Noch eineinhalb Wochen, dann hat der Bürger das Wort, ob auf dem Penzinger Feld im Osten Landsbergs ein neues Landratsamt für 120 Millionen Euro gebaut werden soll. Der erste Bürgerentscheid auf Landkreisebene steht an. Knapp vier Wochen vor dem Urnengang ließ der KREISBOTE auf zwei Sonderseiten die Vertreter beider Parteien zu Wort kommen. Und da sorgt eine Antwort des Landrats für Irritation in Teilen unserer Leserschaft.
Landsberg - Weit vor den zwei Bürgerentscheiden aus Bürgerbegehren und Ratsbegehren am 23. Februar wollte der KREISBOTE eine Entscheidungshilfe anbieten, schließlich nutzen viele Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl. Und können somit schon seit gut einer Woche abstimmen. Die elf Fragen beantworteten Hans-Jürgen Schulmeister für die BI „LRA-Neubau stoppen“ und Landrat Thomas Eichinger (CSU) für den Landkreis.
Letzterer stellt Frage 2 in Teilen erst mal richtig. Sie lautete: „Ursprünglich war der geplante Neubau am Penzinger Feld als Erweiterungsbau für die Außenstellen gedacht. Inzwischen verfügt er über Sitzungssaal, Landratsamtsbüro und Veranstaltungsräume sowie Cafeteria. Warum ist das so?“ Eichinger rückt in dem Interview zurecht: „Hier ist der erste Teil der Frage leider fälschlich formuliert, denn es ist nicht so, dass der ursprünglich geplante Bau tatsächlich als Erweiterungsbau der Außenstellen vorgesehen war. ...“.
Diese Antwort des Landkreis-Chefs verwundert. Hintergrund: Im August 2017 bat Thomas Eichinger in einem der Redaktion vorliegenden Schreiben an den damaligen OB Mathias Neuner (CSU), die Stadt möge mit der Aufstellung eines ,vorhabenbezogenen Bebauungsplanes‘ zeitnah die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die „Erweiterung des Landratsamtes“ am Penzinger Feld schaffen.
Von Neubau oder gar „Bürgeramt“ also keine Rede. Ganz im Gegenteil. Wörtlich heißt es in Eichingers Brief mit dem Betreff „Erweiterung für das Landratsamt“: „Das vorrangige Ziel des Landkreises besteht darin, durch möglichst kurzfristige Errichtung eines Verwaltungsgebäudes am Standort Penzinger Feld, die gesamte Verwaltung des Landratsamtes im Hauptgebäude Von-Kühlmann-Str. 15 und in nur einer Nebenstelle unterzubringen. In der Nebenstelle soll eine Zusammenfassung der bisherigen Außenstellen sowie die Unterbringung der Kfz-Zulassungsstelle erfolgen.“
Was also ist am ersten Teil der KREISBOTEN-Frage „fälschlich formuliert“? Der Landrat liefert dazu im Nachgang eine Ergänzung seiner Antwort. Sie lautet: „Bereits im Rahmen des Architektenwettbewerbs (2021), im Auslobungstext, an dem fast alle Fraktionen des Kreistags beteiligt waren, war sowohl ein Sitzungssaal wie auch Veranstaltungsräume, Büroräume für die Amtsleitung, Stabsstellen uvm. und auch eine Cafeteria vorgesehen (als Vorgabe an die Teilnehmer). Zudem hatten auch alle Entwürfe im Architekturwettbewerb entsprechende Lösungen für die zuvor genannten Anforderungen berücksichtigt. Der jetzige Siegerentwurf wurde dann ja auch konsequenterweise vom Kreisausschuss zur Planung beauftragt und hat alle beauftragten Bauelemente enthalten.“
Was aber geschah in der Planungsphase zuvor? Der Rückblick in Kürze:
• 2017 beauftragt der Landkreis Landsberg den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit einem Standortvergleich für einen Erweiterungsbau, nicht für eine neue Hauptstelle.
Auf Bitte des Landrates fasst die Stadt den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Außenstelle Landratsamt, Am Penzinger Feld.“
Meine News
• 2018/2019 Städtebauliche Wettbewerb „Neubau Außenstelle Landratsamt und städtebauliche Entwicklung im Bereich Am Penzinger Feld“. Erstmals wird ein Sitzungssaal erwähnt.
• 2020 Der Kreisausschuss beschließt den Auslobungstext für den Architekten-/Realisierungswettbewerb. Dieser wird 2021 durchgeführt, wobei noch immer von „Neubau einer Außenstelle“ die Rede ist.
• 2024 Der Landkreis erstellt einen Vorhaben- und Entwicklungsplan nach dem Entwurf des ersten Preisträgers.
Im Stadtrat wird erstmals zum Ausdruck gebracht, dass die „Errichtung eines Gebäudes für die Zusammenfassung der Außenstellen und der Kfz-Zulassungsstelle“ nicht weiter verfolgt wird, sondern ein neues Hauptgebäude errichtet werden soll.