Wenn ein Einkommen nicht reicht: So bessern Arbeitnehmer mit Minijobs ihr Gehalt auf

Ein Liter Milch kostet heute rund 1,10 Euro, im Jahr 2005 waren es noch 65 Cent. Für ein Pfund Butter zahlt man inzwischen schon manchmal drei Euro, vor zwanzig Jahren lag der Preis bei knapp 80 Cent. Auch Brot, Käse, Gemüse, Energie und Mieten haben sich seitdem teils verdoppelt. Die durchschnittliche Inflationsrate lag zwischen 2005 und 2023 im Schnitt bei rund zwei Prozent pro Jahr. Doch die Löhne vieler Menschen haben mit diesem Tempo nicht Schritt gehalten. 

Besonders betroffen sind Menschen in schlecht bezahlten Berufen. Während Top-Verdiener inflationsausgleichende Tarifverträge oder Boni erhalten, bleibt für viele andere unterm Strich am Monatsende weniger übrig, trotz gleicher Arbeit. Gleichzeitig zeigt ein Blick in die Statistik: Immer mehr Menschen arbeiten zusätzlich zum Hauptjob in einem Minijob. Laut Bundesagentur für Arbeit hatten im Jahr 2024 rund 3,5 Millionen Menschen neben ihrer regulären Tätigkeit einen geringfügig entlohnten Nebenjob. Vor zwanzig Jahren waren es noch deutlich weniger. 

Die Bürger brauchen mehr Geld und dafür reicht ein ein Job oft einfach nicht aus. Also jobben sie nebenher: Regale einräumen in der Gastronomie oder mit Putzen. 

Was genau ist ein Minijob? 

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Die liegt aktuell bei 538 Euro pro Monat. Ist dieses Kriterium erfüllt, wird nur ein Pauschale abgezogen, weitere Steuern oder Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen nicht an. Entscheidend ist, dass der Lohn des Minijobs nicht regelmäßig über der Grenze liegen darf, sonst wird der Beschäftigte versicherungspflichtig. 

Für Arbeitnehmer ist der Minijob also in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge für Kranken-, Rentenversicherung und Lohnsteuer. Wer nur diesen einen Job hat, kann sich unter bestimmten Bedingungen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wer zusätzlich einen Hauptjob hat, ist sowieso schon darüber abgesichert. 

Vorteile für den Minijobber: 

  • Netto = Brutto (kein Abzug von Lohnsteuer, Kranken- oder Rentenversicherung)
  • Kaum Papierkram
  • Schnelles, zusätzliches Einkommen 

Warum lohnt sich ein Minijob oft mehr als Überstunden? 

Bei Überstunden in Ihrem Hauptjob werden die normalen Sozialversicherungsabgaben und Steuern fällig – außerdem steigt der darauf angewandte ihr Steuersatz wegen des höheren Einkommens. Bei einem Minijob hingegen ist das Brutto gleich dem Netto.  

Hier eine Beispielrechnung: 

Situation                                      Stundenlohn                 Netto-Verdienst pro Stunde 

Überstunden im Hauptjob         20 € brutto                    ca. 12 € netto 

Minijob (20 €/h)                           20 € brutto                   20 € netto 

Das heißt: Im Minijob bleibt Ihnen jede Stunde vollständig erhalten, im Hauptjob nur ein Teil und das, obwohl der Bruttolohn gleich ist. 

Selbst bei niedrigem Stundenlohn kann ein Minijob also insgesamt mehr Geld einbringen als höher bezahlte Arbeitsstunden im Hauptjob.  

Der Arbeitgeber kann Ihnen außerdem statt Überstunden oder einer Stelle mit mehr Stunden, einen Minijob bei einer Tochterfirma anbieten. So können Sie auch mehr von Ihrer Mehrarbeit erhalten. Aber aufgepasst: Der Minijob darf nicht in der Firma sein, in der Sie auch normal angestellt sind.  

Auf was müssen Sie achten

Minijobs können eine hervorragende Möglichkeit sein, das verfügbare Haushaltseinkommen aufzubessern und das mit nur minimalen Abgaben. Doch es gibt einige Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten:

1. Zustimmung des Arbeitgebers

Grundsätzlich dürfen Sie in Deutschland eine Nebentätigkeit ausüben. Allerdings enthalten viele Arbeits- oder Tarifverträge sogenannte Einwilligungsklauseln, die dem Arbeitgeber ein Mitspracherecht einräumen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihre Nebentätigkeit im Vorfeld zu melden.

