Steuer-Experte Schneider - Erbschaftssteuer führt zu größerer Vermögensumverteilung als angenommen

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Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbi Erbschaftssteuer führt laut Experte Alexander Schneider zu größerer Vermögensumverteilung als weitgehend angenommen.
Dienstag, 20.02.2024, 15:42

In letzter Zeit hat sich die Diskussion um die Erbschaftssteuer verstärkt. Steuer-Experte Alexander Schneider betont, dass die offiziellen Zahlen einen kontinuierlichen Anstieg der Einnahmen für den Staat zeigen. Doch hinter den Statistiken verbirgt sich eine komplexe Realität.

Die Erbschaftssteuer ist in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich angestiegen. Innerhalb von 10 Jahren haben sich die Einnahmen mehr als verdoppelt. Dieser Trend wird sich vermutlich in den nächsten Jahren fortsetzen.

Eine inflationsbedingte Anpassung von Freibeträgen und Progressionsstufen hat die Politik seit 2009 unterlassen und auch von der aktuellen Bundesregierung ist nicht zu erwarten, dass eine solche Anpassung in der laufenden Legislaturperiode erfolgen wird.

Inflationsbedingte Anpassung der Freibeträge in den USA

Andere Länder wie z.B. die USA haben eine inflationsbedingte Anpassung der Freibeträge im Gesetz selbst verankert. Die Freibeträge werden somit jedes Jahr automatisch angepasst. Eine schleichende Steuererhöhung durch bloßes Unterlassen des Staates wird damit in den USA gerade in Zeiten hoher Inflation verhindert. Anders ist die Lage in Deutschland. Zunehmend sind dort auch kleine Nachlassvermögen von der Schenkung- und Erbschaftssteuer betroffen.

Über den Experten Alexander Schneider

Alexander Schneider ist Professor für Steuerlehre an der FOM Hochschule für Ökonomie & Management und Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG in München. Der promovierte Jurist ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Nicht beachtet wird häufig in der breiten Bevölkerung, dass die Umverteilung von Vermögen durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer bereits sehr hoch ist. Die allgemeine Statistik über die eingenommene Steuer ist aber für die Beurteilung der tatsächlichen Umverteilung nur eingeschränkt aussagefähig.

Stiftung statt Steuer, so einfach geht es

Denn: Im großen Stil werden Vermögen wohlhabender Personen in gemeinnützige Stiftungen eingebracht, die auch den Zweck verfolgen, keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zu bezahlen. Rund 2/3 der Stiftungen werden ausschließlich von natürlichen Personen gegründet. Solche gemeinnützigen Stiftungen können zu Lebzeiten oder auch in Testamenten errichtet werden.

Statt den Staat an dem geerbten Vermögen partizipieren zu lassen, wird das Vermögen vollumfänglich einer eigens gegründeten karitativen oder mildtätigen Stiftung zugewendet. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl gemeinnützige Stiftungen mehr als verdoppelt. Dem Staat verbleibt in diesem Fall keine Steuer. Das gesamte Vermögen wird der Allgemeinheit zugänglich gemacht und den Erben entzogen. Der Staat profitiert von der Stiftung mittelbar, weil die Stiftungen ihm eigene Aufgaben abnehmen.

Ferner gibt es viele Menschen, meist alleinstehende Personen ohne Kinder, die vorhandene gemeinnützige Einrichtungen als Erben einsetzen. Sie wollen ihr Vermögen meist ungeschmälert erhalten und sehen ihr Vermögen in gemeinnützigen Einrichtungen besser angesiedelt. Eine Erbschaftssteuer entsteht dann nicht.

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Nicht nur der Erblasser, sondern auch Erben haben die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer rückwirkend durch Zuwendung des geerbten Vermögens an mildtätige oder karitative Einrichtungen zu vermeiden. Dies setzt voraus, dass nach dem Tod des Erblassers die Erben das geerbte Vermögen innerhalb von 24 Monaten gemeinnützigen Einrichtungen zukommen lassen.

Diese Möglichkeit wird in der Praxis häufig auch dann gewählt, wenn sich der Wert des geerbten Vermögens nach dem Tode gemindert hat (z.B. Kurseinbruch von Aktien). Hier würde für die Besteuerung der ursprünglich hohe Wert berücksichtigt werden, obgleich der eigentliche Vermögensvorteil viel geringer ist. Zur Vermeidung dieser dann im Verhältnis zum Vermögen hohen Steuer wird das Vermögen an die karitative Einrichtung weitergegeben und die Erbschaftssteuer vermieden.

Vermächtnis zugunsten einer sozialen Einrichtung

Häufig findet sich in Testamenten neben der Erbeinsetzung von Kindern oder Ehegatten auch ein Vermächtnis zugunsten einer sozialen Einrichtung. Ein solches Vermächtnis mindert als Verbindlichkeit die Erbschaftssteuer der Erben. Tatsächlich wird das vorhandene Nachlassvermögen für die Erben jedoch durch das Vermächtnis geschmälert.

Die dargestellten Fälle zeigen, dass gewaltige Vermögensumverteilungen durch Erbschaften erfolgen, ohne dass dies aus einer Statistik über die vereinnahmte Erbschaftssteuer zu erkennen ist. Will man die Statistik über die Erbschaftssteuer (bewusst oder unbewusst) falsch interpretieren, wären alle beschriebenen Beispielsfälle Steuerumgehungsgestaltungen.

Befürworter und Gegner der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Von Teilen der Bevölkerung wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer als notwendiges Korrektiv der Vermögensschere zwischen vermögenden und weniger vermögenden Menschen angesehen. In anderen Teilen der Bevölkerung wird die Schenkungs und Erbschaftssteuer als ungerecht empfunden, weil diese zu einem Entzug der Substanz eines bereits versteuernden Vermögens führt.

Ungeachtet welcher Auffassung man sich anschließen will, die Vermögensumverteilung durch die Erbschaftssteuer ist weit höher als die tatsächlich gezahlte Erbschaftssteuer dies vermuten lässt.

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Dieser Text stammt von einem Expert aus dem FOCUS online EXPERTS Circle. Unsere Experts verfügen über hohes Fachwissen in ihrem Themenbereich und sind nicht Teil der Redaktion. Mehr erfahren.