Gilt die Job-Weihnachtsfeier als Arbeitszeit?

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Ob in Firmenräumen oder im Restaurant: Viele Betriebe laden in Richtung Jahresende zu einer Weihnachtsfeier. Zählt die Feier zur Arbeitszeit, und ist die Teilnahme freiwillig?

Für viele Firmen gehört eine Weihnachtsfeier zum Jahresende mit den Kollegen einfach dazu. Viele Mitarbeiter freuen sich darauf, andere können oder mögen vielleicht lieber nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Und das ist „völlig in Ordnung“, wie das Karriereportal Stepstone in einem Beitrag zu den arbeitsrechtlichen Aspekten informiert, denn die Teilnahme an der Party sei für Mitarbeiter „immer freiwillig“, wie es in einem Beitrag zum Thema auf dessen Website heißt. Selbst, wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfinde, müssten Mitarbeiter nicht zur Weihnachtsfeier gehen, dafür aber weiterarbeiten.

Gilt die Weihnachtsfeier als Arbeitszeit?

Die Weihnachtsfeier kann demnach in solchen Fällen als Arbeitszeit gelten, wenn diese innerhalb der regulären Arbeitszeit, beispielsweise am Nachmittag, stattfinde. Geht es um die Frage, ob die Arbeitszeit nachgearbeitet werden sollte, müsse der Vorgesetzte dies „im Vorwege anordnen“ und sich gegebenenfalls auch mit dem Betriebsrat abstimmen, heißt es zudem in dem Beitrag auf Stepstone.de – und zwar aus dem Grund beziehungsweise für den Fall, dass sich Verteilung der Arbeitszeit ändere.

Jemand sitzt am Schreibtisch über einer Tastatur mit einer Tasse, drumherum ist es weihnachtlich dekoriert.
Viele Mitarbeiter freuen sich auf die Weihnachtsfeier mit den Kollegen. Doch längst nicht jeder kann oder mag daran teilnehmen. (Symbolbild) © Zoonar.com/TITOVA ILONA/Imago

Was gilt im Fall eines Weihnachtsessens?

Lädt die Firma zum Weihnachtsessen, gelte dieses ebenfalls nur dann als Arbeitszeit, wenn es innerhalb der regulären Arbeitszeit, beispielsweise am Mittag, stattfinde. Anderenfalls handele es sich um Freizeit. Finde die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit statt – also wie in vielen Fällen typischerweise am Abend – werde die Feier ohnehin als Freizeit gewertet. Auch dann stehe es jedem Mitarbeiter frei, zu der Party zu gehen oder daheim zu bleiben, heißt es in dem Beitrag.

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Freiwillige Teilnahme – gutes Benehmen „Pflichtprogramm“

Fazit: Die Teilnahme ist dem Karriereportal zufolge immer freiwillig und die Weihnachtsfeier kann, muss aber nicht in der Arbeitszeit stattfinden. Klar ist auch: Gutes Benehmen gehört bei einer Weihnachtsfeier mit den Kollegen wie grundsätzlich bei jeder Firmenveranstaltung „zum Pflichtprogramm“.

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