Mehr Geld für Witwer – Ungleichheit bei Hinterbliebenenrente

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Immer mehr Männer erhalten eine Witwerrente. Bei der Witwenrente ist der Trend dagegen rückläufig. Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Berlin – Eigentlich sollen Witwenrente und Witwerrente dafür sorgen, dass die Hinterbliebenen auch nach dem Tod eines Partners finanziell ausreichend versorgt sind. Allerdings zahlt die Deutsche Rentenversicherung immer weniger Witwenrenten aus. Eine Rentnerin fühlte sich gar diskriminiert und zog vor das Arbeitsgericht Hamburg. Auf der anderen Seite gibt es einen neuen Trend: Dieser betrifft die Witwerrente.

Rentenversicherung zahlt immer mehr Witwerrenten aus – Witwenrente ist dagegen rückläufig

Die Entwicklung bei den Witwen- und Witwerrenten geht derzeit in entgegengesetzte Richtungen. Innerhalb der vergangenen 30 Jahre hat sich die Zahl der an Frauen ausgezahlten Hinterbliebenenrenten von rund 5,1 Millionen auf etwa 4,4 Millionen verringert (Stand 2023). Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Witwerrenten auf etwa 744.000, was in etwa einer Vervierfachung entspricht.

Ein älterer Mann steht an einem Sandstrand und hält eine Angelrute.
Ein älterer Mann steht an einem Sandstrand und hält eine Angelrute (Symbolfoto). Immer mehr Männer erhalten eine Witwerrente. Bei der Witwenrente ist der Trend dagegen rückläufig. Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente? © IMAGO/Alvaro Montero / Addictive Stock

Es besteht nach wie vor eine extreme Ungleichheit – 14,4 Prozent aller Hinterbliebenenrenten fließen an Männer, die große Überzahl geht an Frauen. Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung ist der Trend bei den Hinterbliebenenrenten, deren erste Auszahlungen zwischen 2013 und 2023 stattfand, noch deutlicher. Der Anteil der Witwerrenten an allen an hinterbliebene Eheleute ausgezahlten Renten stieg von 20,3 auf 24,2 Prozent.

Weiter sind die einzelnen Witwen- und Witwerrenten mehr wert als noch vor zehn Jahren. Bekam eine Witwe im Jahr 2013 noch rund 587 Euro durchschnittliche Rente, so waren es 2023 etwa 764 Euro. Bei den Männern stiegen die Auszahlungsbeträge drastischer an: Anstatt 255 Euro (2013) bekamen sie im Jahr 2023 durchschnittlich eine Witwerrente von 399 Euro.

Witwenrente oder Witwerrente – Wer hat Anspruch?

Welche Voraussetzungen gibt es bei der Witwenrente und der Witwerrente? Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben alle, die bis zum Tod ihres Ehepartners oder Lebenspartners entweder verheiratet waren oder bei denen eine Lebenspartnerschaft bestand. Diese Ehe oder Lebenspartnerschaft muss vorher mindestens ein Jahr Bestand gehabt haben. Dabei gibt es laut der Deutschen Rentenversicherung Ausnahmen: Falls der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall verstirbt, kann auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch bestehen.

Weitere Voraussetzungen sind, dass der verstorbene Ehepartner die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat. Dazu zählen zum Beispiel Monate, in denen er Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt hat. Falls der Ehe- oder Lebenspartner entweder durch einen Arbeitsunfall ums Leben kommt oder schon eine Rente bezogen hat, ist diese Wartezeit nicht erforderlich.

Und zuletzt darf der hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner nicht wieder geheiratet haben.

Witwerrente bis zum Tod – Unterschiede zur kleinen Witwerrente

Nun stellt sich noch die Frage: Wie hoch ist die Rente, die man erhält, und wie lange wird sie ausgezahlt? Die Rentenhöhe ist je nach individuellem Fall unterschiedlich; außerdem kommt es darauf an, ob es sich um die große Witwen- oder Witwerrente handelt oder um die kleine Variante.

Kleine Witwen- oder Witwerrente Große Witwen- oder Witwerrente
Wer erhält sie? Witwe oder Witwer ist jünger als 47 Jahre, ist nicht erwerbsgemindert und erzieht kein Kind Witwe oder Witwer ist älter als 47 Jahre, erwerbsgemindert oder erzieht ein eigenes Kind oder das Kind des Verstorbenen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Kann das Kind wegen Behinderung nicht für sich sorgen, entfällt die Altersgrenze.
Wie hoch ist sie? Beträgt grundsätzlich 25 Prozent einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die der Ehepartner zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder hätte. Wer vor 2002 geheiratet hat und ein Ehepartner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt das alte Recht – die Witwen- oder Witwerrente beträgt dann 60 Prozent.
Wie lange erhält man sie? Die DRV zahlt die kleine Witwen- oder Witwerrente höchstens zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners oder Lebenspartners. Bis zum Lebensende.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Der Anspruch auf Witwen- und Witwerrente erlischt, wenn der Kalendermonat abläuft, in dem der hinterbliebene Ehepartner erneut heiratet. Laut der Deutschen Rentenversicherung endet der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente auch dann, wenn man sich für das Rentensplitting entscheidet.

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