Kein Einzelfall: Sohn bezahlt Beerdigung mit Bürgergeld vom toten Vater – Jobcenter will Geld zurück

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Die Beerdigung vom letzten Bürgergeld bezahlt. Dann kam der Brief vom Amt: alles zurückzahlen, ohne Ausnahme. Der Grund trifft jedes Jahr zehntausende Familien.

Es klingt wie ein schlechter Moment im falschen Film: Der Vater – ein Bürgergeldempfänger – stirbt, der Sohn zahlt mit dem restlichen Guthaben des Verstorbenen die Beerdigung, Miete und Strom. Man glaubt, in schweren Zeiten alles richtig gemacht zuhaben. Doch zwischen Trauerkarten und Unterlagen entdeckt er Wochen später einen Brief vom Jobcenter: Rückzahlung 1.468 Euro. Warum? Weil auf dem Konto des Verstorbenen noch Bürgergeld einging. Die Frage, die sich viele stellen: Darf das Amt Geld zurückfordern, obwohl der Empfänger tot ist und das Konto leer war? Die kurze Antwort: Ja, und genau das macht dieses Urteil so hart.

Einem langjährigen Mitarbeiter wird fristlos gekündigt – doch das Gericht sah das anders.
Das Konto war leer, die Beerdigung bezahlt. Dann kam der Brief vom Amt: alles zurückzahlen, ohne Ausnahme. Der Grund trifft jedes Jahr zehntausende Familien. (Symbolbild) © Antonio Guillem/ Panthermedia/ Imago

Der Fall ist belegt: Zwei Monate lang liefen nach dem Tod weiterhin 1.468 Euro Bürgergeld ein. Ein Automatismus – Zahlungen werden oft vorgezogen gebucht, wie in einem Abo für Netflix, das ungefragt weiterläuft. Bundesweit verschicken Jobcenter jährlich rund 1,2 Millionen Rückforderungsbescheide mit einem Gesamtvolumen von rund zwei Milliarden Euro. Experten schätzen, dass mehr als 50.000 Fälle pro Jahr genau dieses Erben-Problem betreffen. Zuletzt trickste eine Bürgergeld-Empfängerin das Jobcenter aus und ein TV-Sender profitierte.

Bürgergeld nach dem Tod: Warum Zahlungen „ohne Rechtsgrund“ sind

Rechtlich ist die Lage eindeutig, auch wenn es brutal wirkt: Sozialleistungen sind höchstpersönlich. Mit dem Todeszeitpunkt gilt der Bewilligungsbescheid automatisch als „auf andere Weise erledigt“. Alles, was danach überwiesen wird, läuft „ohne Rechtsgrund“. Und dann greift § 50 SGB: „Zu Unrecht erbrachte Leistungen sind zu erstatten.“ Kein Ermessen, kein Puffer, kein Spielraum.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az. L 5 AS 514/22) stellte im Oktober 2024 klar: Als Erbe tritt man in alle Rechte und Pflichten ein, auch beim Girokonto. Die Zahlungen nach dem Tod gelten rechtlich als an die Erben geflossen. Die härteste Wendung für die Hinterbliebenen: Diese 1.468 Euro waren nie Teil des Nachlasses. Sie sind eine eigene Schuld aus ungerechtfertigter Bereicherung. Deshalb hilft auch nicht der Einwand des Sohnes: „Der Nachlass war aber leer.“

„Geld ist weg“? Für das Gericht kein Argument

Der Sohn nutzte das Geld gutgläubig: automatische Abbuchungen, Rechnungen, Beerdigung. Doch das Gericht hält dagegen: Es gibt „kein Vertrauensschutz“, wenn jemand erkennt oder erkennen muss, dass Geld nach dem Tod weiterläuft. Und: Der sogenannte Entreicherungseinwand greift nicht. Vereinfacht heißt das: Auch wer das Geld längst ausgegeben hat, muss es zurückzahlen. Das klingt absurd, ist aber feste Rechtsprechung, weil Erben nach Ansicht der Gerichte nur Verbindlichkeiten bezahlen, für die sie ohnehin haften würden.

Was nicht hilft: auf Kulanz hoffen. Die Rückforderung ist gesetzlich zwingend. Auch „Ich habe das für die Beerdigung gebraucht“ zählt nicht. Das Gericht sieht darin Schuldentilgung, keine Entreicherung. Ein Mann, der 200.000 Euro Erbe „vertrank“, musste neue Leistungen als Darlehen nehmen (LSG Niedersachsen-Bremen, L 13 AS 111/17).

Der Fall zeigt ein strukturelles Problem: Automatisierte Zahlläufe kennen keine Trauerzeit. Während Angehörige Beerdigung, Verträge und Bürokratie stemmen, können Rückforderungen entstehen – jedes Jahr in hoher fünfstelliger Zahl. Und in Sparzeiten wird der Staat als privilegierter Gläubiger noch konsequenter: Bei geschätzten 50.000 Fällen und einer Realisierungsquote von oft nur 8 Prozent (bei Insolvenz) wirkt das System ökonomisch fragwürdig, rechtlich aber wasserdicht. In einem anderen kuriosen Fall sparte ein Mann fast eine halbe Million, es gab trotzdem Bürgergeld.

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