Bereits 2021 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass viele deutsche Banken über Jahre hinweg zu Unrecht Kontogebühren verlangt haben und diese zurückzahlen müssen. Gebührenerhöhungen der Vorjahre wurden für unrechtmäßig erklärt, weil die Banken in ihren Klauseln eine Zustimmungsfiktionsklausel verwendet hatten. So eine Klausel besagt, dass Änderungen in den Vertragsbedingungen als akzeptiert gelten, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Dies sei unzulässig, so der BGH.
Doch wer seitdem versuchte, seine Gebühren zurückzufordern, stieß bei den Banken oft auf Granit. Mittlerweile droht sogar die Verjährung. Deshalb wird er BGH am heutigen Dienstag (3. Juni 2025) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage über die Rückzahlung von Kontoführungsentgelten entscheiden (Aktenzeichen XI ZR 45/24).
Verbraucherschützer hoffen, dass der BGH die Banken zwingt, die strittigen Gebühren selbständig, also ohne vorheriges Zutun der Kunden zu erstatten. Das wäre ein großer Fortschritt, denn bisher haben lediglich elf Prozent der Bankkunden Geld von der eigenen Bank zurückgefordert. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox. Insgesamt waren es nur 115 der insgesamt 1012 Befragten.
Ein Großteil der Kunden kennt das Urteil gar nicht
Die Erhebung zeigte auch: Mehr als vier von zehn Bankkunden (41 Prozent) kennen das Urteil gar nicht. Sie konnten somit gar nicht tätig werden - unabhängig von der Frage, ob ihre eigene Bank betroffen ist. Aber unter denjenigen, denen das Urteil bekannt ist, hat nur knapp jeder Fünfte (19 Prozent) Geld zurückgefordert. 81 Prozent verzichteten darauf. Und das obwohl nur ein Drittel dieser Gruppe (34 Prozent) nach eigener Einschätzung keinen Anspruch auf eine Rückerstattung hätte.
Knapp ein Viertel gab an, von dem Urteil zu wissen. Ihnen sei jedoch der Aufwand zu groß gewesen, Erstattungsansprüche geltend zu machen. 14 Prozent haben an, für sie hätten sich hätten Rückforderungen gelohnt, weil es nur um wenig Geld ging und 13 Prozent scheuten den Konflikt mit der eigenen Hausbank, manche fürchteten sogar, dass ihnen das Konto gekündigt werden könnte.
Mindestens 40 Prozent haben zu viel gezahlt
„Die Banken können sich glücklich schätzen, dass nach dem Urteil nicht wesentlich mehr Kunden Erstattungsansprüche geltend gemacht haben“, sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. „Aus früheren Studien wissen wir, dass das Girokonto allein in den drei Jahren vor dem Urteil bei mindestens 40 Prozent aller Kundinnen und Kunden teurer wurde.“ Unabhängig von strittigen Verjährungsfragen hätten also all diese Kunden Rückerstattungen fordern können. „Uns ist keine einzige Bank bekannt, die für Gebührenerhöhungen schon vor dem Karlsruher Richterspruch die erforderliche Zustimmung der Kunden eingeholt hat“, betont Maier.
Banken sind „sehr glimpflich davongekommen“
Wer die Auseinandersetzung mit dem eigenen Geldhaus nicht gescheut und Geld zurückgefordert hat, benötigte mitunter einen langen Atem. Einige Verfahren zogen sich über viele Jahre und durch alle Instanzen. Nun muss erneut der BGH erneut über eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Berliner Sparkasse entscheiden. In dem Verfahren geht es unter anderem darum, wann Erstattungsansprüche gegen die eigene Bank verjähren.
„Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Verfahrens werden die deutschen Banken und Sparkassen den Löwenanteil ihrer widerrechtlich kassierten Kontogebühren einfach behalten können“, sagt Oliver Maier. Weil die meisten Betroffenen keine Erstattungsansprüche geltend gemacht hätten, seien die Kreditinstitute „insgesamt sehr glimpflich davongekommen“.