Der Perlacher Forst gilt nicht gerade als windstarkes Gebiet. Trotzdem sollen sich hier in naher Zukunft Windräder drehen. Doch wie ertragsfähig sind diese Anlagen überhaupt?
Grünwald - Zwei Auffassungen zur Ertragsfähigkeit von Windkraftanlagen im Perlacher Forst sind jüngst im Grünwalder Gemeinderat aufeinandergetroffen. Thema war die Stellungnahme zum Vorranggebiet Windkraft im Waldgebiet, das der Regionale Planungsverband einholen wollte. Durch große Anlagenhöhen und neue Technologie lässt sich bei relativ wenig Wind ein guter Ertrag erzielen. Diese Meinung vertrat Ingrid Reinhart-Maier (Grüne). Auf der anderen Seite: Ob sich die Bürgerbeteiligungen und die hohen Erwartungen in die Renditen durch Windkraftanlagen erfüllen, da ist CSU-Gemeinderat Gerhard Sedlmair nicht so sicher. Das Ergebnis müsse man abwarten. Windräder, so seine Meinung, sind nicht überall das richtige Mittel zum Zweck, vor allem nicht im Schwachwindgebiet. Was stimmt denn nun? Der Münchner Merkur ging der Frage beim Landratsamt München, beim Regionalen Planungsverband und beim Bayerischen Wirtschaftsministerium nach. Fazit: Im Prinzip haben beide Gemeinderäte einen Punkt, obwohl ihre Aussagen entgegengesetzt sind.
Detailliertes Windgutachten nötig
Derzeit werden im Hofoldinger Forst die ersten Windenergieanlagen im Landkreis München errichtet, für die eine Wirtschaftlichkeit festgestellt wurde. Diese Auskunft erteilt das Landratsamt auf Nachfrage des Münchner Merkur. Im Hofoldinger Forst liegt die Windgeschwindigkeit mit durchschnittlich 5,22 m/s noch unter dem Wert im Perlacher Forst mit 5,45 m/s. Die mittlere Windgeschwindigkeit liefert aber nur einen ungefähren Anhaltspunkt: „Der Stromertrag hängt in dritter Potenz von der Windgeschwindigkeit ab, weshalb nur ein detailliertes Windgutachten, wie für die Anlagen im Hofoldinger Forst erstellt, Auskunft über die Wirtschaftlichkeit geben kann.“ Es basiert auf Viertelstundenwerten. Die Beurteilung der Windhöffigkeit müsse auch die Technik mit einbeziehen.
Ob ein Windkraft-Projekt im Perlacher Forst oder andernorts auch bei einem möglichen Wegfall des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wirtschaftlich wäre, kann das Landratsamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Diese Frage hängt nach der Einschätzung der Behörde von vielen Faktoren ab: von einem künftigen Energiemarktdesign, von den Durchleitungsgebühren, der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und Ressourcenknappheit und nicht zuletzt von der Neuausrichtung des Marktes, der auf die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen vermutlich reagieren würde.
Der Regionale Planungsverband ist dafür zuständig, die Flächen festzulegen, die für Windkraft vornehmlich in Frage kommen. Dieser Prozess soll bis zum nächsten Jahr abgeschlossen werden. Im aktuellen Entwurf des Verbandes ist der Perlacher Forst nun enthalten. Jetzt werden die Stellungnahmen ausgewertet, wie Geschäftsführer Marc Wißmann erläutert. Zum Kriterienkatalog gehört auch die Windgeschwindigkeit, sie liege in der gesamten Region München über dem kritischen Wert von 4,8 Meter pro Sekunde, das gesamte Gebiet gilt somit als ertragreich. Schließlich würden ohnehin nur Flächen benannt, die laut Windatlas Bayern genug Windgeschwindigkeiten aufweisen. Zum Vergleich: Ein hoher Prozentsatz der Windenergieanlagen in Niedersachsen befindet sich an Standorten mit einer Windgeschwindigkeit von mindestens 7,0 m/s in 150 Metern Höhe. Das ist wesentlich niedriger als die nötige Höhe im Münchner Raum.
Hohe Nabenhöhen, mehr Windenergie
Grundsätzlich gilt: Durch hohe Nabenhöhen moderner Windenergieanlagen können windreichere Luftschichten erreicht werden. Das ergab eine entsprechende Anfrage an das Bayerische Wirtschaftsministerium, das zu Fragen der Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen Auskunft zu geben weiß. In der Antwort heißt es: „Mit sogenannten Schwachwindenergieanlagen, die sich durch hohe Nabenhöhen und große Rotordurchmesser auszeichnen, können auch windschwächere Standorte im Binnenland für die Windenergienutzung erschlossen werden.“
Würde sich ein Windrad auch ohne Förderung rentieren? Wohl eher nein. So jedenfalls liest sich die fachliche Auskunft aus dem Ministerium: „Derzeit werden Onshore-Windenergieanlagen in der Regel über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Wenn ein Betreiber erfolgreich an einer Ausschreibung teilnimmt, wird ihm bei der Vermarktung seines Stroms ein bestimmtes Preisniveau zugesichert. Besonders an windschwächeren Standorten ist diese Absicherung wichtig, da sie den Projektierern Planungssicherheit bietet.“ Mit anderen Worten, eine Planungssicherheit wäre ohne die Subvention nicht garantiert, was Investoren in vielen Fällen abschrecken dürfte.