Stadt kann Stromspeicher-Anlage auf freiem Feld nicht verhindern
Für „städtebaulich ungeeignet“ befand Weilheims Bauausschuss den Standort auf freiem Feld, auf dem ein Investor eine Batteriespeicheranlage errichten will. Doch das Landratsamt machte jetzt eine klare Ansage.
Im Rathaus der Stadt Weilheim sind bereits mehrere Anfragen für die Errichtung von Batteriespeicheranlagen auf Weilheimer Flur eingegangen. Denn im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien wie Photovoltaik ist der Bedarf dafür groß. Dessen ist sich auch der Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates bewusst, wie sich vor fünf Monaten bei der Diskussion über eine erste solche Anfrage zeigte. Dennoch wurde das Vorhaben der Gräfelfinger Firma enerpeak GmbH für eine landwirtschaftliche Fläche nördlich des Stadtwerke-Geländes damals mehrheitlich abgelehnt (wir berichteten). Dieser Standort sei zu wertvoll und „zu weit draußen“, so die Begründung.
Entscheidung über Batteriespeicher in nicht-öffentlicher Sitzung
Wie jetzt bekannt wurde, hat sich der Weilheimer Bauausschuss im Dezember 2024 dann aufgrund weiterer einschlägiger Anfragen erneut mit dem Thema Batteriespeicheranlagen befasst – diesmal in nicht-öffentlicher Sitzung. Man habe erst intern abklären wollen, „wie sich die Stadtratsmitglieder allgemein zum Thema Batteriespeicher positionieren“, erklärt das Stadtbauamt dazu auf Nachfrage unserer Zeitung. Zugleich wurde in dieser Sitzung eine Anfrage der in Kempten ansässigen Green Energy GmbH zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage mit Übergabestation auf einem Feld nordöstlich des bestehenden Umspannwerkes an der Deutenhausener Straße abgelehnt. Dieser Standort sei „städtebaulich ungeeignet“, so der einstimmige Befund.
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Klare Ansage des Landratsamtes Weilheim-Schongau
Der Betreiber wandte sich daraufhin mit der Bitte um baurechtliche Beurteilung an das Landratsamt Weilheim-Schongau. Und dieses habe der Stadt Weilheim nun mitgeteilt, dass die gewünschte Anlage am geplanten Standort gemäß der jüngst geänderten Bayerischer Bauordnung privilegiert und somit verfahrensfrei zulässig sei, berichtete die Stadtverwaltung am Dienstag (11. Februar) im Bauausschuss. Eine solche Anlage könne „überall gebaut werden“, erläuterte Manfred Stork, Leiter der städtischen Bauverwaltung, „das will der Gesetzgeber so“. Das Stadtbauamt geht nun davon aus, „dass diese Anlage über kurz oder lang an diesem Standort kommen wird“.
Laut Anfrage handle es sich dabei um sechs Batteriecontainer und drei Wechselrichter mit Transformatoren sowie eine „kompakte, nicht begehbare Übergabestation“. Die Höhe der Anlage wird mit knapp drei Metern angegeben.