Erwerbsminderungsrente: Auch wer kaum einzahlt, hat mitunter Anspruch – die Regeln
Wer eine Erwerbsminderungsrente beziehen will, muss für gewöhnlich fünf Jahre lang gearbeitet haben. Allerdings gibt es Ausnahmen. Die Deutsche Rentenversicherung klärt auf.
Berlin – Die Erwerbsminderungsrente springt immer dann ein, wenn Arbeitnehmer ihren Beruf wegen einer Krankheit oder eines Unfalls teilweise oder ganz aufgeben müssen. Nach Angaben der Bundesregierung betrifft das jedes Jahr 170.000 Menschen – ein erheblicher Teil der arbeitenden Bevölkerung muss also vor Erreichen des Rentenalters den Job aufgeben. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt, welche Sonderregeln für Berufseinsteiger gelten.
Erwerbsminderungsrente schon kurz nach Berufseinstieg möglich
Wer fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann im Falle einer Erwerbsunfähigkeit eine verminderte Rente beziehen. Dafür müssen jedoch eine Erkrankung oder ein Unfall vorliegen. Laut DRV ist das bei Berufseinsteigern anders: Wenn sie nachweisen können, dass sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind, dann haben sie schon ab der ersten Beitragszahlungen einen Anspruch auf Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente.

Falls sie wegen einer Krankheit außerhalb der Berufskrankheiten erwerbsunfähig sind, ist ebenfalls eine Rentenzahlung möglich. Dafür sind die Bedingungen jedoch an anderer Stelle strenger: Die Erwerbsminderung muss dann innerhalb von sechs Jahren nach dem Schulabschluss oder der Ausbildung eingetreten sein. Außerdem müssen sie dann bereits mindestens ein Jahr lang Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
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Bedingungen für die Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der Rente berechnet sich stets an den bisher eingezahlten Beiträgen und der Zurechnungszeit. Bei Erwerbsgeminderten berechnet die Rentenversicherung die Zahlungen so, als hätten sie weiterhin den Durchschnitt der bisher gezahlten Beiträge bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt. Berufseinsteiger, die zum Beispiel während der Lehre einen Arbeitsunfall erleiden, können laut der DRV-Expertin Katja Braubach schon eine Erwerbsminderungsrente von 1.500 Euro im Monat erhalten.
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Der Unterschied zu den Versicherten, die schon länger als fünf Jahre einzahlen, besteht im Auslöser für die Rentenzahlung. Bei ihnen sind die Auszahlungen nämlich nicht daran gebunden, dass sie einen Arbeitsunfall oder einen in der Freizeit erleiden. Dasselbe gilt für Erkrankungen – für die länger Versicherten muss nicht zwangsweise eine Arbeitserkrankung vorliegen, damit sie ihre Erwerbsminderungsrente erhalten.
Wer kann Erwerbsminderungsrente beziehen?
Wichtig dabei: Erwerbsminderung ist nicht immer gleich Erwerbsminderung. Wer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert und bezieht die volle Erwerbsminderungsrente. Bei Betroffenen, die immerhin noch sechs Stunden arbeiten können, gilt eine sogenannte teilweise Erwerbsminderung. Die DRV prüft anhand ärztlicher Unterlagen, welche Art von Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt. Sie kann auch weitere Gutachten anfordern.
Verbessert sich der Zustand des Betroffenen wieder, sodass sie ins Berufsleben zurückkehren können, fallen die Leistungen der Erwerbsminderungsrente aus.
Zuschlag für alle Bezieher von Erwerbsminderungsrente
Aktuell steckt die Rentenversicherung in der Krise. Eigentlich war geplant, dass rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentner im Juli einen Zuschlag erhalten sollen. Allerdings hatte die DRV die juristisch korrekte Berechnung nicht rechtzeitig aufgestellt. Die Bundesregierung rang sich zu einer Notlösung durch: Ab dem 1. Juli erhalten die Rentner immerhin einen einfach berechneten und in der Höhe vergleichbaren Zuschuss. Laut dem Sozialverband Deutschland (VdK) handelt es sich dennoch um ein Fiasko.
„Erst zum 1. Dezember 2025 kann die DRV den sachgemäßen Zuschlag an Betroffene auszahlen. Dann wird auch geprüft, ob der einfache Zuschlag zu niedrig war und rückwirkend ausgeglichen werden muss“, sagte die VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu. Die Verzögerung sei ein „Fiasko für die Verwaltung der Rentenversicherung“. Sie zeige, dass im Bereich der Digitalisierung und der Personalressourcen „vieles im Argen“ läge. „Die Behörde muss wieder ausreichende personelle und organisatorische Ressourcen erhalten, um Leistungsverbesserungen schnell und sachgemäß umzusetzen“, appellierte Bentele an Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD).
Mit Material von DPA