Neue Wohnungen: Stadtrat sieht Planungsrecht der Kommune „übergangen“
Neben einem neuen Demenzzentrum sollen in Wolfratshausen auch Wohnungen errichtet werden. Stadtrat Dr. Manfred Fleischer sieht die Wohnbebauung mit Skepsis.
Wolfratshausen – Noch ist das rund 15 000 Quadratmeter große Areal laut Flächennutzungsplan eine ökologische Entwicklungsfläche beziehungsweise eine Fläche für besondere landwirtschaftliche Maßnahmen. Damit auf dem Grundstück nördlich des Gipsenwegs zwischen Loisach und S-Bahn-Gleis, das einer Erbengemeinschaft gehört, das neue Demenzzentrum der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sowie Wohnungen gebaut werden können, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Diesen Beschluss fasste der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung mit nur einer Gegenstimme. Dr. Manfred Fleischer (Wolfratshauser Liste) kritisierte, dass „das Planungsrecht der Stadt übergangen wird“.
Neues Demenzzentrum für 92 Bewohner in Wolfratshausen
Wie berichtet hatten die Mitglieder des Bauausschusses die Änderung des Flächennutzungplans vorberaten und dem Stadtrat empfohlen, mit dieser Arbeit ein Planungsbüro zu beauftragen. Der AWO-Bezirksverband Oberbayern will auf 7100 Quadratmetern Grund im Stadtteil Weidach einen dreistöckigen Gebäudekomplex für 92 Bewohner errichten. Auf einer weiteren, knapp 2500 Quadratmeter großen Teilfläche im Süden können die Eigentümer Wohnungen bauen lassen. Der Bauausschuss befürwortete eine „maßvolle Verdichtung“.
Durch Änderung des Flächennutzungsplans „entsteht noch kein Baurecht“
Unser Wolfratshausen-Geretsried-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.
Stadtrat Fleischer sieht das skeptisch. Er gab mit Blick auf den Wohnungsbau zu bedenken, „dass die Infrastruktur ja mitwachsen muss“. Das ganze Verfahren stehe für ihn auf dem Kopf und „geht mir zu schnell“. Es sei originäre Aufgabe der Kommune, mittels Flächennutzungsplänen die grundlegende Entwicklung der Stadt zu lenken. Im konkreten Fall sei die Stadt quasi vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Nach dem Motto: Das neue Demenzzentrum kann nur verwirklicht werden, wenn die Grundstückseigentümer auch Wohnungen auf dem Areal bauen dürfen.
Sebastian Sens, Mitarbeiter im Rathaus-Referat Planen und Umwelt, legte Wert auf die Feststellung, dass durch die beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans „noch kein Baurecht entsteht“. Zunächst müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden, über dessen rechtlich verbindlichen Festsetzungen der Stadtrat noch entscheiden werde.
Allerdings sollen die Nutzungsplanänderung sowie die Aufstellung der Bebauungspläne für das Demenzzentrum und die angedachte Wohnbebauung in einem Parallelverfahren erfolgen. cce