Wie steht es um den Verkauf von Schloss Mattsies? - Eingegangene Angebote werden derzeit geprüft

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Für das Aneignungsrecht an Schloss Mattsies konnten bis zum 9. August Gebote abgegeben werden. Diese werden nun geprüft. © Breuninger

Bis zum 9. August konnten Angebote für den Verkauf des Aneignungsrechts an Schloss Mattsies abgegeben werden.

Interesse hatte auch der AfD-Abgeordnete Franz Schmid geäußert. „Schloss Mattsies würde sich als Patriotisches Zentrum in Schwaben und Bayern anbieten“, so Schmid. Daher hatte er nach eigenen Angaben ein Gebot für das Grundstück samt Schloss abgegeben.

Angebote für Verkauf des Aneignungsrechts an Schloss Mattsies werden geprüft

Wie die IMBY (Immobilien Freistaat Bayern) nun auf Nachfrage mitteilt, werden die eingegangenen Angebote derzeit sorgfältig geprüft und entsprechende Bietergespräche geführt. „Dieser Prozess wird auch aufgrund der großen Anzahl an Geboten einige Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere geht es bei der Prüfung um das Nutzungskonzept und die Eignung des Bieters“, heißt es weiter.

Bayerns Bauminister äußert sich zu Schloss Mattsies - Es dürfen keine „verfassungsrechtlichen Bedenken“ bestehen

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter teilt dazu mit: „Die künftige Nutzung muss im Interesse des Freistaats sein, insbesondere dürfen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Bieter müssen in der Lage sein, den Verpflichtungen zur Erhaltung und künftigen Nutzung der denkmalgeschützten Gebäude finanziell, baufachlich und konzeptionell gerecht zu werden. Sollte kein Bieter diese Voraussetzungen erfüllen, wird kein Verkauf des Aneignungsrechts erfolgen. Ich stehe dazu bereits von Anfang an auch in engem Austausch mit CSU-Fraktionsvorsitzendem Klaus Holetschek.“

Die IMBY erklärt zudem, dass der Freistaat Bayern davon ausgehe, dass im laufenden Verfahren die vorzulegenden Unterlagen und Daten wahrheitsgemäß erbracht werden. „Sollte sich herausstellen, dass hier eine Zuwiderhandlung erfolgte, wird der Freistaat mögliche rechtliche Schritte ausschöpfen“, heißt es abschließend.

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