Wer mit seinem Fahrrad in den Italien-Urlaub will, kann nun aufatmen. Eine lästige Regel fällt weg und erleichtert es Reisenden.
München – Wer mit dem Fahrrad in den Urlaub nach Italien will, für den lohnt es sich häufig, die Drahtesel einfach auf das Auto zu schnallen. So einfach ist es aber eben doch nicht immer, denn im Ausland gelten mitunter andere Regeln auf der Straße, die auch den Fahrradtransport betreffen. Passend vor den Osterferien lockert Italien hier aber nun eine strenge Vorschrift.
Italien ändert Vorschrift für Urlauber – Fahrradtransport wird jetzt einfacher
Bisher galt es, dass Urlauber, die ihre Fahrräder mit einem Heckträger transportieren, auch eine rot-weiße Warntafel daran anbringen müssen. In vielen Fällen war dann auch eine zweite notwendig, wenn die Räder über die Breite des Autos hinausragten. Die Warntafel selbst musste aus Wellblech bestehen, mindestens 50 mal 50 Zentimeter messen und rot weiße Schraffierungen haben, wobei fünf rote Streifen Pflicht sind. Diese Regelung fällt nun weg und sorgt damit für eine große Erleichterung. In der Vergangenheit gab es bezüglich der Verkehrsregel einiges Hin und Her.
Wie der ADAC informiert, ist der Fahrradtransport jetzt aber endlich klar geregelt: Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung eines Fahrzeugs ruhen, benötigen keine reflektierenden Warntafeln mehr. Sofern der Träger ein Wiederholungskennzeichen und eine eigene Beleuchtung hat, fallen die Warntafeln an den Heckträgern weg – auch, wenn die Räder seitlich überstehen. Mehr als 30 Zentimeter pro Seite dürfen es allerdings nicht sein. Die Neuregelung gilt für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw, SUVs und Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge).
Wichtig zu erwähnen ist aber, dass diese Regelung nur für den Transport der Fahrräder über die Anhängerkupplung gilt, nicht aber für andere Transportoptionen wie dem Dach.
Auch in Deutschland gibt es Vorschriften für Radtransport am Auto-Heck
Auch in Deutschland gibt es laut bussgeldkatalog.org Vorschriften, die bei der Mitnahme von Fahrrädern mit Heckträgern zu beachten sind. Ebenso wie auch in Italien, muss das Kennzeichen noch einmal separat am Träger angebracht werden, wenn es durch diesen verdeckt wird. Es muss dabei genauso aussehen wie das Original. Auch eine Beleuchtungsanlage ist Pflicht, wenn die Rückleuchten verdeckt werden.
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Laut ADAC dürfen die Räder in Deutschland seitlich maximal je 40 Zentimeter überstehen und das Auto maximal 2,55 Meter breit sein. (jh)