Supermarkt-Kunde wiegt Kilo-Packung Mehl und fällt aus allen Wolken: „Mehl-Mafia?”
Ein Verbraucher stellt eine große Differenz zwischen angegebener und tatsächlicher Menge einer Mehl-Packung fest. Die Verbraucherzentrale reagiert.
München – Gekauft, nachgewogen, zu wenig drin: Viele Verbraucher fühlen sich betrogen, wenn in Lebensmittelverpackungen nicht die Menge enthalten ist, die angegeben wurde.
Immer wieder sorgen Verpackungen für Verwirrung. So erging es auch einem Reddit-Nutzer. In einer Mehl-Packung befand sich offenbar weniger Inhalt als vorgesehen. Seine Frage an andere User, ob sie „ähnliche Erfahrungen“ gemacht hätten, rief unterschiedliche Antworten hervor. Doch ist zu wenig Inhalt überhaupt rechtens – und wenn ja, wie viel?
„In letzter Zeit öfter aufgefallen“: Weniger Inhalt als angegeben in einer Mehl-Packung
„Ich habe mir irgendwann mal den Spaß gemacht, die Dinge abzuwiegen, nachdem ich sie gekauft habe“, schrieb der User auf der Plattform. Zu sehen ist eine Packung Mehl, gekauft in Österreich, auf einer Waage. Statt dem angegebenen Kilogramm sind dem Ergebnis der Waage nach nur 881 Gramm zu entnehmen. Eine Differenz von fast 120 Gramm. „‘Mehl-Mafia?‘“, schrieb er hinzu. Außerdem erklärte er: „Mir ist es in letzter Zeit öfter aufgefallen, dass der tatsächliche Inhalt nicht mit dem Gewicht auf der Packung übereinstimmt.“
Unterschiedliche Reaktionen auf Mehl-Packung-Posting
„Ich hatte mal bei Mozzarella einen großen Unterschied im Gewicht“, berichtete ein anderer User. Einst sorgte eine kleinere Packung bei Edeka für Spott. „Bei so fünf bis 15g würde ich es noch verstehen, aber ca. 120g Differenz ist schon arg“, reagierte ein anderer.
„Wie es der Zufall will, habe ich eine Packung derselben Marke daheim. Alles gut... Vielleicht ein Ausreißer bei dir?“, fragte jemand. „Schau mal auf das Etikett, wann das Mehl abgefüllt wurde. Mehl gehört zu den Lebensmitteln, die in ihrer Verpackung durch Trocknung an Gewicht verlieren – wobei 120g natürlich schon sehr viel Verlust ist“, ordnet ein weiterer User ein.
Eine Mogelpackung also – oder doch ein Fehler der Waage? Viele zweifeln den Unterschied zwischen angegebener Menge und der tatsächlich enthaltenen Menge Mehl an. Sie stellen die Tauglichkeit der Waage infrage. „Ist deine Waage schon älter?“, oder „Würde mal meinen, es stimmt etwas mit der Waage nicht“ sind beispielhafte Reaktionen.
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Mengenangaben auf Verpackungen – Wie viel Unterfüllung ist erlaubt?
Doch dürfen Hersteller grundsätzlich Inhalt weglassen? Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA verweist die Verbraucherzentrale auf einen Artikel aus dem Jahr 2022. Darin heißt es etwa: „Entgegen häufiger Annahmen, ist die Nennfüllmenge aber keine Garantie dafür, dass eine Verpackung tatsächlich genau diese angegebene Menge enthält.“
„Gewisse Unterschreitungen der Nennfüllmenge und Schwankungsbreiten sind vom Gesetzgeber erlaubt“, heißt es zudem auf einer weiteren Seite der Verbraucherzentrale. Geregelt ist das in der Fertigpackungsverordnung.
„Welche Abweichungen gestattet sind, hängt von der ‚Nennfüllmenge‘ ab. Das ist die Menge an Erzeugnis, die auf der Verpackung angegeben ist. Die Füllmenge hingegen ist die Menge, die dann tatsächlich in der Fertigpackung enthalten ist“, heißt es weiter. Es gibt mehrere Richtwerte. Zwei davon sind die folgenden:
Nennfüllmenge | Zugelassene Abweichung |
100 bis 200 Gramm | 4,5 Prozent weniger |
500 bis 1000 Gramm | Bis zu 15 Gramm / Milliliter |
Die Abweichung, die der Reddit-User feststellte (120 Gramm), wäre demnach nicht zulässig. Zudem gibt die Verbraucherzentrale einen Hinweis zum Wiegen von Produkten zu Hause: „Haushaltswaagen können nur Hinweise liefern, da diese zu ungenau sind und nur als grobe Schätzung angesehen werden.“ (mbr)