Wenn Hundegebell die Ruhezeiten stört: Das können Nachbarn unternehmen

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Wenn ein Nachbarshund in den Ruhezeiten ständig bellt, kann man sich bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beschweren. Das passiert aber selten, wie eine Umfrage ergab. © IMAGO/imageBROKER/Maximilian Buzun

In jeder Stadt und Gemeinde gibt es festgelegte Ruhezeiten, in denen bestimmte Geräuschpegel nicht überschritten werden dürfen. Aber was, wenn in diesen Zeiten der Hund des Nachbarn nicht aufhört zu bellen?

Landkreis – Mittagszeit auf der Terrasse: Die Sonne scheint, das Essen schmeckt und kein Rasenmäher stört die Ruhe. Wäre da nicht ein Hund in der Nachbarschaft, der bellt und nicht wieder aufhört – so, wie das in den vergangenen Wochen in Huglfing vor allem in den Nachtstunden offenbar immer wieder vorgekommen ist. Im aktuellen Amtsblatt der Gemeinde schreibt Bürgermeister Markus Huber, dass man doch bitte in den gesetzlichen Ruhezeiten Rücksicht nehmen solle. „Gelegentliches Bellen ist natürlich, doch dauerhaftes oder häufiges Bellen kann die Nachbarschaft erheblich stören“, schreibt Huber und appelliert an das gute Miteinander im Ort.

Dauerhaftes Hundegebell: Was kann man als Anwohner unternehmen?

Kann man als Anwohner etwas dagegen unternehmen? Nicht so ohne weiteres, meint Karin Groß von der Stadt Weilheim, denn: „Es gibt keine Ruhezeiten-Regelungen für Hunde, lediglich eine Rechtsprechung.“

Wer zu dieser Rechtsprechung ein bisschen im Internet recherchiert, findet schnell eine Vielzahl an Urteilen zum Thema. Denn Hundegebell kann durchaus als Ruhestörung gewertet werden. Unter anderem hat das Oberlandesgericht Köln schon 1993 geurteilt, dass ein Hundehalter sein Tier so zu halten hat, dass Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Grundstück des Nachbarn zu bestimmten Ruhezeiten nicht zu hören sind. Auch minutenlanges Dauerbellen müssen Nachbarn nicht hinnehmen, sondern können gerichtlich dagegen vorgehen. Um einen Nachweis zu haben, ist es nützlich, sich die Zeiten, in denen Fifi bellt, zu notieren.

Beschwerden gegen Hundegebell gibt's nur selten

In Weilheim beinhaltet die städtische Lärmschutzverordnung laut Groß keine expliziten Regelungen zu Hundegebell, sondern enthalte nur Vorgaben für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten. „Gelegentliches Hundegebell am Tage ist hinzunehmen.“ Beschwerden gebe es in Weilheim zwar vereinzelt, aber trotzdem „sehr selten“. Vorgehen könne die Stadt gegen diese Form der „Lärmbelästigung“ nicht. Das wäre in einem konkreten Fall immer Aufgabe des Landratsamtes, das den Einzelfall dann aufgrund von Immissionsschutzvorschriften zivilrechtlich klären müsste.

In der Stadt Schongau kam es bisher noch gar nicht zu Beschwerden von Bürgern, die sich von Hundegebell während der Ruhezeiten gestört gefühlt haben. „Bisher liegen der Stadt keine Beschwerden vor“, sagt Rathaus-Geschäftsleiterin Bettina Schade. In Schongau finden sich jedoch in der geltenden Ruhestörungs-Verordnung, in der die Mittags- und Nachtruhezeiten geregelt sind, klare Verhaltensregeln für Hundebesitzer. Laut der Verordnung, die der Heimatzeitung vorliegt, sind „Haustiere so zu halten, dass andere Personen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch den von diesen Tieren erzeugten Lärm beeinträchtigt werden“.

Bei Ruhestörung droht Geldbuße bis 2500 Euro

Zum Schutz vor unnötigen Störungen müssen Haustiere in Schongau während der Ruhezeiten so in geschlossenen Räumen gehalten oder beaufsichtigt werden, „dass keine Beeinträchtigung entstehen kann“. Bei Verstoß droht eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro. Die Stadt hätte also im Falle tierischer Ruhestörung durchaus eine Handhabe. „Allerdings ist das Problem in der Praxis eher die Beweisbarkeit und dann eine Abwägungsfrage, was Gerichte noch als zumutbar ansehen oder nicht“, so Schade.

Wie schon in den anderen beiden Städten sind auch in Penzberg Beschwerden wegen ruhestörendem Hundegebell eher selten, sagt Joachim Bodendieck. Was aber nicht bedeute, dass es kein lautes und häufiges Hundegebell gebe.

Notfalls gibt's einen Hausbesuch

Wie der Ordnungsamtsleiter sagt, werde in den seltenen Beschwerde-Fällen zunächst das Gespräch mit dem Hundebesitzer gesucht. Sollte das nichts bringen, werde das Veterinäramt eingeschaltet, das dann prüfen müsse, ob das Tier überhaupt artgerecht gehalten wird. Um sicher zu gehen, dass der Hund nicht aus der Not heraus dauernd bellt, werde auch ein Hausbesuch durchgeführt. In derartigen Fällen gehe es aber in erster Linie darum, das Tierwohl sicherzustellen. Das Störgefühl des Nachbarn sei dann lediglich der Auslöser. In der Verordnung über die Ruhezeiten für Penzberg findet sich kein Passus über Haustiere.

Und auch in der Nachbargemeinde Iffeldorf gibt es laut Bürgermeister Hans Lang keine Regelungen zu Hundegebell während der Ruhezeiten. Und sollten Hunde doch mal bellen und den Mittagsschlaf stören, scheint sich an den Osterseen keiner daran zu stören. Denn diesbezügliche Beschwerden gab es bisher laut Lang „Null“.

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