Auch die neue Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung änderte nichts an der Skepsis vieler Lenggrieser Räte gegenüber einer Spielplatzsatzung. Mit knapper Mehrheit entschieden sie sich dagegen.
Lenggries – Nun ist es final entschieden: Nachdem in der Augustsitzung des Lenggrieser Gemeinderates sowohl die Abstimmungen zur Spielplatzsatzung als zu möglichen Ablösesummen mit einem Patt endeten (wir berichteten), kam das Thema in der jüngsten Sitzung Mitte September nochmals aufs Tapet. Diesmal votierten zwölf Gemeinderäte gegen eine Verpflichtung für Bauherren, ab einer bestimmten Zahl von Wohneinheiten einen Spielplatz anzulegen zu müssen.
Lenggries kippt die Spielplatzpflicht für neue Bauvorhaben in der Gemeinde
Dabei hatte sich Ronny Bousseljot außerordentlich viel Mühe gemacht. Der Bauamtsleiter erörterte ausführlich verschiedene Berechnungsmodelle für Ablösesummen. So soll sich im Fall, dass ein Bauherr, der keinen Spielplatz anlegt, freikaufen können. Aber zu welchem Preis?
Bousseljot zog Städte wie München und Augsburg zu Rate, orientierte sich an Bad Tölz und Aichach, einer ähnlich großen Gemeinde wie Lenggries nordöstlich von Augsburg mit rund 11.000 Einwohnern. Aber das alles half nichts. „Meine Einstellung hat sich nicht geändert“, sagte Stefan Klaffenbacher (FWG).
Lenggries hat keinen Bedarf an einer Spielplatzsatzung
Als dörflich geprägte Gemeinde habe Lenggries keinen Bedarf an einer Spielplatzsatzung, „weil wir nicht in einer Größenordnung bauen, wo ein Spielplatz gefordert wird“, so der Bürgermeister. Rechne er zudem die Ablösesumme auf die einzelnen Wohneinheiten um, sei mit einem Euro pro Quadratmeter und Monat an Miete zusätzlich zu kalkulieren.
Sein Stellvertreter sah das anders: „Was wir haben, haben wir“, so Franz Schöttl (CSU). Sollte es doch einmal ein solches Bauvorhaben geben, hätte die Gemeinde was in der Hand. „Anderenfalls können wir nichts einfordern.“ – Für Klaffenbacher ein „überschaubares Risiko“.
Ihm stimmte Fraktionskollege Andreas Wohlmuth zu. Er setze mehr auf die Eigenverantwortung der Bauherren. „Ohne Vertrauen geht es nicht.“ Auch Peter Gascha (FWG) sah den Fall ähnlich: Lenggries sei nicht mit München vergleichbar. Zudem „wollen wir bezahlbaren Wohnraum, der sich meiner Meinung nach durch solche Auflagen nur verteuern kann“, so der Gemeinderat.
„Für ein Kind, das in einer Wohnanlage aufwächst, ist ein Spielplatz ein absolutes Plus“
Roman Haehl (Unabh. Fraktion) votierte für die Satzung, „auch wenn sie unter Umständen zwei Jahre lang in der Schublade liegt“. Die Gemeinde solle „was für die Kinder machen“. Ginge es um die Frage nach der Beschneidung von Eigentumsrechten, sei in diesem Fall Geld gut angelegt. „Für ein Kind, das in einer Wohnanlage aufwächst, ist ein Spielplatz ein absolutes Plus.“
Auch Josef Wasensteiner (CSU) schloss sich der Meinung Schöttls und Haehls an. Es gehe nicht um die „normalen Häuslebauer“ oder Betreiber von Ferienwohnungen, sondern Investoren, die größere Anlagen planten. „Wenn wir´s brauchen, können wir die Satzung hernehmen“, so Wasensteiner. Und ginge es hier bei Klaffenbachers Argument der Eigenverantwortung um Entbürokratisierung, dürfe es auch keine Regelungen zu Abstandsflächen, Gauben oder Stellplätzen geben, fand Daniela Werner (Unabh. Fraktion). „Das finde ich scheinheilig“.
Klaffenbacher: „Aber das habe ich bei jeden Bauantrag“, stemmte sich der Rathauschef wiederholt gegen eine Spielplatzsatzung und ließ abstimmen. Mit einer knappen Mehrheit von zwölf zu zehn lehnte der Lenggrieser Gemeinderat den Erlass einer Vorschrift ab.
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