Der Arbeitgeber darf den Minijob nur dann untersagen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa bei einem Konflikt mit Ihrem Hauptberuf, beispielsweise wenn Sie für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten. Auch wenn die Nebentätigkeit Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtigt, zum Beispiel durch ständige Übermüdung, kann die Zustimmung wieder entzogen werden.

Für Beamte und Richter gelten besonders strenge Regeln: Hier sind Nebentätigkeiten oft nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

2. Einhaltung der Arbeitszeiten

Gesetzlich ist die maximale Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Wird diese Grenze durch den Minijob überschritten, droht eine Abmahnung durch den Hauptarbeitgeber. Ebenso gelten die gesetzlichen Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitsschichten müssen mindestens elf Stunden Pause liegen. Wer beispielsweise bis 23 Uhr kellnert, darf am nächsten Morgen nicht vor zehn Uhr wieder zur Arbeit erscheinen.

3. Urlaub und Krankheit

Während Ihres Urlaubs oder bei Krankschreibung dürfen Sie keine Nebentätigkeit ausüben, die den Erholungszweck beeinträchtigt. Tun Sie es doch, riskieren Sie ebenfalls eine Abmahnung. Der Grundgedanke: Urlaub dient der Regeneration, auch finanziell lukrative Nebenjobs dürfen das nicht untergraben.

Rechte und Grenzen von Minijobbern 

Minijob heißt nicht rechtlos sein, ganz im Gegenteil. Auch bei geringfügiger Beschäftigung gibt es gesetzliche Ansprüche: 

Minijobber haben Anspruch auf: 

  • Bezahlten Urlaub (i. d. R. anteilig je nach Arbeitsstunden und -tagen)
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Lohnfortzahlung an Feiertagen
  • Mindestlohn (aktuell 12,41 € pro Stunde, Stand August 2025) 

Aber: Sie sind nicht automatisch krankenversichert. Wer ausschließlich im Minijob arbeitet (also keinen Hauptjob oder keine Familienversicherung hat), muss sich selbst krankenversichern. Das kann schnell 200 bis 300 Euro pro Monat kosten. 

Außerdem zahlen Minijobber nichts in die Arbeitslosenversicherung ein; sie haben also keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn der Job wegfällt. Wer ausschließlich im Minijob tätig ist, baut sich auch keine vollen Rentenansprüche auf (es sei denn, man zahlt freiwillig ein). 

Minijobs sind außerdem in der Regel Jobs, die keinen hohen Stundenlohn haben. Sie sind oft unspezialisiert und hart. Trotzdem kann sich wegen des genannten Steuerspareffekts auch ein niedrigerer Stundenlohn auszahlen.  

Minijobs – eine clevere Möglichkeit, das Einkommen spürbar zu erhöhen 

Ein Minijob ist für viele Menschen in Deutschland nicht nur eine Notlösung, sondern vor allem eine effektive und steuerlich attraktive Möglichkeit, das monatliche Einkommen gezielt aufzubessern. Besonders in Zeiten steigender Preise und hoher Lebenshaltungskosten kann ein Minijob helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder sich mehr Spielraum zu verschaffen und das ohne die Belastung durch Steuern und Sozialabgaben, wie sie bei Überstunden im Hauptjob anfallen würden. 

Wenn Sie bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, profitieren Sie zusätzlich: Sie sind weiterhin kranken- und rentenversichert, während der Nebenjob brutto für netto ausgezahlt wird. So lässt sich mit wenig zusätzlichem Zeitaufwand ein deutlich spürbarer finanzieller Effekt erzielen. 

Natürlich ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen – etwa zur Verdienstgrenze, Urlaubsanspruch oder Rentenversicherungspflicht. Doch wer sich gut informiert und den Minijob klug nutzt, kann ohne Mehraufwand langfristig profitieren. 

Denn manchmal ist es nicht die Gehaltserhöhung, die weiterhilft – sondern ein Nebeneinkommen, das Ihnen zu 100 Prozent gehört.