Bei der nächsten Rentenreform könnte es auch um die Erhöhung des Renteneintrittsalters gehen. Arbeitsministerin Bas hat über mögliche Modelle gesprochen, die zum Zuge kommen könnten.
Berlin – Die Merz Regierung ringt darum, die Rente zukunftsfest zu machen: Nach dem gerade erst beschlossenen Rentenpaket soll es nun weitergehen, dieses Mal mit tiefgreifenderen Reformen. Viele namhafte Ökonomen fordern schon lange größere Einschnitte, um das deutsche Rentensystem zu stabilisieren. Besonders oft wird eine Erhöhung des Renteneintrittsalters diskutiert, für die es unterschiedliche Modell gibt. Für eine Idee kann sich nun auch Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwärmen. Ein Überblick.
Renten-Pläne: Ökonomen wollen Renteneintrittsalter an Lebenserwartung koppeln
Nach den aktuellen Regelungen steigt das Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Versicherte mit 45 Beitragsjahren dürfen bereits früher in den Ruhestand gehen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze laut Arbeitsministerium mit jedem Jahrgang stufenweise um zwei Monate. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Doch das muss sich ändern, fordern Experten wie die Wirtschaftsweise Veronika Grimm. Sie berät zusammen mit den Ökonomen Justus Haucap, Volker Wieland und Stefan Kolev die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die ebenso eine Erhöhung des Renteneintrittsalters fordert. „Die steigende Lebenserwartung bedeutet, dass ohne eine Anpassung des Renteneintrittsalters nicht nur die Rentenbezugsdauer immer mehr zunimmt, sondern auch die Jahre als Rentner bei guter Gesundheit“, so die Ökonomen.
Sie schlagen in einem Impulspapier vor, dass künftig zwei Drittel der gewonnenen Lebenszeit auf die Erwerbsphase entfallen, ein Drittel auf den Ruhestand. Unter Verweis auf Annahmen des Statistischen Bundesamtes rechnen sie vor, dass das Rentenalter ab 2031 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen müsse. Die Grenze von 69 Jahren wäre demnach „erst Anfang der 2070er-Jahre“ erreicht.
Späterer Renteneintritt für Akademiker? Bas findet die Idee gut
Während diese Idee in den Reihen der CDU Befürworter findet, wehrt sich die SPD strikt dagegen. Doch ein neuer Vorschlag hat nun SPD-Co-Chefin Bas überzeugt. Bei diesem geht es auch um die Erhöhung des Renteneintrittsalters – aber nur für eine bestimmte Gruppe.
Der Wirtschaftsprofessor Jens Südekum, persönlicher Berater von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), hat nämlich eine neue Vorgehensweise ins Spiel gebracht. „Die Lebensarbeitszeit ist eine Stellschraube, an die wir ranmüssen, um die gesetzliche Rente zu sichern“, erklärte Südekum dazu gegenüber der Bild. Er lehnt aber eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters ab: „Rente für alle mit 70 ist falsch. Besser ist es, den Renteneintritt nicht an eine starre Alterszahl zu koppeln, sondern an eine Mindestanzahl von Beitragsjahren.“
Er sagte weiter: „Wir müssen auf die tatsächlichen Lebensarbeitszeiten gucken. Akademiker zahlen deutlich später in die Rentenkasse ein als jemand, der mit 16 oder 18 Jahren eine Lehre beginnt und dann durcharbeitet. Den Rentenbeginn an die Beitragsjahre zu binden, ist gerechter.“
Renteneintrittsalter: Merz-Regierung wartet auf Vorschläge der Rentenkommission
Bei Bas stößt der Vorschlag auf offene Ohren: „Ich finde die Idee grundsätzlich ganz gut“, sagte Bas im ARD-„Bericht aus Berlin“ zum Vorschlag, den Renteneintritt nicht mehr an das Alter, sondern an die Zahl der Beitragsjahre zu koppeln. Die Arbeitsministerin erläuterte das Prinzip an einem konkreten Beispiel: Wer bereits mit 16 Jahren eine Ausbildung beginnt und danach kontinuierlich in die Sozialsysteme einzahlt, könnte früher in den Ruhestand gehen. Menschen mit späterem Berufseinstieg, etwa nach einem Studium, müssten entsprechend länger arbeiten. In der Rentenkommission würden sicherlich beide Modelle diskutiert werden.
Die neu einzusetzende Rentenkommission soll noch vor Weihnachten ihre Arbeit aufnehmen. Bis Mitte 2026 sollen Vorschläge für eine nachhaltige Ausgestaltung des Rentensystems vorliegen, die dann zügig in ein Gesetzgebungsverfahren münden sollen. (Quellen: dpa, AFP, ARD, Bild)