Krankenkassenbeiträge schießen in die Höhe: Das können Versicherte jetzt tun
2025 werden mehr finanzielle Mittel für die medizinische Versorgung benötigt. Laut Verbraucherzentrale gibt es jedoch Möglichkeiten, dagegen anzugehen.
Frankfurt – Neues Jahr, höhere Kosten. Mit dem Jahreswechsel blicken viele Deutsche steigenden Krankenkassenbeiträgen entgegen. Der Zusatzbeitrag beträgt nun durchschnittlich 2,5 Prozent – Tendenz steigend. Betroffen sind davon rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte.
Schon 2024 haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Der GKV-Spitzenverband sieht die Schuld bei der Politik. Dort sei es versäumt worden, die Strukturen zu reformieren, so Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer gegenüber der Rheinischen Post (RP). Stattdessen habe die Politik die Rücklagen der Krankenkassen „abgeräumt“, um die laufenden Ausgaben zu finanzieren. Die gute Nachricht lautet aber: Versicherte müssen die Erhöhung nicht einfach so hinnehmen.
Krankenkassenbeitrag: So setzt er sich zusammen
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse besteht aus zwei Teilen: dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent und wird, wie der Zusatzbeitrag, zur Hälfte von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern getragen. Der Zusatzbeitrag variiert jedoch zwischen den Kassen, abhängig von Kosten, Mitgliedsstruktur und wirtschaftlicher Effizienz.
Krankenkasse muss Versicherte zeitig über Erhöhung informieren
Plant die Krankenkasse eine Erhöhung, müssen Mitglieder rechtzeitig in einem gesondertem Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt werden. Konkret heißt das, wie die Verbraucherzentrale erklärt: „Das muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, geschehen.“ Falls der erhöhte Zusatzbeitrag den durchschnittlichen Beitragssatz übersteigt, müssen die Versicherten zudem darauf hingewiesen werden, dass sie zu einer günstigeren Kasse wechseln können.

Sonderkündigungsrecht und Wechsel der Krankenkasse: Das können Versicherte tun
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Versicherte ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht. Das bedeutet: Betroffene können in so einem Fall zu einer günstigeren Kasse wechseln – selbst wenn die Bindungsfrist von zwölf Monaten noch nicht abgelaufen ist. Wichtig ist dabei: Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Erfolgt eine Erhöhung also beispielsweise ab dem 1. Januar, kann noch bis zum 31. Januar gekündigt werden.
Meine news
Von Vorteil zu wissen: Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse wurde 2021 vereinfacht. Das heißt konkret:
- Wenn Versicherte ihr Sonderkündigungsrecht ausüben wollen, müssen sie lediglich eine neue Krankenkasse auswählen.
- Die neue Krankenkasse übernimmt dann die Kündigungsformalitäten.
- Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.
- Beispiel: Wenn Versicherte am 31. Januar kündigen, sind sie erst ab April bei der neuen Krankenkasse versichert. Die bisherige Mitgliedschaft endet am 31. März.
Rat von Verbraucherschützer: Versicherte sollten Krankenkassen-Wahl nicht vom Geld abhängig machen
Wichtig bei der Wahl der neuen Krankenkasse sind der Verbraucherzentrale zufolge nicht nur der Beitragssatz. Denn obwohl viele Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen gleich sind, gibt es Unterschiede bei Zusatzleistungen und Serviceangeboten. Faktoren wie Präventionsangebote, Osteopathie-Leistungen oder der Kundenservice, wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine erreichbare Hotline, spielen demnach ebenso eine nicht zu unterschätzende Rolle. (cln/AFP)