Der Betriebsratsvorsitzende hatte Hausverbot bekommen: Vor dem Arbeitsgericht handelten die Königsdorfer Firma Stöger und er nun einen Vergleich aus.
Ein Betriebsrat, der nicht in seinen Betrieb darf: Das gab es beim Königsdorfer Automatenhersteller Stöger – bis jetzt. Vor dem Arbeitsgericht haben sich der Arbeitnehmervertreter und die Firma am Donnerstag geeinigt.
Betriebsratsvorsitzender und Firma Stöger schließen Vergleich
Der Fall ist so befremdlich, er könnte noch Generationen von Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtlern als mahnendes Beispiel dienen: Vor dem Gelände eines Unternehmens ist ein Wohnwagen geparkt – als Behelfsbüro des Betriebsratsvorsitzenden. Dem nämlich hatte die Firma Hausverbot erteilt. So geschehen beim Königsdorfer Schraubautomatenhersteller Stöger Automation, der seinen Betriebsratschef ausgesperrt hatte (wir berichteten).
Die bizarre Situation war der Gipfel eines offenbar seit Längerem gärenden Streits – der nun ein Ende finden könnte. Das Hausverbot gegen den Betriebsrat wird aufgehoben. Darauf haben sich Unternehmen und Betriebsrat vor dem Münchner Arbeitsgericht geeinigt. Sie schlossen einen Vergleich, laut dem der Arbeitnehmervertreter auch wieder Zugang zu seinen E-Mail-Konten erhält. Diese hatte ihm Stöger nämlich ebenfalls gesperrt.
Vergleich vor Arbeitsgericht: Verhandlung dauert gut zwei Stunden
Um die Einigung hatten die Parteien vor Gericht gut zwei Stunden lang gerungen. Sie macht zumindest dem Anschein nach viel Hoffnung auf künftigen Frieden im Betrieb. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin wollen beide Seiten auch an einem Mediationsverfahren, also einer Art Schlichtung, teilnehmen. Dies solle „zur umfassenden Aufarbeitung aller bestehenden Probleme mit dem Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit“ führen.
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Nach Hausverbot bei Firma Stöger: Demo mit 60 Unterstützern
Laut Karl Musiol, dem örtlichen Bevollmächtigten der zuständigen Gewerkschaft IG Metall, knirscht es bereits seit einiger Zeit zwischen Stöger und dem Betriebsrat. Die Geschäftsführung habe versucht, dem Mitarbeiter zu kündigen, so Musiol. Doch für Betriebsräte gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Nach dem Hausverbot war es auch die Gewerkschaft, die den Wohnwagen als Ausweichbüro zur Verfügung stellte.
Ende August hatten rund 60 Unterstützer vor dem Betriebsgelände demonstriert. Sie forderten die Geschäftsführung auf, das Zutrittsverbot aufzuheben. Unter den Demonstranten waren neben Gewerkschaftsvertretern auch der Bundestagsabgeordnete Karl Bär (Grüne) und der Landtagsabgeordnete Florian von Brunn (SPD). Am Rande der Kundgebung berichteten Mitarbeiter allerdings auch, dass nicht die gesamte Belegschaft hinter dem Betriebsratschef stehe. So hätten 40 Beschäftigte unterschrieben, dass sie sich bei Stöger wohlfühlten und der Vorsitzende abgesetzt werden solle.
Die Arbeitnehmervertretung gibt es bei Stöger erst seit gut zwei Jahren. Damals hatten mehr als 90 Prozent der damals etwa 130 Mitarbeiter den Betriebsrat gegründet. Das Unternehmen existiert seit 1987 in Königsdorf.
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