„Ignoriert alle berechtigten Zweifel“ an der Trans-Ideologie – CSU-Abgeordnete kritisiert Gesetz der Ampel scharf
Ein Schreiben der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz, das unserer Redaktion exklusiv vorliegt, sorgt für harsche Kritik aus der CSU. Die Ampel ignoriere Gefahren für Kinder.
Berlin – In der Debatte um das geplante Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) für trans Menschen kritisiert die Union die Ampel-Koalition scharf. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Susanne Hierl wirft der Bundesregierung und ihrem Queer-Beauftragten Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) vor, „alle berechtigten Zweifel“ an der „Trans-Ideologie“ zu ignorieren. In einem Schreiben der Bundesregierung, das IPPEN.MEDIA exklusiv vorliegt, ignoriere die Ampel Gefahren für Minderjährige bei der Geschlechtsanpassung.
„Trans-Ideologie“ als Gefahr für Kinder und Jugendliche?
Anlass für die Vorwürfe sind Schreiben des Queer-Beauftragen der Bundesregierung sowie aus dem Bundesministerium für Gesundheit, in denen sie auf Fragen von CSU-Politikerin Hierl zum von der Ampel geplanten Selbstbestimmungsgesetz eingehen. Mit dem Gesetz will es die Regierung trans Menschen, also Personen, die sich ihrem Geschlechtseintrag nicht zugehörig fühlen, unter anderem erleichtern, diesen Eintrag sowie ihren Vornamen beim Standesamt zu ändern. Bisher sind dafür noch ein psychologisches Gutachten sowie eine gerichtliche Entscheidung nötig.
Hierl, die im Rechtsausschuss des Bundestags sitzt und sich bereits länger mit dem Gesetzesvorhaben beschäftigt, befürchtet im Selbstbestimmungsgesetz Gefahren für Kinder und Jugendliche. Zwar sieht das Gesetz explizit keine Erleichterungen für medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsanpassung vor. Hierl aber argumentiert, dass eine Änderung des Geschlechts auf dem Papier häufig nur der erste Schritt sei und die Bundesregierung das bewusst nicht berücksichtige. „Sie ignoriert, dass die rechtliche Transition bei Kindern und Jugendlichen meist in medizinische Maßnahmen wie die Gabe von gegengeschlechtlichen Hormonen mündet“, sagt die Christsoziale gegenüber unserer Redaktion.
Union klar gegen das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel
Anlass zur Sorge bereiten Hierl Fälle aus Großbritannien. 2022 wurde die größte britische Genderklinik Tavistock für Geschlechtsumwandlungen von den Behörden geschlossen, weil dort Minderjährigen offenbar ohne ausreichende Beratung medikamentöse Pubertätsblocker verschrieben und Geschlechtsorgane wegoperiert wurden. Auch die den Eingriffen zugrundeliegende Behandlungsmethode, genannt „Dutch Protocols“, wird von einigen Forscherinnen und Forschern als zunehmend unplausibel gewertet.
Diese Bedenken trug die CSU-Bundestagsabgeordnete an die Regierung heran und fragte, welche Schlüsse sie daraus zieht. „Die Bundesregierung beurteilt derlei Vorgänge im Ausland nicht“, heißt es in der schriftlichen Antwort des Queer-Beauftragten Lehmann vom 7. Februar. Der CSU-Politikerin reicht das nicht. Sie spricht von abschreckenden Beispielen, die zeigen, „welchen Gefahren Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, wenn Regierungen blind für die Probleme der Trans-Ideologie sind.“ Hierl zufolge ignoriert Lehmann „alle berechtigten Zweifel und vertritt stur seine Ideologie.“ Die Fränkische Politikerin ist klar gegen das Gesetz, das vom Kabinett bereits verabschiedet wurde und das derzeit beim Deutschen Bundestag liegt. „Wenn das Selbstbestimmungsgesetz durchkommt, sind Vorfälle wie in London auch in Deutschland zu befürchten.“
Das Selbstbestimmungsgesetz betrifft Geschlechtsanpassungen nicht
Derartige Vorwürfe aus Unionskreisen gibt es schon länger, die Regierung betont dabei regelmäßig, medikamentöse oder operative Eingriffe mit dem Selbstbestimmungsgesetz nicht zu erleichtern. Das SBGG soll das seit 1980 geltende und in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ersetzen. Bereits Ende Januar hieß es von der Bundesregierung, dass sie freiwillige Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche mit dem Wunsch, ihre Geschlechtsidentität zu ändern, ausbauen will. „Diese Angebote werden bei Freiwilligkeit auch als hilfreich und unterstützend bewertet; bei Pflichtberatungen besteht dagegen die Gefahr, dass sie ohne innere Beteiligung absolviert werden“, heißt es von der Bundesregierung. Außerdem ist im Gesetzentwurf für Minderjährige die Zustimmung der Eltern sowie eine verpflichtende dreimonatige Bedenkzeit für den formalen Schritt vorgesehen.