Schluss mit Gratis-Feuerwehr: Diese Einsätze kosten künftig Geld

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Wenn‘s brennt, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten für die Feuerwehr. Einsätze, die vermeidbar wären oder auf Mutwilligkeit zurückgehen, müssen jedoch bezahlt werden. © Sabine Hermsdorf

Nicht immer ist der Einsatz der Feuerwehr gratis: Der Wolfratshauser Stadtrat hat jetzt die Gebühren für einzelne Hilfeleistungen genau festgelegt.

Wolfratshausen – Wenn gerettet wird, kostet das Geld. Für die Auslagen der Feuerwehr zahlt das normalerweise die öffentliche Hand. Bei manchen Alarmierungen ist das anders. Für „Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören“ gelten jetzt neue Regeln. Die Stadt Wolfratshausen hat sich in der jüngsten Stadtratssitzung für neue Gebühren entschieden. In einer neuen Verordnung ist detailliert aufgelistet, was wie viel kostet.

Bisher wurden Pauschalsätze abgerechnet

Bisher wurden nur Pauschalsätze abgerechnet. Da ging es etwa um Fahrtkosten je Kilometer oder Fahrzeuge pro Stunde. Das hat sich nun geändert. In der neuen Verordnung – Achtung, Unwort: der Feuerwehrinanspruchnahme-Gebührensatzung – werden unterschiedliche Kosten je Fahrzeugtyp eingerechnet. Sehr günstig im Vergleich ist der Einsatz des 15 Jahre alten Mannschaftstransportwagens vom Hatzplatz-Gerätehaus. 1,60 Euro kostet der Kilometer. Im Vergleich ein Luxus-Einsatz wäre die Ausfahrt des Tanklöschfahrzeugs TLF 8 der Wolfratshauser Wehr. Jeder Kilometer des 25 Jahre alten Wagens kostet 22,84 Euro. Auch für Arbeitsstunden mit Material wird genau berechnet: Eine Stunde Einsatzzeit der Schmutzpumpe der Wolfratshauser Wehr kostet genau wie eine Stunde Behandlung mit dem Mehrzwecksauger der Weidacher Wehr 16,70 Euro. Die Feuerwehrinanspruchnahmegebührensatzung regelt auch, dass pro Stunde je „ehrenamtlichem Feuerwehrdienstleistenden“ 28 Euro bezahlt wird. Diese Zahlung ist für den Verdienstausfall zu berappen.

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Wegen des Ausrückens der Freiwilligen Feuerwehren Wolfratshausen und Weidach „nach einer missbräuchlichen Alarmierung“ –was darunter verstanden wird kann man im Artikel 28, Absatz 2, Ziffer 5 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes nachlesen – wird für einen Fehlalarm unterschiedlich abgerechnet. Eine kaputte Brandmeldeanlage kostet den Verursacher im Alarmfall 250 Euro. Ein mutwilliger Fehlalarm wird mit 500 Euro in Rechnung gestellt.

Großen Diskussionsbedarf zu dem neunseitigen Entwurf gab es in der Sitzung nicht. Die Stadträte gaben der neuen Satzung mit 24:0 Stimmen ihren Segen. dst

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