Nach einer ersten Verurteilung 2024 steht Manfred H. erneut vor Gericht. Er wollte in Regensburg als Oberbürgermeisterkandidat für die AfD antreten.
Regensburg – Man fragt sich, was Manfred H., einst CSU-Mitglied, später bei den Bürgern für Regensburg und den Freien Wählern, dazu trieb, kurzzeitig als Oberbürgermeisterkandidat der AfD anzutreten. Nicht nur, weil die AfD eine rechtsextreme Partei ist, die in Regensburg bereits einschlägig bekannte Figuren hervorgebracht hat. Sondern vor allem, weil H. unter Bewährung steht.
Ex-OB-Kandidat der AfD im November 2024 zu Bewährungsstrafe verurteilt
Seine Verurteilung – ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung plus Geldstrafe – liegt erst seit November 2024 zurück. Die Vorwürfe, die das Gericht als erwiesen ansah, wiegen schwer: Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 258 Fällen, ein Schaden von 600.000 Euro. H. musste klar sein, dass dies öffentlich wird und Berichterstattung folgt. Solche Vorwürfe gegen einen OB-Kandidaten sind von öffentlichem Interesse.
Zweite Anklage seit Anfang der Woche
Seine Opferpose, die der 66-Jährige beim Rückzug von der Kandidatur in der Mittelbayerischen Zeitung einnahm („Jeder bekommt eine zweite Chance. Nur nicht, wenn man bei der AfD antritt. “), wirkt vor diesem Hintergrund weltfremd und wenig überzeugend. Seit Montag (19. Januar) verhandelt das Landgericht Regensburg zudem eine weitere Anklage gegen ihn, die seinen Kandidaturversuch noch unverständlicher macht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Taxiunternehmer, der zuletzt acht Fahrer beschäftigte, erneut das Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 49 Fällen vor – Schaden für die Sozialkassen: 38.437,09 Euro. Außerdem soll er zwischen 2017 und 2021 falsche oder keine Steuererklärungen abgegeben haben.
Vorwürfe: Steuerhinterziehung und betrügerischer Bankrott
Der Vorwurf: Hinterziehung von Lohn- und Umsatzsteuer. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklage auf 282.889,29 Euro. Ein Großteil betrifft die Lohnsteuer seiner Fahrer – in 48 Fällen soll H. falsche monatliche Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt eingereicht haben. Ebenfalls Gegenstand der Anklage: betrügerischer Bankrott.
Nach einem Bericht des Online-Portals regensburg-digital zog H. seine Kandidatur bereits Anfang Oktober zurück. Die Regensburger AfD zeigte sich damals überrascht von den Vorwürfen und tritt nun ohne OB-Kandidaten zur Kommunalwahl an. Der Prozess gegen den 66-Jährigen wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.