Neuerungen ab 1. September beim Fliegen: Rückkehr der 100-Millimeter-Grenze und einheitliche Gepäckmaße
Ab dem 1. September gelten neue Regeln beim Fliegen. Besonders das Handgepäck ist betroffen. Was Reisende wissen müssen.
Auch im September wird es für viele Deutsche wieder in den Urlaub gehen. Der Herbst wird immer häufiger genutzt, um den Sommer noch etwas zu verlängern. Flugreisende müssen sich jedoch auf zwei neue Regelungen innerhalb der Europäischen Union (EU) einstellen. Die eine dürfte eine Erleichterung darstellen, die andere wiederum verkompliziert das Reisen wieder etwas.
100-Milliliter-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck kehrt wieder zurück
Viele Airports in Deutschland und Europa haben sich in den vergangenen Monaten moderne CT-Geräte angeschafft, um den Security-Check zu beschleunigen. Mithilfe der neuen Technik müssen Flüssigkeiten und elektronische Geräte nicht mehr ausgepackt werden und können beim Scannen im Handgepäck bleiben. In diesem Sommer durften sich somit viele Urlauber über einen vereinfachten Prozess beim Sicherheitscheck freuen. Damit soll aber nun laut EU-Verordnung wieder Schluss sein.

Ab dem 1. September müssen alle Flüssigkeiten im Handgepäck wieder in Behälter mit höchstens 100 Millilitern gefüllt und in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastiktüte verpackt werden. Diese Regelung, die schon einmal in Kraft war, wird aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Leistungsfähigkeit wieder eingeführt. „Mängel bei gewissen Baureihen von CT-Scannern eines Herstellers der Grund für die Anpassung“, hieß es in einem Bericht des Branchenportals Aerotelegraph. Deshalb hat die EU-Kommission entschieden, alle Geräte einer Überprüfung zu unterziehen und bis auf Weiteres zur alten Regelung zurückzukehren.
Weiterhin gelten aber Ausnahmen für Medikamente und Babynahrung. Diese dürfen auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden, wenn sie während des Fluges benötigt werden.
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Einheitliche Maße für Handgepäck sollen für Klarheit sorgen
Neben den Bestimmungen für Flüssigkeiten führt die EU ab dem 1. September auch einheitliche Maße für das Handgepäck ein. Jeder Koffer, der als Handgepäck mitgeführt wird, darf nun maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen. Diese Neuregelung soll vor allem die Verwirrung bei den Passagieren reduzieren, die mit verschiedenen Fluggesellschaften reisen. Bisher variierten die zulässigen Abmessungen und Gewichtsbeschränkungen von Airline zu Airline, was oft zu unerwarteten Kosten beim Einchecken führte. So durfte das Handgepäck bei Lufthansa und Eurowings bisher nur maximal 8 Kilogramm wiegen.
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Zusätzlich zu diesen Maßen ist es Passagieren nun erlaubt, ein weiteres kleines Handgepäckstück – zum Beispiel eine Handtasche, Laptoptasche oder einen Rucksack – mitzuführen, das unter den Vordersitz passt und die Maße 40 x 30 x 15 Zentimeter nicht überschreitet. Diese Änderung wird insbesondere den Reisenden zugutekommen, die bisher gezwungen waren, zusätzliche Gebühren für ihre Handtaschen oder Laptoptaschen zu zahlen, wenn diese nicht den spezifischen Anforderungen ihrer Fluggesellschaft entsprachen. Bei Ryanair und Easyjet war es beispielsweise bis dato nur möglich, ein kleines Gepäckstück mit jeweils 40 x 20 x 25 cm und 45 x 36 x 20 cm kostenlos mitzunehmen – ein größeres Handgepäck musste gegen einen Aufpreis extra dazugebucht werden.