Es geht um den Neubau eines vergleichsweise kleinen Wohnhauses im Weilheimer Süden. Doch die Stadt hadert mit den dafür nötigen Bebauungsplan-Änderungen. Denn die betreffen das grundsätzliche Erscheinungsbild des Viertels.
Ein zweistöckiges neues Wohnhaus mit 90 bis 95 Quadratmetern Grundfläche – das ist nichts, was den Rahmen des Bestehenden in diesem Quartier sprengen würde. Der geplante Neubau für das Grundstück Herzogstandstraße 13 wäre kaum größer als das Haus, das dort kürzlich abgerissen wurde. „Das Problem an der ganzen Sache ist die seinerzeitige Grundstücksteilung“, erklärte Stadtbauamt-Mitarbeiter Stefan Kirchmayer in der Dezember-Sitzung des Weilheimer Bauausschusses. Weil vor Jahren ein Haus in zweiter Reihe errichtet wurde, messe das Baugrundstück nun nur noch 377 Quadratmeter.
Für das Bauvorhaben sind mehrere Bebauungsplan-Änderungen nötig
Um den Neubau barrierefrei erstellen zu können und trotz der Enge noch einen Südgarten zu bekommen – den der Bauwerber „intensiv begrünen“ will –, soll das Gebäude näher an die Herzogstandstraße rücken. Bislang setzt der 2009 aufgestellte Bebauungsplan für die gesamte Zeile Baugrenzen mit fünf Metern Abstand zur Straße fest. Der geplante Neubau würde einen Meter, im Bereich des Treppenhauses sogar anderthalb Meter näher an die Straße rücken. Außerdem ergäbe sich eine Grundflächenzahl (GRZ) von etwa 0,25 – bisher sind maximal 0,20 zugelassen. Und auch für das gewünschte flache Walmdach mit 18 Grad Neigung müsste der Bebauungsplan geändert werden; er schreibt bis dato eine Dachneigung von 25 bis 35 Grad vor.
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Bezüglich der GRZ von 0,20 gibt es an der Herzogstandstraße laut Stadtbauamt bereits zwei Ausreißer: Gebäude, die bei Aufstellung des Bebauungsplans bereits existierten. Dass auch der geplante Neubau das festgesetzte Maß überschreitet, ist für die meisten Ausschuss-Mitglieder tolerabel. „Die Parameter haben sich in den vergangenen 15 Jahren geändert“, meinte etwa Rupert Pentenrieder (BfW): „0,20 ist an der unteren Grenze, das kann man schon erhöhen.“
Klares Plädoyer der Weilheimer Stadtbaumeisterin
Auch für das Anliegen, einen Südgarten zu bekommen, gab es Verständnis. Dass dafür der Vorgarten kürzer werde und das Haus deutlich näher an die Straße rücke als die anderen, kommt für manche Mandatsträger eher nicht in Frage. Andere wiederum hätten auch damit kein Problem. Das Stadtbauamt aber empfahl klar, die Baugrenze bei fünf Metern zu belassen. Die durchgehende Vorgartenzone sei ein ausdrückliches Ziel des Bebauungsplans, erläuterte Stadtbaumeisterin Katrin Fischer: „Das würden wir jetzt aufgeben, weil jemand ein Grundstück gekauft hat, das für seine Ansprüche zu klein ist. Ich weiß nicht, ob das der richtige Weg ist, Bebauungspläne immer aufzuweichen, bis vom Planungsziel nichts mehr da ist.“
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Weil es also auch ums Grundsätzliche geht, wollte der Bauausschuss die Sache nicht übers Knie brechen. Die Entscheidung über die gewünschten Bebauungsplan-Änderungen wurde einstimmig vertagt. Erst, so hieß es, wolle man noch einmal mit dem Bauwerber über mögliche andere Lösungen sprechen.