Kiffer haben hier keine Heimat: Warum gibt‘s keine Cannabis-Clubs im Landkreis?
Trotz Anfangseuphorie sind keine Kiff-Vereine im Landkreis registriert. Das Amtsgericht München gibt Auskunft. Die Hürden sind eigentlich niedrig
Alle wollen kiffen – oder doch nicht? Obwohl im vergangenen Jahr spätestens im April so intensiv über das Thema Cannabis-Legalisierung diskutiert wurde, dass man meinen konnte, an jeder Straßenecke wird künftig eine Plantage entstehen, sieht‘s auf dem Papier bis heute nicht danach aus.
Kein einziger Cannabis-Club im Landkreis: Warum ist das so?
Im Vereinsregister ist kein einziger Cannabis-Club im Landkreis gemeldet. Und das obwohl seit einem halben Jahr Vereine angemeldet werden könnten, die gemeinschaftlich Marihuana anbauen und völlig legal an Mitglieder herausgeben könnten. Wer das wollen würde, müsste früher oder später beim Amtsgericht München landen. Dort ist das Registergericht für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen angesiedelt, wo neue Vereine gemeldet werden. 13 Einträge findet man derzeit unter dem Suchwort „Cannabis“ im Vereinsregister. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist davon keiner ansässig, der Großteil der angemeldeten Vereine sind in der Stadt München zuhause.
Woran liegt‘s? Eine Anfrage unserer Zeitung beantwortet das Verwaltungsgericht München. „Für Cannabis-Vereine gilt kein anderer Prüfungsmaßstab als für sonstige Vereine, die die Eintragung im Vereinsregister beantragen.“ An allzu hohen Hürden scheitern die Kiffer-Vereinigungen also nicht.
Vor allem auch deshalb, weil das Gericht nur die Vereinsgründung prüft – eine Anbaugenehmigung müsste von anderer Stelle unterschrieben werden. Dem Gerichtssprecher Dr. Martin Swoboda zufolge kann es sein, dass sich einzelne Grundüngsanträge noch in Prüfung befginden. „Es kann im Einzelfall zu länger andauernden Eintragungsverfahren kommen“, schreibt er. Zum Beispiel bei Vereinen, die in ihrer Satzung die Rechte ihrer Mitglieder stark einschränken wollen. So gibt es einzelne Cannabis-Clubs, die einen auf Lebenszeit gewählten Vorstand planen – und den Mitgliedern nicht einmal die Möglichkeit geben würden, einen Nachfolger zu wählen, wenn ein Vorstandsmitglied freiwillig aufhören möchte.
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Laut Swoboda kann es auch dann länger dauern mit der Vereins-Freigabe, „wenn zweifelhaft ist, ob in der Gesamtschau überhaupt noch ein nicht-wirtschaftlicher und damit eintragungsfähiger Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt“. Das wäre dann fraglich, wenn der Verein darauf ausgerichtet ist, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu starten. Die Satzung sehe dann etwa eine hohe Vergütung für die Vorstände vor. Mitgliedsbeiträge und Abgabegebühren wären dann auch hoher als bei anderen Vereinen.
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Vereine werben für sich - Im Vereinsregister stehen sie nicht
Alles in allem sieht Amtsrichter Swoboda „keine nennenswerten Besonderheiten“ bei den Eintragungen von Cannabis-Clubs. Auf Internetseiten werben zwar scheinbare Vereinigungen wie „Chillisimo Geretsried“ für sich – weder von deren Homepage noch im Vereinsregister finden sich aber Informationen zu diesem Cannabis-Club.