Steuererklärung in der Rente: Diese Neuerungen sollten Senioren 2026 kennen

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Rentner profitieren 2026 von höheren Grundfreibeträgen und neuen Steuervorteilen. Doch wer neu in Rente geht, muss deutlich mehr zahlen.

Berlin – Das Steuerjahr 2026 bringt für Deutschlands Rentner eine Vielzahl an Änderungen mit sich, die den Ruhestand finanziell neu gestalten werden. Die Bundesregierung hat neue Maßnahmen ergriffen, die sowohl deutliche Entlastungen als auch spürbare Mehrbelastungen für verschiedene Rentnergruppen vorsehen.

drei Seniorinnen im Cafe
Von Aktivrente bis zur höheren Ehrenamtpauschale gibt es im Steuerjahr 2026 Änderungen für Rentner. © Westend61/IMAGO

Die Tragweite dieser Reformen geht weit über reine Zahlenspiele hinaus: Sie verändern die Art, wie Rentner ihre Finanzen planen müssen. Wer die neuen Regelungen nicht kennt oder ignoriert, riskiert erhebliche finanzielle Nachteile. Umgekehrt können gut informierte Senioren von den neuen Möglichkeiten profitieren.

Grundfreibetrag steigt 2026 für alle Steuerzahler – Aktivrente als großer Wurf für arbeitswillige Rentner

Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro jährlich, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Er funktioniert als Schutzschild für das Existenzminimum: Erst wenn das Jahreseinkommen diese Schwelle überschreitet, werden Steuern fällig. Für einen alleinstehenden Rentner mit einer Jahresrente von beispielsweise 15.000 Euro bedeutet das: Nur 2.652 Euro (15.000 minus 12.348 Euro) werden zur Besteuerung herangezogen. Insbesondere Menschen mit kleineren Renten profitieren.

Seit Januar können Rentner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, im Rahmen der Aktivrente monatlich bis zu 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen – eine Summe, die das Weiterarbeiten im Ruhestand deutlich attraktiver macht. Verdient ein Rentner beispielsweise 5000 Euro brutto im Monat, werden automatisch 2000 Euro von der Steuer befreit. Nur die verbleibenden 3000 Euro müssen versteuert werden. Allerdings profitieren nicht alle gleichermaßen: Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Minijobber, Selbstständige, Beamte und Freiberufler gehen leer aus.

Auch die gesamte Einkommensteuertabelle wird nach oben verschoben – Vorsicht beim Altersentlastungsbetrag

Die Bundesregierung verschiebt auch die gesamte Einkommensteuertabelle nach oben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die sogenannte kalte Progression zu bekämpfen – ein Phänomen, das besonders Rentner mit steigenden Bezügen trifft. Ohne diese Anpassung würden nominale Einkommenssteigerungen, die etwa die Inflation ausgleichen, zu einer überproportional höheren Steuerbelastung führen, obwohl sich die tatsächliche Kaufkraft nicht verbessert.

Für Rentner wird diese Entlastung vor allem dann wirksam, wenn verschiedene Einkommensquellen zusammenkommen. Neben der angepassten gesetzlichen Rente können das laut gegen-hartz.de Betriebsrenten, private Leibrenten, Mieteinnahmen oder Nebenverdienste sein. Die Tarifverschiebung macht diese zusätzlichen Einkünfte nicht steuerfrei, dämpft aber den steuerlichen Mehraufwand erheblich.

Allerdings bietet der Altersentlastungsbetrag künftig weniger Entlastung: Menschen, die 2026 das erste Mal von Altersentlastungsbetrag profitieren können, beispielsweise durch Einkünfte aus einem Nebenjob, erhalten gesetze-im-internet.de zufolge sowohl einen geringeren Prozentsatz (12,8)  als auch einen niedrigeren Maximalbetrag (608 Euro).

Neurentner zahlen deutlich mehr Ehrenamtspauschale könnte Anreize für Senioren schaffen

Die Kehrseite der Medaille trifft alle, die 2026 neu in Rente gehen: Erstmals müssen sie 84 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Der Rentenfreibetrag schrumpft entsprechend auf nur noch 16 Prozent. Das Tückische an diesem System: Der prozentuale Freibetrag wird im ersten vollständigen Rentenjahr in einen festen Euro-Betrag umgewandelt, der dann für das gesamte Rentnerleben gilt. Bei einer monatlichen Rente von 2.000 Euro beträgt dieser lebenslange Freibetrag nur 3.840 Euro jährlich. Alle künftigen Rentensteigerungen erhöhen dagegen ausschließlich den steuerpflichtigen Teil der Bezüge.

Positive Nachrichten gibt es hingegen für ehrenamtlich tätige Rentner. Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro jährlich, so das Deutsche Ehrenamt. Parallel dazu erhöht sich die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr. Wer beispielsweise als Trainer im Sportverein, als Chorleiter oder in der Jugendarbeit aktiv ist, kann diese Beträge vol (Quellen: Bundesfinanzministerium, gegen-hartz.de, gesetze-im-internet.de, Deutsches Ehrenamt) (jaka)

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