Parkscheibe einfach nachdrehen? Das kann für Autofahrer teuer werden

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Wer seine Parkuhr nachträglich nach vorne dreht, bricht das Gesetz. Das Bußgeld orientiert sich an der Dauer der verschobenen Zeit. Mit einem Trick lässt sich eine Strafe entgehen.

Kassel – Die Parkscheibe gibt beim Parken Auskunft über die Ankunftszeit eines Fahrzeuges. Dabei hängt es jedoch vom Autofahrer ab, ob die Parkscheibe richtig eingestellt wird. Dabei lauern viele Fallstricke, so musste eine Frau beispielsweise Strafe zahlen, weil ihre Parkscheibe die falsche Farbe hatte. Bußgelder droht auch jenen Autofahrern, die ihre Scheibe im Nachhinein nach hinten drehen.

Parkuhr richtig einstellen: Autofahrer müssen Ankunftszeit auf nächste halbe Stunde runden

Der ADAC informiert in einer Mitteilung über den richtigen Umgang mit Parkscheiben. Grundsätzlich müssen Autofahrer die Zeit nach Ankunft auf die nächste halbe Stunde runden. Parkt der Fahrer sein Auto beispielsweise um 16.01 Uhr, ist auf der Parkscheibe als Ankunftszeit 16.30 Uhr einzustellen.

Parkuhr nachträglich vordrehen – diese Bußgelder drohen.
Wer seine Parkuhr nachträglich nach vorne dreht, riskiert Bußgelder, die sich an der Dauer des Verstoßes orientieren. © Oliver Berg/dpa

In diesem Fall werden den Parkenden quasi Minuten geschenkt. Wird die falsche Ankunftszeit eingestellt, droht ein Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro. Zudem muss die Parkscheibe so im Auto liegen, dass sie von außen gut zu erkennen ist.

Parkscheibe nachträglich vordrehen verboten – diese Bußgelder drohen

Sich selbst Minuten zu schenken, ist hingegen nicht erlaubt. Damit ist gemeint, die Parkuhr nachträglich nach vorne zu drehen. Die bloße Präsenz am Auto reicht nicht aus, um die Ankunftszeit zu erneuern. Laut bußgeldkatalog.de drohen folgende Bußgelder beim nachträglichen Vordrehen der Parkscheibe:

  • 20 Euro bis zu 30 Minuten
  • 25 Euro bei mehr als 30 Minuten
  • 30 Euro bei mehr als einer Stunde
  • 35 Euro bei mehr als zwei Stunden
  • 40 Euro bei mehr als drei Stunden

Mit diesem Trick lässt sich die Parkuhr nachträglich verlängern

Wer sich den Aufwand machen möchte, kann jedoch die Höchstparkzeit eines Parkplatzes unter Umständen in die Länge ziehen. Während ein bloßes nachträgliches Vordrehen der Parkscheibe verboten ist, können Autofahrer laut ADAC: „Mit Ihrem Auto einmal um den Block fahren. Ist der Platz dann noch frei, gehört er Ihnen“.

Für Parkscheiben gelten in Deutschland geregelte Vorschriften. Eine Parkscheibe muss immer in den Farben blau und weiß sein. Die Größe ist auf 11 Mal 15 Zentimeter festgeschrieben. Wenn die Parkscheibe nicht den Regeln entsprechen, droht eine Strafe in Höhe von 20 Euro.

Diese Voraussetzungen gelten für elektronische Parkscheiben

Auch elektronische Parkscheiben sind erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie sich beim Parken automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen. Zudem darf der Zeitpunkt des Abstellens nachträglich nicht veränderbar sein. Auf der Vorderseite muss das Verkehrszeichen 314 abgebildet sein und über dem Display muss das Wort „Ankunftszeit“ stehen.

Doch nicht nur der richtige Umgang mit der Parkscheibe ist entscheidend, sondern auch ordnungsgemäßes Parken. Erst zuletzt erhitzen Gehweg-Parker die Gemüter. Auf Reddit beschwerte sich sogar ein Nutzer über ein Auto, das einer Straßenbahn den Weg blockierte.

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