Es ist ein Fall, der jetzt für Kopfschütteln und hitzige Diskussionen sorgt. Ein Mann beantragte Bürgergeld, obwohl auf seinen Konten satte 450.000 Euro lagen – und bekam es am Ende auch. Der Empfänger soll nach Informationen von FOCUS online seinen Job verloren haben. Er sei kein Totalverweigerer, heißt es in den Gerichtsakten.
Der kuriose Fall hat eine Vorgeschichte. Anfangs hatte das Jobcenter den Antrag abgelehnt. Denn in Deutschland gilt: Es gibt nur Bürgergeld, wenn im ersten Jahr des Bezugs das Vermögen nicht erheblich ist.
Als erheblich gilt ein Vermögen von 40.000 Euro pro Person. Das Jobcenter lehnte den Antrag daher ab. Wer zu viel Vermögen hat, muss erst sein eigenes Geld verbrauchen, bevor der Staat hilft. Doch der Mann zog vor Gericht – und gewann!
Durch diesen Trick gibt es trotz 450.000 Euro trotzdem Bürgergeld
Der Trick: Das Geld gehörte ihm offiziell, aber eigentlich doch nicht. Der Vater und Großvater des Antragstellers hatten das Vermögen auf Sparkonten geparkt – mit seinem Namen als Kontoinhaber. Doch er selbst konnte über das Geld gar nicht verfügen.
Nach Informationen von FOCUS online handelte es sich dabei um ein Gemeinschaftskonto. Heißt: Kontoinhaber war zwar der Bürgergeld-Empfänger, er konnte aber nicht allein über das Bargeld verfügen. Denn dessen Vater und Großvater waren ebenfalls Kontoinhaber. Sie konnten über das Geld frei verfügen. Offenbar hatte der Bürgergeldempfänger auch keine Bankkarte ausstellen lassen und damit auch keinen Zugriff auf Online- und Telefon-Banking oder Kontoauszüge.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gab dem Familienvater jetzt grünes Licht für die staatlichen Leistungen. Begründung der Richter? Weil er das Geld nicht selbst abheben konnte, zählte es nicht als verwertbares Vermögen.
Ein Urteil mit Sprengkraft! Es zeigt: Bürgergeld-Empfänger können mit diesem Trick sehr viel Geld besitzen - und trotzdem Sozialhilfe beantragen.
Und was bedeutet das Urteil für andere Fälle?
Tatsächlich könnte dieser Richterspruch Schlupflöcher für weitere Bürgergeld-Empfänger öffnen. Experten warnen: Wenn Vermögen einfach nur „geparkt“ werden muss, damit es nicht angerechnet wird, könnten bald noch mehr Wohlhabende auf staatliche Unterstützung setzen.
Ganz so einfach ist es aber doch nicht. Denn das bisherige Schlupfloch könnte die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl ändern. So hatten CDU, SPD und FDP eine Anpassung der sogenannten Karenzzeit in ihrem Wahlprogramm vorgeschlagen. Das bisherige Schlupfloch auf Gemeinschaftskonten könnte ebenfalls geschlossen werden.