Brisanter Vorstoß von Oliver Bäte - Allianz-Chef: Kein Lohn mehr für ersten Krankheitstag, Erbschaftssteuer hoch

Im Gespräch mit dem „ Handelsblatt “ kritisiert Bäte, den hohen Krankenstand in deutschen Unternehmen und nennt Deutschland den „Weltmeister bei den Krankmeldungen“. Bäte sieht dadurch eine starke Kostenerhöhung im Sozialsystem. Deshalb will er den Karenztag wieder einführen. Bedeutet: Der erste Krankheitstag wird nicht vom Arbeitgeber finanziert , Arbeitnehmer müssten die Kosten selbst tragen. Der Karenztag bei Krankmeldungen wurde in den 1970ern abgeschafft. „In anderen Ländern wie Schweden, Spanien oder Griechenland gibt es den Karenztag noch“, sagt Bäte gegenüber der Zeitung.

Dann rechnet er vor: „Arbeitgeber zahlen in Deutschland pro Jahr 77 Milliarden Euro Gehälter für kranke Mitarbeiter. Von den Krankenkassen kommen noch mal 19 Milliarden Euro hinzu. Das entspricht rund sechs Prozent der gesamten Sozialausgaben. EU-weit liegt der Durchschnitt bei etwa 3,5 Prozent. Wenn wir die Ausgaben nur auf den EU-Durchschnitt senken würden, hätten wir 40 Milliarden Euro gespart, die dem Gesundheitssystem an anderer Stelle helfen könnten.“

Allianz-Chef plädiert für Anhebung der Erbschaftssteuer

Sein Fazit fällt deutlich aus: „Wir müssen darüber sprechen, was wir uns in einer alternden Gesellschaft noch leisten können.“

Bäte macht in dem Interview eine zweite große Forderung auf: Mittlere Einkommen in Deutschland sollten seiner Ansicht nach steuerlich entlastet werden. Seine Idee der Finanzierung: Die Anhebung der Erbschaftssteuer . „Mir geht es darum, die Menschen zu besteuern, die sehr komfortabel leben können, ohne einen einzigen Tag gearbeitet zu haben.“ Und bekennt klar: „In dieser Frage stehe ich politisch ziemlich weit links.“

Eine Vermögenssteuer (Forderung der SPD) findet Bäte dagegen „absurd“. Er halte nichts davon, „Menschen zu bestrafen, die viel arbeiten und erfolgeich sind“.

Eine höhere Erbschaftssteuer könne aber nur im Zusammenhang mit höheren Freibeiträgen funktionieren. Er plädiert für eine gestaffelte Erbschaftssteuer „ab einem Vermögen von beispielsweise eine Million Euro“. Ein Einfamilienhaus dagegen „muss steuerfrei an die Familie vererbbar sein“.