Öffentlich-rechtlicher Rundfunk im Umbruch: 16 Sender könnten abgeschaltet werden

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ARD und ZDF müssen sich bis 2027 drastisch umstrukturieren. 16 Sender stehen auf der Kippe. Welche Programme bleiben, ist noch unklar.

Berlin – Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen vor einschneidenden Veränderungen: Laut dem neuen Reformstaatsvertrag, der am 1. Dezember 2025 in Kraft treten soll, müssen „mindestens 16 terrestrisch ausgestrahlte Sender bis zum 1. Januar 2027 reduziert“ werden. Dies bestätigte die ARD in einer offiziellen Mitteilung.

Die Reduzierung soll entweder durch komplette Streichungen oder durch gezielte Kooperationen erfolgen, so die Vorgaben der Politik. Klar ist bereits jetzt, dass dadurch Programmangebote wegfallen werden, was sowohl Hörerinnen und Hörer als auch Senderverantwortliche vor große Herausforderungen stellt.

ARD entwickelt Szenarien zur Umsetzung der Reformen

Die Audioprogrammkonferenz der ARD (APK), geleitet von Radio Bremen, hat bereits verschiedene Szenarien entwickelt, um die Vorgaben des Reformstaatsvertrags umzusetzen. Jan Weyrauch, Programmdirektor von Radio Bremen und Vorsitzender der APK, betont dabei laut Mitteilung: „Prämisse aller Überlegungen war, das zu erhalten, was die ARD-Hörfunkwellen erfolgreich und besonders macht: Die enge Verbundenheit mit und regionale Nähe zu den Hörerinnen und Hörern.“ Laut Weyrauch erreichen die ARD-Radiowellen täglich knapp 33 Millionen Menschen und sind somit entscheidend für die tiefe Verankerung der ARD in der Bevölkerung.

Die Intendantinnen und Intendanten haben bereits einem konkreten Maßnahmenpaket zugestimmt, das bis 2027 umgesetzt werden soll. Die Maßnahmen umfassen:

  1. Streichung von Programmen: Betroffen sind vor allem Sender, die über DAB+ ausgestrahlt werden.
  2. Kooperationen: Verschiedene Landesrundfunkanstalten sollen enger zusammenarbeiten, um gemeinsame Programmangebote zu schaffen.
  3. Digitaler Umbau: Die ARD Audiothek als zentrale digitale Plattform soll erheblich ausgebaut werden. Ziel ist es, bestimmte Genres digital aufzuwerten und im Gegenzug deren terrestrische Ausstrahlung einzustellen.
    Diese Maßnahmen sollen die Effizienz steigern und gleichzeitig die Qualität und Vielfalt der Inhalte sichern.
Immer wieder in der Kritik: Die Rundfunkanstalten der ARD. Doch digitale Innovationen und eine klarere Strukturierung könnten langfristig dazu beitragen, den Erwartungen der Beitragszahler gerecht zu werden. © Olaf Schuelke / IMAGO

Reformstaatsvertrag der Rundfunkanstalten: Politische Vorgaben und ARD-Reaktionen

Der Reformstaatsvertrag wurde im März 2025 von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterzeichnet und wartet nun auf die Ratifizierung durch die Landesparlamente, um am 1. Dezember 2025 in Kraft zu treten. Ziel der Reform ist es, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klarer zu definieren und effizienter zu gestalten. Petra Rossbrey, Vorsitzende des Verwaltungsrats des Hessischen Rundfunks, begrüßte in einer Pressemitteilung vom April ausdrücklich, dass die ARD bereits frühzeitig Maßnahmen zur Umsetzung der Reformen ergreift. Diese frühzeitige Umsetzung zeige deutlich die Reformbereitschaft der ARD und lege den Grundstein für eine vertiefte Arbeitsteilung innerhalb des Senderverbunds.

Klaus Sondergeld, Vorsitzender des Rundfunkrats von Radio Bremen, betonte laut der Mitteilung damals, dass trotz der Einsparungen die „föderale Vielfalt“ der ARD-Angebote erhalten bleiben müsse. Kooperationen könnten zwar Mittel für innovative Formate freisetzen, dürften jedoch nicht zu einer Vereinheitlichung der Inhalte führen. Sondergeld hebt hervor: „Die ARD bleibt sich treu, indem sie sich wandelt.“

Der deutsche Rundfunkbeitrag: Warum gilt er nicht als Steuer?

Der Rundfunkbeitrag gilt verfassungsrechtlich nicht als Steuer, weil ihm – im Gegensatz zur Steuer – eine konkrete Gegenleistung gegenübersteht: die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Programme zu empfangen. Diese Leistung besteht unabhängig davon, ob man sie tatsächlich nutzt oder nicht.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe ließen 2018 erkennen, dass sie dies als ausreichende Abgrenzung zur Steuer werten. Zwar betrifft der Beitrag nahezu alle Haushalte, doch die Richter betonten, dass eine Gegenleistung vorliegt und damit der Charakter einer Steuer nicht erfüllt ist. Die Erhebung pro Wohnung statt nach Geräten wurde zudem als praktikabel und datenschutzfreundlich begründet: Sie vereinfacht die Beitragserhebung und vermeidet die Erfassung sensibler Personendaten.

Quelle: Deutschlandfunk

ARD im Wandel: Herausforderungen und Chancen der digitalen Transformation

Der Reformstaatsvertrag sieht zudem eine Neustrukturierung der ARD-Aufsicht vor. Eine künftige Gremienvertreterkonferenz soll die Gesamtkomposition der Angebote im Ersten Deutschen Fernsehen und der ARD-Mediathek überwachen. Zusätzlich soll ein unabhängiger Medienrat etabliert werden, der alle zwei Jahre einen Bericht zur Auftragserfüllung der öffentlich-rechtlichen Medien vorlegen soll. Die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) arbeitet bereits an einer grundlegenden Anpassung ihrer Geschäftsordnung, um die neuen Aufgabenstellungen effektiv bewältigen zu können.

Die ARD befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen politisch vorgegebenem Sparzwang und der Notwendigkeit, ihre Angebote zeitgemäß und attraktiv zu gestalten. Immer wieder stehen die öffentlich Rechtlichen auch auf Social Media in der Kritik. (ls/kiba)

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