Eine Bank lehnt den Kreditkarten-Antrag eines Rentners ab, die Begründung: „zu alt“. Ein Gericht hat jetzt ein klares Urteil gefällt.
Kassel – Kreditkarten haben viele Vorteile: So bietet der Kreditrahmen große finanzielle Flexibilität, solange man auf die versteckten Kosten der Karte achtet. Nicht zuletzt deshalb erfreut sich das Zahlungsmittel aus Plastik bei vielen Menschen großer Beliebtheit – das Alter der Kunden spielt dabei eigentlich keine Rolle. Oder?
Doch, entschied eine Bank und verweigerte einem 88-jährigen Rentner eine Kreditkarte mit Verfügungsrahmen. Nicht etwa wegen schlechter Bonität, sondern schlicht wegen seines hohen Alters. Ein Fehler, der das Geldinstitut nun teuer zu stehen kommt.
Bank verweigert Rentner Kreditkarte – Gericht hat entschieden
Wie das Rechtsmagazin Legal Tribune Online berichtet, hatte der Rentner als Neukunde über ein Internetportal eine Kreditkarte mit einem Verfügungsrahmen von 2.500 EUR beantragt. Demnach verweigerte die Bank die Karte jedoch, mit der Begründung: „ungünstige Rückzahlungsprognose“. Aufgrund des hohen Alters des Mannes sei es demnach wahrscheinlicher als bei jüngeren Kunden, dass dieser bald sterbe. Ein etwaiger Rückforderungsanspruch gegen die künftigen Erben des Mannes sei mit zu viel Aufwand verbunden.
Der Mann ist ein pensionierter Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) und erhält eine Pension von etwa 6.400 Euro. Trotzdem wollte die Bank keinen Kreditkartenvertrag mit ihm abschließen, eine Bonitätsprüfung nahm die Bank nach den Feststellungen der Gerichte gar nicht erst vor. Bereits 2024 hat das Landesgericht Kassel (Urt. v. 23.09.2024, Az. 4 S 139/23) die Bank daher zu einer Entschädigung von 3.000 Euro verdonnert und bestätigte damit die Vorinstanz.
Streit mit Banken gibt es immer wieder, wie bei diesem Rentner, der um 23.000 EUR betrogen wurde. Auch auf die PIN sollten Menschen immer gut Acht geben
So begründete das Gericht seine Entscheidung
Die Entscheidung der Bank sei ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), argumentierte das Gericht. Menschen dürften nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden. Die Entscheidung der Bank, den Service abzulehnen, habe „zu einer nicht unerheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung des Klägers geführt“, so das Urteil laut Legal Tribune Online. In der Verweigerung einer Kreditkarte liege demnach „in erheblichem Maße eine Beeinträchtigung der alltäglichen Lebensführung“. Denn eine Vielzahl von Geschäften, primär Reisen und Auslandszahlungen, setzen eine Kreditkarte voraus.
Zwar erkannte das Gericht an, dass Banken Risiken steuern dürfen. Jedoch hielt es das Gericht für erforderlich, dass Banken zunächst naheliegende, mildere Mittel benutzen müssten – wie eine Bonitätsprüfung oder eine sachgerechte Gestaltung des Kreditkartenlimits und der Konditionen.
So können Betroffene bei Altersdiskriminierung vorgehen:
Laut gegen-hartz.de sollten Betroffene im Falle einer Altersdiskriminierung zunächst einen Streit vermeiden. Stattdessen sollen sie den Fall dokumentieren, indem sie den konkreten Ablehnungsgrund schriftlich anfordern. Ist erkenntlich, dass ausschließlich das Alter der Grund war und keine Einzelfallprüfung stattgefunden hat, kann ein Vorgehen nach dem AGG möglich sein.
Dabei ist es wichtig, die Frist einzuhalten, denn nach § 21 AGG müssen Ansprüche grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden. Sonst gehen diese verloren, auch wenn die Ablehnung offensichtlich rechtswidrig war.
Unter welchen Bedingungen dürfen Banken den Service verweigern?
Das Urteil ist laut dem Rechtsverlag gegen-hartz.de deshalb relevant, weil das AGG neben dem Beruf auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen wichtig ist. Eine Ungleichbehandlung kann zwar ausnahmsweise zulässig sein, aber nur, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Starre Altersgrenzen anstelle von Einzelfallprüfungen sind daher rechtlich riskant.
Banken bleiben zwar weiterhin berechtigt, Risiken zu prüfen und Limits zu setzen. Sie müssen sich dabei allerdings an objektive und überprüfbare Kriterien halten und dürfen keine pauschalen Annahmen über das Alter treffen. (Quellen: Legal Tribune Online, gegen-hartz.de) (phs).