozialämter und Nachbarschaftshilfen verschickt, um die Menschen zu erreichen. Wir hoffen, dass sich das Angebot herumspricht.

Mit wie vielen Berechtigten rechnen Sie?

Schneider: Das können wir noch nicht sagen, weil es ein neues Projekt ist. In der Allgemeinen Sozialen Beratung haben wir jährlich etwa 320 Klienten. Nicht alle davon sind Geringverdiener, viele kommen auch wegen anderer Probleme, etwa einer schwierigen Scheidung. Etwa ein Drittel der Klienten könnte infrage kommen. Aber es können auch mehr sein.

Aktion „Leser helfen Lesern“ im Überblick

Begünstigte Heuer profitieren der Förderverein Oberland Hospiz, der in Bad Wiessee den Bau eines Hospizes realisiert und für die bedarfsgerechte Einrichtung auf Spenden angewiesen ist. Außerdem fördern wir ein Projekt der Caritas, die im Rahmen eines neuen Beratungsangebots Geringverdienern auch den Austausch stromfressender Elektrogeräte ermöglichen will.

Spendenkonto 13 300 Spenden können auf das Konto 13 300 bei der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee (BLZ 711 525 70), IBAN: DE04 7115 2570 0000 0133 00 eingezahlt werden.

Spendenquittungen Das Finanzamt akzeptiert den Nachweis der Überweisung bis zu einem Betrag von 300 Euro als Zuwendungsbestätigung. Für Spenden über 300 Euro stellt das Landratsamt die Spendenquittungen aus. In diesem Fall bitten wir die Spender deshalb, bei der Überweisung die vollständige Anschrift anzugeben.

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