Wegfall der Strompreisbremse: Teuer-Wucht trifft Miesbach hart
Der vorzeitige Wegfall der bundesweiten Strompreisbremsen zum 31. Dezember 2023 statt zum 31. März 2024 trifft Miesbach besonders hart. Dies hat Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU) in der jüngsten Sitzung des Stadtrats berichtet.
Miesbach – Bekanntlich hat die Stadt 2022 an der verbindlichen Bündelausschreibung des Bayerischen Gemeindetags teilgenommen in der Hoffnung, im großen Nachfragepulk besonders günstige Stromtarife abschließen zu können. Der Schuss ging nach hinten los: Statt mit einem Schnäppchenpreis ging Miesbach mit satten 62 Cent brutto pro Kilowattstunde aus der Verlosung.
Denn die gut gemeinte Strombündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 erwies sich als Fehler: Die beauftragte Firma hat zu einem besonders teuren Zeitpunkt eingekauft. Gemeinden aus dem Landkreis, die sich ihren Stromanbieter selbst gesucht hatten, zahlen deutlich weniger als Miesbach. Absehbar war das aber nicht.
Volle Teuer-Wucht droht - Bad noch mehr in Gefahr
Das Problem jetzt: Der Abschluss gilt für drei Jahre. 2023 wurde mit der Strompreisbremse bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde der Kostendruck etwas abgefedert, aber für 2024 und 2025 droht nun die volle Teuer-Wucht. Ohne Strompreisbremse hätten sich die Kosten für Miesbach mehr als verdreifacht, mit blieben sie beim 2,5-Fachen des Vorjahres. Diese Mehrkosten belasten den extrem engen Haushalt der Kreisstadt zusätzlich. Wie sehr, dazu konnte Braunmiller keine Angaben machen. Klar ist aber: Für die geplante Sanierung des Warmfreibads 2024 ist dies eine enorme Zusatzbelastung, die am Ende das gesamte Projekt zum Scheitern bringen könnte.
Hilfe gesucht und nicht gefunden
Not macht erfinderisch. Deshalb hat Braunmiller im Sommer den Bayerischen Gemeindetag, den Bayerischen Städtetag, die Stimmkreisabgeordnete und Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) sowie die beiden Bundestagsabgeordneten Karl Bär (Grüne) und Alexander Radwan (CSU) kontaktiert und um Hilfe gebeten.
Zum einen wurde seitens der Stadt als „Maximalforderung“ die Möglichkeit eines kostenlosen Ausstiegs aus dem Stromliefervertrag zum Jahresende 2023 angefragt – eventuell über eine Sammelklage der Kommunen –, zum anderen als „Minimalforderung“ die Verlängerung der Strompreisbremse des Bundes bis 2025 erbeten. Ziel wäre gewesen, die Kosten für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs über der 40-Cent-Grenze weiter zu übernehmen.
Experte drückt Hoffnung
Laut Braunmiller waren die Antworten „leider immer unbefriedigend – es gab keine unmittelbare Lösung“. Auch habe der Fachanwalt einer anderen Kommune erklärt, dass die Chance, gegen die Vergabe erfolgreich vorzugehen, „verschwindend gering“ sei.
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ddy