Studie offenbart - Friseure schneiden Haare aus purer Eifersucht zu kurz
Viele Menschen kennen die Situation: Man sitzt beim Friseur und am Ende sind die Haare viel kürzer als gewünscht. Eine neue Studie hat dafür eine überraschende Erklärung. "Bild.de" berichtet von Ergebnissen, die zeigen, dass Eifersucht eine entscheidende Rolle spielen könnte.
Unterbewusste Sabotage sexueller Konkurrentinnen
Laut "Bild" haben Forscher in zwei Studien insgesamt 450 Frauen befragt. Diese sollten entscheiden, wie viel sie hypothetischen Kundinnen Haare abschneiden würden. Die Attraktivität der Kundinnen und der Zustand ihrer Haare wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Frauen bewerteten sich zudem selbst hinsichtlich ihrer Attraktivität und ihres Konkurrenzverhaltens.
Das Ergebnis laut "Bild": Je eifersüchtiger oder wettbewerbsorientierter sich die Frauen selbst einschätzten, desto mehr Haare wollten sie den Kundinnen abschneiden – auch wenn diese ausdrücklich nur wenig Haarverlust wünschten. "Je eifersüchtiger oder wettbewerbsorientierter sich die Friseurinnen selbst einstuften, desto mehr Haar wollten sie Kundinnen abschneiden", heißt es in der Studie.
Die Forscher vermuten, dass unterbewusste Sabotage sexueller Konkurrentinnen hinter diesem Verhalten steckt. Dies geschieht, obwohl in der Situation keine potenziellen Partner anwesend sind.
Berlin: Friseurmeisterin bedient in ihrem Salon nur Frauen
Friseurmeisterin Daniela M. aus Berlin-Neukölln hat entschieden, in ihrem Salon nur noch Frauen zu bedienen. Grund für diesen Schritt seien sexistische, rassistische und homophobe Bemerkungen von männlichen Kunden.
Daniela M. sagte im Interview mit dem RBB: "Die härtesten Bemerkungen waren, dass wir Frauen doch alle lesbisch werden sollen oder die Flüchtlinge auf dem Weg hierher am besten ertrinken sollen." Besonders am "Man Hair Day", einem speziellen Tag für männliche Kunden, habe sie sich unsicher gefühlt.
Die Berliner Antidiskriminierungsbeauftragte Monika Flores sieht in dem Verbot männlicher Kunden keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass neun Prozent aller Beschäftigten in den letzten drei Jahren am Arbeitsplatz sexuell belästigt wurden. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, umfassende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Beschwerdestellen einzurichten.