Urteil gegen Netflix: So bekommen Sie jetzt Geld zurück

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Netflix hat zwischen 2017 und 2022 mehrfach die Preise erhöht. Weil das rechtlich unwirksam war, könnten Sie jetzt zu viel gezahltes Geld zurückbekommen.

Seit 2017 hat Netflix den Preis für das monatliche Premium-Abo gleich viermal um jeweils zwei Euro erhöht: Anfangs hat es 11 Euro und 99 Cent gekostet.

  • Im Dezember 2017 stieg der Monatsbeitrag auf 13 Euro und 99 Cent
  • Im Juni 2019 wurde er auf 15 Euro und 99 Cent erhöht
  • Ab Mai 2021 auf 17 Euro und 99 Cent
  • Und im April 2024 schließlich auf 19 Euro und 99 Cent

Sind diese Preisanpassungen unwirksam, haben viele Netflix-Kundinnen und -Kunden seitdem zu viel gezahlt und könnten die Differenz von Netflix zurückfordern. Genau das hat ein Netflix-Kunde getan und gegen den Konzern geklagt – mit Erfolg.

Musterschreiben: Netflixgebühren zurückfordern

Mit dem Finanztip-Musterschreiben können Sie zu viel gezahlte Abogebühren vom Streaming-Dienst Netflix einfach zurückverlangen. Einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken.

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Mit diesem Schreiben von Finanztip holen sich Netflix-Kunden zu viel gezahlte Gebühren zurück. © Finanztip

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Wieso die Preiserhöhungen von Netflix unwirksam sind

Die strittigen Punkte: Eine unwirksame Klausel zur Preiserhöhung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und keine vertragliche Einigung über den neuen Preis.

Laut Landgericht (LG) Köln hätte sich der klagende Netflix-Kunde mit den Preiserhöhungen einverstanden erklären müssen, da Netflix die Preise nicht einseitig erhöhen konnte. Stattdessen wurde er mit einem Pop-up-Fenster konfrontiert, das die Preiserhöhung lediglich anzeigte und den Eindruck vermittelte, sie sei beschlossene Sache.

Da der Nutzer vor scheinbar vollendete Tatsachen gestellt wurde, kam kein Änderungsvertrag über die höheren Preise zustande. Das LG Köln hat die Preiserhöhungen in seinem konkreten Fall deshalb für unwirksam erklärt (Az. 6 S 114/23).

Netflix sieht sich im Recht und geht in Berufung

Netflix bewertet das Urteil als Einzelfallentscheidung und betont, dass andere Gerichte bereits anders entschieden haben. Eine Netflix-Sprecherin sagte dazu in den Medien: „Die Entscheidung des LG Köln fällt aus dem Rahmen. Andere Gerichte haben unsere Preiserhöhungen wegen ausdrücklicher Einwilligungen als wirksam anerkannt.“

Netflix argumentiert zwar, dass eine Klausel in den Nutzungsbedingungen sie zu einseitigen Preiserhöhungen berechtigt. Doch genau diese Klausel ist laut Kammergericht Berlin unwirksam (15.11.2023, Az. 23 U 15/22). Netflix wollte das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen, der eine Revision jedoch ablehnte.

So können Sie Geld von Netflix zurückfordern

Sie können die zu viel gezahlten Beträge für die Jahre von 2022 bis April 2024 zurückfordern – bis zu der letzten Preiserhöhung. Verweisen Sie dabei auf die Urteile des Kammergerichts Berlin (Az. 23 U 15/22) und des Landgerichts Köln (Az. 6 S 114/23).

Nutzen Sie dafür ganz einfach unser neues Musterschreiben aus unserem Ratgeber. Darin finden Sie auch Hinweise und ein Beispiel, wie Sie den Forderungsbetrag richtig berechnen. Füllen Sie einfach die markierten Stellen aus und senden Sie das Schreiben dann sowohl per Post als auch per E-Mail an Netflix.

Es ist zwar möglich, dass Verbraucherschützer eine Sammelklage starten – ähnlich wie die Klage gegen Amazon Prime. Doch der Verbraucherzentrale Bundesverband plant eine solche derzeit nicht, wie ein Sprecher auf Nachfrage von Finanztip erklärte. Wenn Sie auf eine Sammelklage nicht warten bzw. sich nicht darauf verlassen möchten, können Sie die Erstattung also bereits selbst einfordern.

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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit Finanztip, Deutschlands führendem Geldratgeber, vor – das Original zu diesem Beitrag „Urteil gegen Netflix: Bekommst Du jetzt Geld zurück?“ stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 23. Mai 2025.

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