Holzkirchen steht Windrädern bei Fichtholz aufgeschlossen gegenüber

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Otterfing hat bereits ein Windrad im Hofoldinger Forst stehen (Archivbild). Der Bauausschuss im benachbarten Holzkirchen könnte sich das auch im Fichtholz vorstellen – nicht jedoch im Bereich von Hackensee und Kirchsee. © Thomas Plettenberg

Welche Flächen sollen in Holzkirchen bevorzugt für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stehen? Damit hat sich jetzt der Bauausschuss des Gemeinderats befasst. Er goutiert nur eines von zwei vorgesehenen Vorranggebieten.

Holzkirchen – Um die Energieversorgung zukunftssicher zu machen, setzen Bund und Länder auch auf Strom aus Windkraft. Bis 2032 sollen bayernweit 1,8 Prozent der Fläche als mögliche Standorte für Windräder ausgewiesen werden, beziehungsweise 1,1 Prozent für jede Planungsregion bis 2027. So ist es in einem Themenblatt zum Windenergiesteuerungskonzept des bayerischen Wirtschaftsministeriums nachzulesen.

Vor diesem Hintergrund hat der Planungsverband Region Oberland auch im Kreis Miesbach Vorranggebiete festgelegt, auf die die Gemeinden als Träger öffentlicher Belange jedoch Einfluss nehmen können. Nachdem sich bereits alle betroffenen Kommunen im Landkreis dazu geäußert haben, bezieht jetzt auch Holzkirchen Stellung. Die Beteiligungsfrist ist zwar abgelaufen, Holzkirchen hatte aber eine Verlängerung beantragt.

Entwurf Vorranggebiete Windkraft bei Holzkirchen
Negative Folgen für den Biotopschutz hätte der Bau von Windrädern im Gebiet WE 58 im Südwesten. Dagegen ist Holzkirchen mit Windkraft im Gebiet WE 64 einverstanden. Die nicht auf Gemeindegebiet liegende Fläche WE 60 könnte Folgen für Roggersdorf haben, so wie WE 66 (nicht auf der Karte) für Fellach. © MM/Planungsverband Region Oberland

Zwei Flächen teilweise auf Holzkirchner Flur

Zwei der vom Planungsverband vorgesehenen Vorrangflächen liegen teilweise auf Holzkirchner Flur: Die knapp 524 Hektar große Fläche WE 58 im Südwesten des Gemeindegebiets zwischen Kleinhartpenning und Babenberg liegt westlich vom Hackensee und reicht in die Gemeinden Dietramszell und Sachsenkam hinein. Außerdem die Fläche WE 64 bei Fichtholz nahe der A8 im Nordosten des Gemeindegebiets. Diese nur 40 Hektar große Fläche reicht nach Valley hinein.

Biotopschutz

Mit Blick auf das Gebiet WE 58 hat die Gemeinde Bedenken aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes. Wie ein Mitarbeiter der Verwaltung ausführte, liegen in dem Gebiet zwei eingetragene Biotope. Zudem das Naturdenkmal Stubenbacher Moor sowie das Baudenkmal Pelletsmühl. Der Rotmilan brüte dort. Nicht zuletzt aufgrund der Jungmoränenlandschaft mit ihren Höhenunterschieden würde eine Erschließung erhebliche Eingriffe in die Natur zur Folge und negative Auswirkungen auf den Biotopverbund Kirchsee, Hackensee und Teufelsgraben haben. Um diese bedeutsamen Feuchtgebiete zu erhalten, könne einer Ausweisung als Vorranggebiet nicht zugestimmt werden. Der Bauausschuss folgte der Argumentation der Verwaltung.

Anders verhält es sich mit dem Vorranggebiet WE 64, das zur Hälfte auf Valleyer Flur liegt. Eine Erschließung, etwa über die A 8 sei unkompliziert, eine Anlage unschädlich, urteilt die Verwaltung, und der Bauausschuss folgte mehrheitlich. Abgesehen von Martin Taubenberger (FWG) und seinem Fraktionskollegen Hubert Müller. „Valley hat uns unterstützt, als es um die Erdgasbohrung ging“, mahnte Taubenberger. Müller ergänzte, dass Valley mit dem großen WE 66 ohnehin schon viel Fläche zur Verfügung stelle.

Schmid dagegen erklärte, dass ihn die ablehnende Haltung gegenüber dem Gebiet WE 64 durch Valley überrascht habe. „Es wird keinen Keil zwischen mich und Bernhard Schäfer treiben, wenn wir uns anders entscheiden“, so der Rathauschef.

„Fleißaufgabe“

Gewissermaßen als „Fleißaufgabe“, wie Schmid es nannte, befasste sich die Verwaltung auch mit den Flächen WE 60 und WE 66, die zwar nicht auf Gemeindegebiet liegen, aber die Lebensqualität der Bewohner von Roggersdorf und Fellach berühren könnten. Künftige Windräder könnten rotierende Schatten werfen. Laut Bayerischem Landesamt für Umwelt wird bei der Genehmigung einer Windkraftanlage der Schattenwurf überprüft. Führt der Betrieb einer Anlage zu einem bewegten Schattenwurf in einem Wohngebiet von mehr als 30 Minuten pro Tag und mehr als 30 Stunden pro Jahr, wird die Anlage mit einer Abschaltautomatik ausgestattet. Vor dem Hintergrund verständigte sich der Ausschuss darauf, den Planungsverband um Beachtung der richtigen Positionierung der Windräder in den beiden Gebieten zu bitten. „Es geht uns darum, dass Windräder gebaut werden, die sich dann auch drehen dürfen“, so Schmid.

Privilegierung

Wie Schmid erklärte, müsse der Planungsverband die Einwände der Kommunen nicht berücksichtigen. Er könne diese im Abwägungsprozess auch nur zur Kenntnis nehmen. Dennoch sei es wichtig, aktiv an der Ausweisung von Vorranggebieten mitzuwirken, sonst seien Windkraftanlagen da möglich, wo man sie gerade nicht haben wolle. Tatsächlich weist das Bayerische Wirtschaftsministerium darauf hin, dass Windenergieanlagen nach Paragraph 35 Absatz 1 Nr. 5 des Baugesetzbuchs privilegiert sind. Sofern das regionale Teilflächenziel nicht erreicht wird, könnten sie demnach ab 2027 auch außerhalb ausgewiesener Flächen im Außenbereich errichtet werden.

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