Bürgerbegehren „Rettet die Holledau“ abgelehnt: Kern möchte die Bürger trotzdem entscheiden lassen

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Bürgermeister Mathias Kern trotz der Ablehnung des Bürgerbegehrens einen Schritt auf die Initiatorin zugehen und das weitere Verfahren besprechen. © ft

Das Bürgerbegehren „Rettet die Holledau“ ist aus formaljuristischen Gründen unzulässig. Das hat eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht im Landratsamt sowie ein Gutachten eines Münchner Anwaltsbüros ergeben. Vom Tisch ist die Sache damit aber noch nicht.

Attenkirchen – Das Bürgerbegehren „Rettet die Holledau“ ist gescheitert – zumindest vorerst. Als Knackpunkt stellte sich nach eingehender Prüfung der Verwaltung die missverständliche, als „unpräzise“ und für „nicht zielführend“ erachtete Fragestellung heraus. Eine Sicht der Dinge, die am Montag im Gemeinderat sowohl vonseiten der Kommunalaufsicht als auch von dem hinzugezogenen Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Jürgen Greß, eine Bestätigung erfuhr.

Einem von Greß vorgelegten Gutachten ist die dem Bürgerbegehren zugrunde liegende Fragestellung: „Sind Sie gegen die Errichtung der geplanten PV-Freiflächenanlagen in Pfettrach und Roggendorf-Staudhausen?“ zu „unbestimmt“. Weil es sich um zwei Teilfragen handelt von denen „keine konkrete Entscheidung“ abgeleitet werden könne. Es werde nur eine Meinung abgefragt, aber nicht was daraus folgen soll, erklärte Greß.

„Klarheit der Fragestellung“ fehlt

Außerdem sei gar nicht erkennbar, um was für Flächen es sich im Einzelnen handelt. Zudem handele es sich um zwei technisch völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Anlagen und somit um eine „unzulässige Koppelung von Teilfragen“. Das Bürgerbegehren scheitere schlichtweg an der „Unbestimmtheit der Fragestellung“, konstatierte Greß. „Im Ergebnis empfehlen wir, das Bürgerbegehren als unzulässig abzulehnen“, erklärte der Fachanwalt.

Jochen Servatius, stellvertretender Sachgebietsleiter der Kommunalaufsicht im Landratsamt, sah es ähnlich. „Wir kommen zu dem gleichen Ergebnis wie das Gutachten“, stellte Servatius fest. Es fehle an der „Klarheit der Fragestellung“ und es gehe nicht hervor, „was planungsrechtlich gewollt ist“. Ein Bürgerbegehren dürfe halt „keine Meinungsabfrage sein“. Darüber hinaus stehe ein Verstoß gegen das „Kopplungsverbot“ im Raum. „Wenn ich für Pfettrach aber gegen Staudhausen bin, kann ich das nicht in einer Abfrage kundtun“, argumentierte Servatius. Aus seiner Sicht sei das eigentlich der wichtigste Punkt, um das Bürgerbegehren „zum Kippen zu bringen“.

Einschätzungen, die Bürgermeister Mathias Kern teilt. Ihm sei klar gewesen, „dass das schwierig werden könnte“, sagte er zur Lage der Dinge. Unabhängig davon sprach er sich dafür aus, sich zusammen mit den Initiatoren und den Vorhabensträgern um eine gemeinsame, gangbare Lösung zu bemühen. „Ich glaube, es würde sich in dem Sinne schon lohnen, die Argumente auszutauschen“, urteilte Kern. Denkbar sei aus seiner Sicht vieles. „Ein oder zwei Ratsbegehren“ oder auch ein erneutes Bürgerbegehren mit einer Fragestellung, „die rechtlich zulässig ist“. Er wolle da nichts vorwegnehmen, so der Rathauschef. Ihm schwebe ein „faires und informatives Verfahren“ vor. „Das ist quasi die Einladung, einen Zwischenschritt zu machen“, konkretisierte Kern sein Angebot.

Initiatorin möchte weiter dranbleiben

Er fände es schade, wenn das auf Ablehnung stoßen würde, sagte er speziell an die im Saal anwesende Mitinitiatorin Andrea Schoder gerichtet. „Wie siehst Du das?“, wollte er wissen. Schoder antwortete: „Ich würde mal sagen, wir besprechen uns und informieren uns.“ Sie würde gern „Rücksprache mit Anwälten und Verbänden halten“, bevor sie weitere Aussagen treffe.

Kern stellte daraufhin klar, dass die Initiatoren auch die Möglichkeiten hätten, gegen den ablehnenden Beschluss des Gemeinderates zu klagen. Thilo Mittag (GOL) äußerte Zweifel an Kerns Vorschlag. „Was wird man sich von dem Termin versprechen?“, fragte er und gab zu bedenken: „Wir haben uns für den Klimaschutz entschieden.“ Er habe damit ein kleines Problem, möchte sich aber nicht ganz verweigern, gab er zu verstehen. Am Ende stimmte aber auch Mittag dem vorgefassten Beschlussvorschlag zu. Besagte Suche nach einer gemeinsamen Lösung ist darin explizit genannt. Wohlgemerkt unter der Einschränkung, dass der Gemeinderat seinerseits ein oder zwei Ratsbegehren zu den Vorhaben beschließt. Ein Ratsbegehren würde laut Kern jedoch Kosten in Höhe von 10 000 bis 15 000 Euro verursachen.

Schoder erklärte sich dann in einem schriftlichen Statement an das FT zur Ablehnung des Bürgerbegehrens „Rettet die Holledau“: „Die Ablehnung unseres Bürgerbegehrens aufgrund der Formulierung der Fragestellung ist natürlich ärgerlich, aber kein Hindernis, weiterzumachen. Wir müssen jetzt erst einmal die schriftliche Stellungnahme der Gemeinde abwarten und diese prüfen lassen. Es gibt hierbei trotz einer Ablehnung durch die Gemeinde mehrere Möglichkeiten, das Thema weiter zu verfolgen.“ Und weiter: „Außerdem wollte die Gemeinde mit einem Kompromissvorschlag auf uns zukommen. Falls man hier jedoch zu keiner Einigung kommt, werden wir mit voller Kraft ein weiteres Bürgerbegehren starten, welches dann nicht mehr durch einen Anwalt der Gemeinde angezweifelt werden kann. In diesem Zusammenhang war für uns auch sehr interessant zu sehen, obwohl der Bürgermeister bei jeder Gelegenheit versucht, auf die Kosten eines Bürgerentscheides hinzuweisen, trotzdem Anwälte beauftragt, die ihn in seinem Interesse unterstützen. Eigentlich sollte die Prüfung der Zulässigkeit mit Hilfe der Kommunalaufsicht ausreichen.“

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