CSU: Brosius-Gersdorf-Wahl wäre „kein Angriff auf den Schutz des ungeborenen Lebens“

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Frauke Brosius-Gersdorf, Juristin stellt den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vor. © Britta Pedersen/dpa

Der Streit um die mögliche neue Richterin für das Bundesverfassungsgericht geht weiter. Brosius-Gersdorf ist für Selbstbestimmung bei Reproduktion.

Berlin – CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat erneut zur Unterstützung für die bei der Union umstrittene SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, aufgerufen. „Frau Brosius-Gersdorf ist keine Kandidatin der Union, aber eine respektable Kandidatin der SPD – und ganz sicher keine linksradikale Aktivistin“, sagte Hoffmann der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Deren Wahl sei auch „kein Angriff auf den Schutz des ungeborenen Lebens“. Sie habe in verschiedenen juristischen Schriften klargestellt, dass das Grundrecht auf Leben nicht erst ab Geburt gilt, sondern bereits dem Embryo zustehe. 

Brosius-Gersdorf für Selbstbestimmung bei Reproduktion – Widerstand bei der Union

Brosius-Gersdorf trifft in Teilen der Union auf Widerstand. Dabei geht es einerseits um deren positive Haltung zu einer Impfpflicht während der Corona-Pandemie, andererseits um Brosius-Gersdorfs klare Haltung für ein Selbstbestimmungsrecht für Frauen bei der Reproduktion.

Die 54 Jahre alte Professorin für öffentliches Recht hat eine erfolgreiche akademische Laufbahn hinter sich. Sie kommt aus Hamburg, wo sie 1995 ihr erstes und 2000 ihr zweites juristisches Staatsexamen ablegte. Nach verschiedenen anderen Stationen wurde sie 2010 in Hannover auf ihre erste Professur berufen. In Potsdam arbeitete sie seit 2021 und hat dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht inne.

In den Jahren 2023 und 2024 arbeitete sie in der von der Ampelregierung eingesetzten Kommission zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mit. Diese empfahl unter anderem die Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Woche.

Merz glaubt an Mehrheit für neue Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) setzt darauf, dass es bei der Abstimmung über drei neue Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht am Freitag im Bundestag eine Mehrheit geben wird. Die Union schlägt den bisherigen Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, vor. Die SPD hat neben Brosius-Gersdorf die Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold nominiert.

Richterwahl: Union und SPD sind auf Linke und Grüne angewiesen

Union und SPD verfügen im Bundestag aber auch zusammen mit den Grünen nicht über die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl von Verfassungsrichtern nötig ist. Das bedeutet, dass Stimmen von AfD oder Linken den Ausschlag geben könnten. 

Die AfD-Fraktionsführung empfiehlt ihren Abgeordneten, nur den Kandidaten der Union mitzuwählen, nicht aber die Kandidatinnen der SPD.

Die Linke ist offen für Gespräche mit der Union. Parteivorsitzender Jan van Aken erklärte: „Ohne Gespräch keine Wahl, das ist ganz einfach.“ Ziel der Linken sei es, mit der Union Absprachen zu treffen. Die Union lehnt Gespräche mit der Linken aber weiterhin ab. (sot mit dpa/afp)

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