Urlaub mit Hund: Diese wichtigen Regeln müssen Sie in Italien, Spanien & Co. beachten
Urlaub mit Hund: Diese wichtigen Regeln müssen Sie in Italien, Spanien & Co. beachten
Hundehalter können ihren Vierbeiner grundsätzlich mit ins Ausland nehmen, müssen aber auf einige Einreisebestimmung und den Tierausweis achten.
München - Gemeinsame Reisen mit dem Hund können zwar unter Umständen mehr Arbeit, aber auch Freude bereiten. Wer seinen Vierbeiner gerne in den Urlaub mitnehmen will, muss dabei aber aufpassen. Nicht nur sollte darauf geachtet werden, ob der geplante Urlaub hinsichtlich Klima und Aktivitäten passt – auch der Hund selbst muss im Ausland einige Vorschriften erfüllen. Mehr Sicherheit für Besitzer und Tier können zudem GPS-Tracker im Urlaub bringen.
Innerhalb Deutschlands gibt es meist weniger zu beachten. Am wichtigsten ist es, ein tierfreundliches Hotel, eine Ferienunterkunft oder einen Campingplatz zu finden. Bei Aufenthalten am Meer oder großen Seen lohnt es sich zudem, sich über Hundestrände vor Ort zu informieren. Komplizierter wird es aber erst im Ausland: Hier gelten EU-weit offizielle Einreisebestimmungen, sodass gegebenenfalls Vorbereitungen getroffen werden müssen.
Mit dem Hund ins Ausland: Diese Einreisebestimmungen gelten in den EU-Ländern
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert auf seiner Website, dass eine Ausreise mit Hunden und anderen Haustieren grundsätzlich nur erlaubt ist, wenn pro Person nicht mehr als fünf Heimtiere transportiert werden. Unter Heimtiere versteht das BMEL Hunde, Katzen und Frettchen. Wer zum Beispiel alleine mit seinem Hund in den Urlaub fährt, darf also nicht mehr als vier weitere dieser Tiere mitnehmen. Sonst kann die Reise bei einer Kontrolle schnell als „Handel mit Tieren“ eingestuft werden.
Bei einer Reise in EU-Ländern muss zudem ein gültiger EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss laut BMEL zwei wichtige Informationen enthalten und wird vom Tierarzt ausgestellt:
- Die nachweisbare Identität des Tieres: Das Tier muss entweder durch eine Kennzeichnungsnummer als Tätowierung oder durch einen Mikrochip identifizierbar sein. Diese Nummer muss auch in dem Heimtierausweis hinterlegt sein. Meistens haben die Hunde einen Mikrochip, da dieser seit 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend ist.
- Einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut: In dem Pass des Tieres muss ein tierärztlicher Nachweis enthalten sein, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Die Impfung darf nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen, da die Impfung offiziell einer Kennzeichnungsnummer zugeordnet werden muss. Achtung: Eine Tollwut-Impfung ist erst 21 Tage später vollständig wirksam. Wer seinen Vierbeiner mit über die Grenze nehmen will und das Tier noch gar nicht geimpft hat oder wieder impfen lassen müsste, muss sich also mindestens 21 Tage vorher darum kümmern.
In Irland, Malta und Finnland gelten wiederum verschärfte Regelungen. Wie das BMEL weiter berichtet, fordern alle drei Länder weitere antiparasitäre Behandlungen, vor allem gegen Bandwürmer (Echinokokken). Weiterführende Informationen stellt das Bundesamt auf seiner Website bereit.
Urlaub mit dem Vierbeiner: Italien, Spanien und Co. gelten zusätzliche Vorschriften für Hunde
Der ADAC weist darauf hin, dass es in einigen Ländern zusätzliche Einschränkungen gibt. So sei zum Beispiel die Einreise nach Italien und Spanien zwar erstmal nur mit dem Heimtierausweis erlaubt. Wer sich aber innerhalb der beiden Länder frei mit seinem Huns bewegen will, muss seinen Vierbeiner meistens an die Leine nehmen. Auch in Dänemark gelte eine Leinenpflicht bei Waldspaziergängen. Außerdem müsse man unter anderem in Italien vielerorts bei einer Kontrolle vorweisen können, dass man einen Maulkorb in der Tasche dabei hat. Vorsicht: In Dänemark sind 13 Hunderassen überhaupt nicht zur Einreise erlaubt.
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Zusammengefasst sind in jedem EU-Land demnach mindestens der Heimtierausweis und ein gültiger Tollwut-Impfschutz notwendig. Zudem sollte nicht unterschätzt werden, ausreichend auf die Bedürfnisse des Tieres zu achten. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt daher, immer eine Wasserflasche, eine Bürste, Spielzeug, eine Zeckenzange und eine Erste-Hilfe-Tasche für den Vierbeiner dabei zu haben. Außerdem sollten alle zwei bis drei Stunden eine Pause eingelegt werden. (nz)